SteuerNews Archiv Juni 2012
Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.
Freitag, 29. Juni 2012 – Vorsteuerabzug und Sorgfaltspflichten des Unternehmers
Die Mitgliedstaaten können den Vorteil des Rechts auf Vorsteuerabzug versagen, wenn aufgrund der objektiven Sachlage feststeht, dass dieses Recht in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige, dem die Gegenstände geliefert bzw. dem gegenüber die Dienstleistungen erbracht wurden, die als Grundlage für die Begründung des Rechts auf Vorsteuerabzug dienen, wusste oder hätte wissen müssen, dass dieser Umsatz in eine vom Liefernden bzw. vom Leistenden oder einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe begangene Steuerhinterziehung einbezogen war. Es ist Sache der Steuerbehörden, nachzuweisen, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass eine solche Steuerhinterziehung vorlag, und bei den Steuerpflichtigen die erforderlichen Kontrollen durchzuführen, um Unregelmäßigkeiten und Mehrwertsteuerhinterziehung aufzudecken und gegen den Steuerpflichtigen, der sie begangen hat, Sanktionen zu verhängen. Diese Behörden können daher nicht ihre eigenen Kontrollaufgaben auf die Steuerpflichtigen übertragen und diesen wegen mangelhafter Erfüllung dieser Aufgaben die Ausübung ihres Abzugsrechts verweigern. Die Mehrwertsteuerrichtlinie steht einer nationalen Praxis entgegen, nach der die Steuerbehörde das Vorsteuerabzugsrecht mit der Begründung verweigert, dass der Steuerpflichtige sich nicht vergewissert habe, dass sein Handelspartner seine rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, erfülle, oder mit der Begründung, dass der Steuerpflichtige neben der Rechnung über keine weiteren Unterlagen verfüge, mit denen das ordnungsgemäße Verhalten seines Handelspartners nachgewiesen werden könnte, obwohl der Steuerpflichtige über keine Anhaltspunkte verfügte, die Unregelmäßigkeiten oder Steuerhinterziehung in der Sphäre dieses Partners vermuten ließen (EuGH 21. 6. 2012, verb. Rs. C-80/11 und C-142/11, Mahagében kft und Péter Dávid).
Freitag, 29. Juni 2012 – Urlaub, Sommer, Sonnenschein: 10 rechtlich relevante Themenbereiche
Sommerzeit ist bekanntlich Urlaubs- und Erholungszeit. Doch selbst bei sommerlichen Temperaturen und Erholungsurlaub entstehen (und dies zumeist nicht seltener als zu anderen Jahreszeiten) Rechtsfragen. Egal, ob es um das sommerliche Outfit am Arbeitsplatz, den Urlaubsvorgriff, das anstehende Betriebsfest oder die verspätete Rückkehr auf den Arbeitsplatz im Anschluss an einen Urlaub als Dienstverhinderungsgrund geht; die Praxis zeigt, dass sich rechtliche Fragestellungen in der vermeintlich schönsten Jahreszeit keinen Urlaub genehmigen, weshalb in einem in der Juni-Ausgabe der ASoK veröffentlichten Beitrag von Mag. Michael Geiblinger, PLL.M. (Medical Law) 10 rechtlich relevante Themenbereiche erläutert werden.
Freitag, 29. Juni 2012 – Werbungskosten: Abzug der Aufwendungen für arbeitsgerichtlichen Vergleich
(B. R.) Kosten einer Rechtsverfolgung (Beratungs-, Vertretungs- und Prozesskosten) können Werbungskosten sein, wenn der Gegenstand des Prozesses mit der Einkunftsart zusammenhängt, in deren Rahmen die Aufwendungen geltend gemacht werden. Der Zusammenhang mit der Einkunftsart richtet sich dabei nach objektiven Gesichtspunkten, nicht nach den Vorstellungen des Steuerpflichtigen. Es spricht somit regelmäßig eine Vermutung dafür, dass Aufwendungen für aus dem Arbeitsverhältnis folgende zivil- und arbeitsgerichtliche Streitigkeiten einen den Werbungskostenabzug rechtfertigenden hinreichend konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften aufweisen. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über solche streitigen Ansprüche im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs einigen (BFH 9. 2. 2012, VI R 23/10).
