Eine GesmbH beglückt Kunden mit Incentive-Reisen. Um mit der Finanz keine Schwierigkeiten zu bekommen, macht diese den Aufwand nicht als Betriebsausgabe geltend. Anlässlich einer Steuerprüfung wird die GesmbH aufgefordert, die Namen der Reiseteilnehmer zu nennen. Aus verständlichen Gründen verweigert sie dies. Erfolgt aber keine Namensnennung, verhängt der Fiskus einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer in Höhe von 25%, selbst dann, wenn die Beträge nicht als Betriebsausgaben abgezogen wurden.