Das geänderte Gebührengesetz ist in Kraft getreten und legt das Ende der Mietvertragsgebühren für Mietverträge von Wohnräumen fest. Die Gesetzesänderung gilt nur für Mietverträge, die ab dem Datum des Inkrafttretens (11.11.2017) geschlossen wurden, für ältere Mietverträge hat das Gesetz keine Rückwirkung. Für „gewerblich genutzte“ Mietverträge fällt weiterhin eine Gebühr an.