Donnerstag, 28. Juni 2012 – Ablehnung eines deutschen Steuerberaters als befugter Parteienvertreter
Eine in Deutschland beruflich ansässige Person ohne inländische Zulassung zum Beruf des Steuerberaters darf eine inländische Steuerberatungstätigkeit nur dann ausführen, wenn es sich um eine nur vorüber-gehende und gelegentliche Tätigkeit handelt, deren Vorliegen anhand der Kriterien Dauer der Leistung, Häufigkeit, regelmäßige Wiederkehr oder Kontinuität beurteilt wird. Auf eine auf § 231 WTBG gestützte Befugnis zur Vertretung anderer vor österreichischen Abgabenbehörden kann sich der Berater nicht berufen, wenn er in zahlreichen 130 Fällen (hier: 130) die steuerliche Vertretung vor den Abgabenbehörden in ganz Österreich übernommen und dabei Klienten regelmäßig über mehrere Veranlagungsjahre hindurch betreut hat. Die in Art. 49 ff AEUV gewährleistete Niederlassungsfreiheit und die in Art. 56 ff. AEUV gewährleistete Dienstleistungsfreiheit werden durch die §§ 231 und 232 WTBG nicht unzulässig beeinträchtigt (UFS 10. 4. 2012, RV/0419-I/11; Ablehnungsbescheid gemäß § 84 BAO).
Donnerstag, 28. Juni 2012 – Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerber
Das BMASK hält es im Hinblick auf die inzwischen geänderten arbeitsmarkt- und migrationspolitischen Rahmenbedingungen für vertretbar, jugendlichen Asylwerber im öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse für die Dauer ihres Asylverfahrens eine Ausbildung und eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen. Bei Vorliegen aller allgemeinen Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 AuslBG können daher für jugendliche Asylwerber bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Beschäftigungsbewilligungen gem. § 4 Abs. 2 und 3 Z 1 AuslBG außerhalb der Saisonkontingente und, ungeachtet des vorläufigen Aufenthaltsstatus, für die gesamte Dauer der Lehrzeit (§ 7 Abs. 4 AuslBG) für alle Lehrberufe erteilt werden, in denen ein nachgewiesener Lehrlingsmangel besteht. In allen Fällen muss bereits ein Arbeitgeber mit einer konkreten Lehrstelle vorhanden sein. Die Beschäftigungsbewilligung darf nur dann erteilt werden, wenn der jugendliche Asylwerber seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen ist und einen faktischen Abschiebschutz (§ 12 AsylG) oder ein Aufenthaltsrecht (§ 13 AsylG) für die Dauer des Asylverfahrens hat oder gem. § 46a FPG geduldet ist und für die Besetzung der Lehrstelle keine bevorzugte und gleich qualifizierte Ersatzarbeitskraft erfolgreich vermittelt werden kann (Arbeitsmarktprüfung). Gem. § 4 Abs. 3 Z 1 AuslBG ist in allen Fällen die einhellige Befürwortung des Regionalbeirats erforderlich (Auszug aus dem BMASK-Erlass 14. 6. 2012, BMASK-435.006/0005-VI/AMR/7/2012).
Donnerstag, 28. Juni 2012 – Investitionszuwachsprämie bei Verkauf eines Wirtschaftsgutes bereits nach einem Jahr
Der VwGH hat im stattgebenden Erkenntnis VwGH 30. 5. 2012, 2008/13/0246 (Aufhebung der Entscheidung UFS 10. 11. 2008, RV/2700-W/08), entschieden, dass der spätere Ausfall eines Mieters und Verkauf des Wirtschaftsgutes (in weniger als der halben Afa-Dauer) nicht zu einer Aberkennung der IZP führt. Der VwGH folgte nicht dem Argument, dass die vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses ein normales und vorhersehbares Ereignis im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung und im Wirtschaftsleben nicht ungewöhnlich ist. Laut VwGH kommt es darauf an, dass die Unbrauchbarkeit für den Steuerpflichtigen unvorhergesehen kam, was im damaligen Sachverhalt der Fall war.
