Die Unternehmensgründung soll ab 2018 deutlich vereinfacht werden. Das kürzlich beschlossene Deregulierungsgesetz soll vorerst für 3 Jahre gelten. Darin wurde festgehalten, dass Einzelunternehmer und GmbHs mit Mustersatzung künftig online gegründet werden können- und das ohne Notar. Es wird lediglich ein persönlicher Amtszugang mittels elektronischer Signatur benötigt. Über das Unternehmensserviceportal kann die Gründung anschließend online erfolgen. Unternehmensgründungen sollen dadurch einfacher und vor allem kostengünstiger werden. Für GmbHs gilt aber weiterhin die persönliche Identifizierung am Bankschalter, wenn die Stammeinlage eingezahlt wird.
– ein Artikel aus unserer Kanzleizeitung, Ausgabe Juni-September 2017