2018-04: Pendlerförderung

Pendlerpauschale § 16 Abs 1 Z 6 EStG:

Einfache Fahrtstrecke 
Wohnung – Arbeitsstätte
Massenbeförderungsmittel
zumutbar, jährlich
Massenbeförderungsmittel
für die halbe Fahrtstrecke nicht
zumutbar, jährlich
 2 bis 20 km 0 € 327 €
20 bis 40 km 696 € 1.476 €
40 bis 60 km 1.356 € 2.568 €
 über 60 km 2.016 € 3.672 €

Pendlerpauschale für Teilzeitkräfte:

Fahrten an 8 bis 10 Tagen/Monat

(Bei Fahrten an mehr als 10 Tagen/Monat steht die volle Pendlerpauschale zu.)
Einfache Fahrtstrecke 
Wohnung – Arbeitsstätte
Massenbeförderungsmittel
zumutbar, jährlich
Massenbeförderungsmittel
für die halbe Fahrtstrecke nicht
zumutbar, jährlich
 2 bis 20 km 0 € 248 €
20 bis 40 km 464 € 984 €
40 bis 60 km 904 € 1.712 €
 über 60 km 1.344 € 2.448 €

Fahrten an 4 bis 7 Tagen/Monat

(Bei Fahrten an weniger als 4 Tagen steht keine Pendlerpauschale zu.)
Einfache Fahrtstrecke 
Wohnung – Arbeitsstätte
Massenbeförderungsmittel
zumutbar
Massenbeförderungsmittel
für die halbe Fahrtstrecke nicht
zumutbar, jährlich
 2 bis 20 km 0 € 124 €
20 bis 40 km 232 € 492 €
40 bis 60 km 452 € 856 €
 über 60 km 672 € 1.224 €