Mittwoch, 27. Juni 2012 – Abzug von Fahrtkosten Wohnung – Arbeitsstätte bei Berechnung des Grenzbetrages für den Alleinverdienerabsetzbetrag
(B. R.) Bei Berechnung der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG 1988 und damit für die Ermittlung der für den Alleinverdienerabsetzbetrag schädlichen Einkunftsgrenze gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 (6.000 Euro) sind Ausgaben des Ehegatten/der Ehegattin für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur nach Maßgabe der in § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 genannten Voraussetzungen und nur in Form von Pauschbeträgen ( „kleines“ oder „großes“ Pendlerpauschale) als Werbungskosten abzugsfähig. Außerhalb eines Pendlerpauschales sind derartige Aufwendungen bei Berechnung der Einkünfte i .S .d. § 2 Abs. 4 EStG 1988 nicht in Abzug zu bringen.
Mittwoch, 27. Juni 2012 – BMASK-Erlass zur Fachkräfteverordnung 2012: Aussagen zu Teilzeit, Schlüsselkräften und abschließende Klarstellungen
Fachkräfte, die lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausüben sollen, können nicht zugelassen werden. Drittstaatsangehörige mit einer qualifizierten (Berufs-)Ausbildung, die nicht von der Fachkräfteverordnung erfasst ist, können keine RWR-Karte als Fachkraft in einem Mangelberuf erhalten. Eine Zulassung als sonstige Schlüsselkraft ist jedoch möglich, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse/Fertigkeiten für die beabsichtigte Beschäftigung nachweisen können, die erforderlichen Punkte gemäß Anlage C erreichen und die gesetzlich vorgegebene Mindestbruttoentlohnung (je nach Alter) erhalten. Eine Arbeitsmarktprüfung (Ersatzkraftstellung) ist dabei in jedem Einzelfall durchzuführen. Im Übrigen wird hinsichtlich der Antragstellung, des Zulassungsverfahrens und der Prüfung der einzelnen Zulassungskriterien auf den Erlass vom 28. 6. 2011 (BMASK-435.006/0014-VI/AMR/7/2011) verwiesen. Zum Punkt Prüfung der Voraussetzungen für eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus (§ 12d Abs. 5) wird aus gegebenem Anlass jedoch ergänzend klargestellt, dass auch Urlaub, Karenzurlaub nach dem MSchG, dem VKG und dem LAG, sonstiger vereinbarter Karenzurlaub für eine verhältnismäßig kurze Dauer, Krankheit, für deren Dauer das EFZG gilt, oder Zeiten von Streik und Aussperrung als Beschäftigungszeiten gelten (Auszug aus dem BMASK-Erlass 14. 6. 2012, BMASK-435.006/0012-VI/AMR/7/2012).
Mittwoch, 27. Juni 2012 – BMF veröffentlicht Vereinsrichtlinien-Wartungserlass 2012
Mit BMF-Erlass vom 20. 6. 2012, BMF-010203/0249-VI/6/2012 erfolgt in den Vereinsrichtlinien 2001 neben der laufenden Wartung die Anpassung an die gesetzlichen Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 26/2009), das Budgetbegleitgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 52/2009), das Abgabenänderungsgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 151/2009, das Abgabenverwaltungsreformgesetz (BGBl. I Nr. 20/2009 ), das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 ( BGBl. I Nr. 29/2010), das Abgabenänderungsgesetz 2010 (BGBl. I Nr. 34/2010), das Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010), das Abgabenänderungsgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 76/2011), und das Budgetbegleitgesetz 2012 ( BGBl. I Nr. 112/2011). Weiters erfolgen Anpassungen aufgrund der Überarbeitung der Information zum Kommunalsteuergesetz (BMF-010222/0260-VI/7/2011), Anpassungen aufgrund des LStR-Wartungserlasses 2010, Klarstellungen, allgemeine Wartung und Fehlerkorrektur. Wesentliche Änderungen betreffen die folgenden Themen: Statutenerfordernisse bei begünstigten Spendenempfängern; Versteigerungen/Veräußerungen gespendeter Wirtschaftsgüter; Anpassungen an die Neuregelung der Besteuerung von Kapitalvermögen bzw. Grundstücksveräußerungen; KommSt-Pflicht für freie Dienstnehmer; DBA-Entlastung; Anpassungen i. Z. m. der Änderung des Künstler-Sportler-Erlasses; unternehmerische bzw. nichtunternehmerische Leistungsempfänger; Umsatzsteuerbefreiung für Ausspielungen und Wetten; Übergang der Steuerschuld; USt-Voranmeldungszeitraum; Verpflichtung zur Einreichung der USt-Voranmeldung; Verzicht auf Erwerbsschwelle; Gebühren und Abgaben für Glücksspiele.
