Das Deregulierungsgesetz 2017 sieht vor, dass eine Gesellschaft mbH mit nur einem Gesellschafter, der zugleich einziger Geschäftsführer ist, ab 1.1.2018 vereinfacht gegründet werden kann. Bei dieser vereinfachten Gründung kann auf eine standardisierte Errichtungserklärung (mit definiertem Inhalt) zurückzugegriffen und die GmbH ohne Beiziehung eines Notars via Bürgerkarte bzw. Handysignatur über das Unternehmensserviceportal (USP) registriert werden. Voraussetzung ist die physische Identifizierung im Zuge der auf ein neueröffnetes Bankkonto in bar zu leistenden Stammeinlage (17.500 EUR bei Stammkapital von 35.000 EUR bzw. 5.000 EUR bei gründungsprivilegierter Stammeinlage von 10.000 EUR) durch ein Kreditinstitut.