Dienstag, 26. Juni 2012 – Ergebnisse des G20-Gipfels von Los Cabos
Die Staats- und Regierungschefs der 20 wirtschaftsstärksten Industrie- und Schwellenländer (G20) trafen sich unter Führung Mexikos vom 18. bis 19. 6. 2012 zu ihrem diesjährigen Gipfel im mexikanischen Los Cabos. Das dominierende Thema des Gipfels war die Lage der Weltwirtschaft. Ein zentrales Ergebnis ist in diesem Zusammenhang die Verabschiedung des Aktionsplans von Los Cabos. Mit ihm verpflichten sich die einzelnen G20-Staaten zu Maßnahmen, die zu einem starken, nachhaltigen und ausgeglichenen Wachstum beitragen sollen. Der Gipfelbeschluss löst den Aktionsplan von Cannes ab, der unter französischer G20-Präsidentschaft 2011 verabschiedet worden war. Kernelement des neuen Aktionsprogramms ist das Festhalten an den bereits 2010 in Toronto formulierten Zielen der Fiskalkonsolidierung. Daneben erzielten die Gipfelteilnehmer Fortschritte bei der Finanzmarktregulierung und gaben weitere Zusagen zur Erhöhung der Ressourcen des IWF. Weitere Themen des Gipfels waren unter anderem Entwicklungsfragen, nachhaltiges ökologisches Wachstum (Green Growth) sowie Handel und Beschäftigung. Das nächste Treffen der G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure findet voraussichtlich am 4. und 5. 11. 2012 in Mexiko City statt.
Dienstag, 26. Juni 2012 – Abgabenänderungsgesetz 2012 in Begutachtung
Das BMF hat am 21. 6. 2012 ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Amtshilfegesetz erlassen wird und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Finanzstrafgesetz und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2012 AbgÄG 2012), zur Begutachtung versendet. U. a. werden die Bestimmungen betreffend die Besteuerung von Grundstücksveräußerungen in einigen Punkten geändert. Im UStG erfolgt die Neuregelung der elektronischen Rechnung, wodurch die Verwaltungskosten der Unternehmer entsprechend gesenkt werden sollen. Die Begutachtungsfrist endet am 16. 8. 2012. Die Regierungsvorlage soll im September vorliegen, die parlamentarische Behandlung im Oktober erfolgen.
Montag, 25. Juni 2012 – Der Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den verbleibenden Gesellschafter nach § 142 Abs. 1 UGB
Verbleibt in einer OG/KG nur noch ein Gesellschafter und ist im Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes geregelt, so erlischt die Gesellschaft gemäß § 142 UGB ohne Liquidation und das Gesellschaftsvermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter über. Dabei stellt sich die Frage, ob der letzte Gesellschafter verpflichtet ist, das gesamte Aktiv- und Passivvermögen der Gesellschaft zu übernehmen, oder ob er die Gesamtrechtsnachfolge ablehnen kann. Besonders interessant ist diese Frage, wenn der verbleibende Gesellschafter Kommanditist ist. Näheres hierzu in einem Artikel von Dr. Karin Padevetova in der Juni-Ausgabe der GesRZ.
Montag, 25. Juni 2012 – BMASK-Erlass zur Fachkräfteverordnung 2012: Aussagen zur abgeschlossenen Berufsausbildung
Fachkräfte in Mangelberufen müssen unabhängig von einer allfälligen höheren Qualifikation (Universitätsreife, Hochschul- oder Fachhochschulstudium) immer (auch) über eine abgeschlossene Berufsausbildung im jeweiligen Mangelberuf verfügen (§ 12a Z 1 AuslBG). Eine abgeschlossene Berufsausbildung liegt vor, wenn der Antragsteller über ein Zeugnis verfügt, das seine Qualifikation für die beabsichtigte Beschäftigung in einem in der Verordnung genannten Mangelberuf zweifelsfrei nachweist. Sofern das Anforderungsprofil Zusatzqualifikationen enthält, sind auch diese durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen. Eine formale Gleichstellung mit einer inländischen Berufsausbildung ist nicht erforderlich. Eine Ausnahme sind die reglementierten Berufe in der Berufsart Diplomierte Krankenpfleger/-schwestern (8061), deren Ausübung an eine Berufsberechtigung gebunden ist. Im Ausland erworbene Qualifikationen müssen daher vor Aufnahme der Beschäftigung von der zuständigen österreichische Behörde (Landeshauptmann) anerkannt (nostrifiziert) worden sein. Die Nostrifikation kann, vor allem wenn Kompensationsmaßnahmen (Schulbesuch, Praktika, Prüfungen) erforderlich sind, längere Zeit dauern. Anträge auf eine RWR Karte als diplomierte Krankenpfleger/-schwestern können daher im Rahmen der Kriterienprüfung nur dann positiv begutachtet werden, wenn bereits der Nachweis einer Berufsberechtigung in Österreich vorliegt. Drittstaatsangehörige, die z.B. mit einer Schüler/Studenten-Aufenthaltsbewilligung bereits in Österreich ihre Pflegeausbildung absolviert bzw. bescheidmäßig auferlegte Zusatzprüfungen oder Praktika erfolgreich abgelegt haben, können diese Voraussetzung erfüllen (Auszug aus dem BMASK-Erlass 14. 6. 2012, BMASK-435.006/0012-VI/AMR/7/2012).
Freitag, 22. Juni 2012 – BMASK-Erlass zur Fachkräfteverordnung 2012
Die Fachkräfteverordnung gem. § 13 AuslBG trat am 16. 6. 2012 in Kraft und ist der vorläufig letzte Schritt zur Umsetzung des seit 1. 7. 2011 geltenden Zuwanderungssystems für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten. In der Verordnung sind die Mangelberufe, in denen Fachkräfte nach Maßgabe des § 12a AuslBG zugelassen werden können, taxativ aufgezählt. Die genannten Berufe entsprechen den Berufsarten (Vierstellern) der Berufssystematik des AMS. In jede Berufsart fallen alle darunterliegenden Berufe (Sechsteller) mit Ausnahme solcher, die nur als Helfer/Helferin bezeichnet sind (siehe dazu Anlage Mangelberufsliste 2012). Fachkräfte aus Drittstaaten, die eine Berufsausbildung in einem von der Verordnung erfassten Beruf nachweisen, die erforderliche Mindestpunkteanzahl für die in Anlage B angeführten Kriterien erreichen, ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Österreich nachweisen, dem ein Arbeitsverhältnis unter Beachtung der geltenden sozialverssicherungsrechtlichen Vorschriften und der nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Mindestentgelte zuzüglich einer betriebsüblichen Überzahlung zugrunde liegt, und auch alle sonstigen Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 AuslBG (mit Ausnahme der Z 1) erfüllen, können auf Antrag eine Rot-Weiß-Rot Karte (RWR-Karte) erhalten. Die Arbeitsmarktprüfung im Einzelfall entfällt (Auszug aus dem BMASK-Erlass 14. 6. 2012, BMASK-435.006/0012-VI/AMR/7/2012).
Freitag, 22. Juni 2012 – Anschaffung herkömmlicher Gegenstände als außergewöhnliche Belastung
(B. R.) In Ausnahmefällen können auch Aufwendungen für herkömmliche Gegenstände bei evidentem Zusammenhang mit einer Behinderung abzugsfähig sein Dies gilt etwa für den Laptop eines schwer behinderten Studenten, der sich wegen gestörter Bewegungsabläufe nicht handschriftlich äußern kann, oder den Austausch einer funktionstüchtigen Badewanne im Zuge einer Badezimmersanierung durch eine Duschkabine mit niedrigem Einstieg bei einer Behinderung der Pflegestufe 4. Bei der Duschkabine liegt insoweit keine Vermögensumschichtung vor, weil die durch den Umbau geschaffene, behindertengerechte Dusche nur eingeschränkten Verkehrswert aufweist, d. h. im Falle einer späteren Veräußerung der Wohnung ist mit keiner angemessenen Abgeltung der Umbaukosten zu rechnen.
Donnerstag, 21. Juni 2012 – KV-Abschluss der Post AG
Die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Mitarbeiter der Post AG mit folgendem Ergebnis:
Änderungen im KV alt: Erhöhung der KV-Gehälter um 3,2 %; Erhöhung der Beamtenbezüge um 3,2 %; Erhöhung der Sondervertragsgehälter um 3,2 %; Erhöhung der Nebengebühren und Zulagen um 3,2 %.
Änderungen im KV neu: Erhöhung der KV-Gehälter für Mitarbeiter, die dem KV neu unterliegen, um 3,25 %; Briefzusteller im KV neu erhalten ab 1. 9. 2012 zusätzlich eine Überstundenpauschale von monatlich 84 Euro; für Briefzusteller tritt parallel eine neue Ist-Zeit-Regelung in Kraft (wie für die übrigen Beschäftigten in der Briefzustellung).
Die Änderungen gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates und des Bundesvorstandes der Gewerkschaft ab 1. 7. 2012.
Donnerstag, 21. Juni 2012 – Grenzen gerichtlicher Strafbarkeit bei unbefugter Datenabfrage
Ein Finanzbeamter missbrauchte seine Befugnis zur Datenabfrage: Er suchte im elektronisch geführten Melderegister nach Adressen für Einladungen zu einer Hochzeit. Bei der Abfrage erhielt er allerdings jeweils den gesamten Datensatz der betroffenen Personen. Dieser ist anders als die Adressen allein Privaten nicht zugänglich. Laut OGH ist bei der strafrechtlichen Beurteilung strikt zwischen Befugnismissbrauch und Schädigungsvorsatz zu differenzieren: Im gegebenen Fall bezog sich der Vorsatz des Angeklagten beim wissentlichen Missbrauch seiner Befugnis auf die Erlangung solcher Daten, die ohnedies allgemein zugänglich sind. Ein Vorsatz, andere an konkreten Rechten zu schädigen, war daher nicht gegeben. Damit fehlte es an einem Tatbestandsmerkmal, auf das es für die Abgrenzung gerichtlich strafbaren Handelns von bloß disziplinärem Verhalten ankommt (OGH 18. 6. 2012, 17 Os 1/12v).
Mittwoch, 20. Juni 2012 – Ausstieg eines Fachverbandes aus einer Kollektivvertrags-Verhandlungsgemeinschaft
Viele Kollektivverträge werden in Österreich seit Jahrzehnten unter einer gemeinsamen Leitung im Rahmen von sog. Verhandlungsgemeinschaften ausverhandelt. Seit dem Ausstieg des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie aus der Verhandlungsgemeinschaft des Eisen-/Metall-Sektors im Jahre 2001 folgen immer mehr Fachverbände diesem Beispiel und sind bestrebt, eigenständige und direkte kollektivvertragliche Verhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften zu führen. In der Juni-Ausgabe der ASoK untersuchen o. Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold und Mag. Elma Osmanovic in einem Fachartikel die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausstieg eines Fachverbandes aus einer Verhandlungsgemeinschaft für die Kollektivvertragsverhandlungen. In diesem Zusammenhang stellt sich insb. die Frage, ob die Gewerkschaft Arbeitskampfmaßnahmen gegen das Ausscheiden eines Fachverbandes aus einer Verhandlungsgemeinschaft ergreifen darf.
Dienstag, 19. Juni 2012 – Keine Anlaufverluste bei Warenrepräsentantin
Die Berufungswerberin war 2006 mit einer vollen Lehrverpflichtung nichtselbständig tätig. Weiters erzielte sie aus der nebenberuflich ausgeübten Tätigkeit als Warenrepräsentantin in den Jahren 2006 bis 2008 ausschließlich Verluste. Unter Berücksichtigung realistischer Betriebsausgaben wird auch für 2009 und 2010 von einem Verlust auszugehen sein. Da sie jegliche Fragen unbeantwortet ließ, konnte der von ihr behaupteten Zielstrebigkeit und Erzielbarkeit eines Gesamtüberschusses nicht gefolgt werden. Vielmehr war bei der gegebenen Konstellation davon auszugehen, dass die Berufungswerberin die Tätigkeit vor Erzielung eines Gesamtüberschusses beenden wird; daher wurden die Anlaufverluste für 2007 und 2008 nicht gewährt (UFS 27. 3. 2012, RV/0316-K/10).
Dienstag, 19. Juni 2012 – Au-pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung
(B. R.) Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses sind grundsätzlich nur dann Berufsausbildung, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Bei weniger als durchschnittlich zehn Wochenstunden können ausnahmsweise einzelne Monate Berufsausbildung sein, wenn sie durch intensiven, die Grenze von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt werden (z.B. Blockunterricht oder Lehrgänge). Darüber hinaus können Auslandsaufenthalte im Einzelfall als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn der Fremdsprachenunterricht zwar weniger als zehn Wochenstunden umfasst, aber einen über die übliche Vor- und Nachbereitung hinausgehenden zusätzlichen Zeitaufwand erfordert (z.B. fachlich orientierter Sprachunterricht, Vorträge des Kindes in der Fremdsprache). Auslandsaufenthalte, die von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorausgesetzt werden oder der Vorbereitung auf einen für die Zulassung zum Studium oder zu einer anderen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest dienen, können unabhängig vom Umfang des Fremdsprachenunterrichts als Berufsausbildung zu qualifizieren sein (BFH 15. 3. 2012, III R 58/08).
Montag, 18. Juni 2012 – Keine Einbeziehung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte eines ausländischen Gruppenmitglieds in die Gruppenbesteuerung
Die in einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Gruppenmitglieds erwirtschafteten Einkünfte sind nicht in die Gruppenbesteuerung zu integrieren, sondern beim Gruppenmitglied der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 zu unterziehen. Diese in Rz. 423 KStR 2001 (i. d. F. Wartungserlass 2007) dargelegte Rechtsansicht des BMF ist als Ergebnis einer methodengerechten Gesetzesauslegung des § 9 Abs. 6 KStG 1988 nicht zu beanstanden. Die mit Verweis auf das EuGH-Urteil vom 27. 11. 2008, Rs. C-418/07, Société Papillon, geäußerten Zweifel an der Gemeinschaftsrechtskonformität sind durch das EuGH-Urteil vom 25. 2. 2010, Rs. C-337/08, X Holding BV, beseitigt worden. Mit diesem Urteil setzte der EuGH den in den Rechtssachen Marks & Spencer (EuGH 13. 12. 2005, Rs. C-446/03) und Oy AA (EuGH 18. 12. 2007, Rs. 231/05) begonnenen Weg fort und bestätigte seine restriktive Haltung in Sachen grenzüberschreitender Gruppenbesteuerung. Die im konkreten Fall aufgezeigte Ungleichbehandlung mag eine Diskriminierung darstellen, verstößt jedoch nicht gegen die Niederlassungsfreiheit. (UFS 19. 4. 2012, RV/1643-W/1; VwGH-Beschwerde ist anhängig.)
Montag, 18. Juni 2012 – UFS dehnt Steuerbefreiung für Tagesgelder aus
Überschreiten Dienstzuteilungen die Dauer einer Woche (fünf Arbeitstage), ist die Befreiung nach § 26 Z 4 EStG für die Tagesdiäten nur für die erste Woche anwendbar. Tagesdiäten für Dienstzuteilungen (§ 22 RGV) sind so lange gem. § 3 Abs. 1 Z 16b EStG steuerfrei, als die Verwendung nur vorübergehend erfolgt. Das gilt selbst dann noch, wenn die Dauer von Dienstzuteilungen sechs Monate überschreitet (hier: 18 Monate, Offizier beim Bundesheer). Die Sechsmonatsfrist der LStR 2002, Rz. 721, ist gesetzlich nicht gedeckt (gilt ab der Reisekosten-Novelle 2007) (UFS 4. 5. 2012, RV/0481-S/11; siehe dazu ausführlich Schwaiger, UFSjournal 2012, 204).
Montag, 18. Juni 2012 – Disziplinarstrafe eines Rechtsanwalts nicht abzugsfähig
Schon für die Rechtslage vor dem Abgabenänderungsgesetz 2011, BGBl. I Nr. 76/2011, hat der VwGH Geldstrafen als nicht abziehbare Aufwendungen der Lebensführung beurteilt. Bei Geldstrafen, deren Verhängung durch das eigene Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöst wird, ist davon auszugehen, dass die Zuwiderhandlungen, die zur Bestrafung führen, nicht in den Rahmen einer normalen Betriebsführung fallen und demnach nicht im Betrieb als solchem, sondern im schuldhaften Verhalten des Steuerpflichtigen ihre auslösende Ursache haben. Derartige dem Betriebsinhaber auferlegte Strafen sind in der Regel nicht abzugsfähig, weil es mit dem Strafzweck unvereinbar wäre, im Wege der steuerlichen Entlastung den Pönalcharakter der Strafe zumindest teilweise unwirksam zu machen Nach § 1 Abs. 1 Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter müssen Disziplinarvergehen schuldhaft begangen werden. Für die Strafbarkeit genügt es nicht, dass der Täter sich nicht den Standespflichten entsprechend verhalten hat. Die Schuld ist unabdingbare Voraussetzung jeder Bestrafung. Insgesamt bietet die Beschwerde keinen Anlass von der ständigen Rechtsprechung des VwGH zur Abziehbarkeit von Geldstrafen als Betriebsausgaben abzugehen (VwGH 29. 3. 2012, 2009/15/0035).
Montag, 18. Juni 2012 – Veranlagungsregeln für Vorsorgekassen unionsrechtswidrig
Nach § 30 BMSVG a. F. (vor 1. 9. 2011) musste sich ein Kapitalanlagefonds mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat für den Vertrieb seiner Anteile im Inland einem Zulassungsverfahren unterziehen. Das mit dem BMSVG geschaffene System gehört laut EuGH nicht zum österreichischen System der sozialen Sicherheit. Es funktioniert nach dem Kapitalisierungsprinzip, wonach die Zahlungen, die der Arbeitgeber in Höhe eines Prozentsatzes des Bruttoentgelts des betreffenden Arbeitnehmers an die Betriebliche Vorsorgekasse entrichtet, der Finanzierung der Abfertigung dienen, die der Arbeitnehmer im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnis erhält. Im Rahmen dieses Systems wird der Träger der Krankenversicherung des Arbeitnehmers nur als zwischengeschaltete Stelle tätig. Folglich kann ein solches System trotz seines sozialen Zwecks unionsrechtlich nicht als Bestandteil des Systems der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaats gelten. Es liegt somit ein Verstoß gegen Art. 63 Abs. 1 AEUV vor (EuGH 7. 6. 2012, Rs. C-39/11, VBV Vorsorgekasse AG/FMA).
Montag, 18. Juni 2012 – Verfassungsgerichtshof prüft Sonntagsruhe
Der VfGH befasst sich im Rahmen seiner vergangene Woche begonnenen Sommersession unter anderem mit den bestehenden ladenschlussrechtlichen Regelungen zur Sonntagsruhe. Mehrere Händler haben beim VfGH den Antrag gestellt, das Verbot der Ladenöffnung an Sonntagen (und an Samstagen nach 18 Uhr) für verfassungswidrig zu erklären. Vereinfacht gesagt sehen die Händler einen massiven Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung. Gerade in Zeiten, in denen eine massive Nachfrage zu erwarten sei (etwa vor wichtigen kulturellen Anlässen), falle das Verbot stark ins Gewicht, da die Gewerbetreibenden ihre Öffnungszeiten nicht an die Situation anpassen könnten. Die Wochenendruhe reiche als Rechtfertigung für diesen Grundrechtseingriff nicht mehr aus, so die Antragsteller.
Freitag, 15. Juni 2012 – Zuflusszeitpunkt von Geschäftsführerbezügen eines beherrschenden Gesellschafters
Der Geschäftsführer war beherrschender Gesellschafter der GmbH. Es lag keine schriftliche Vereinbarung über die Vergütung der Geschäftsführertätigkeit vor. In den Streitjahren erfolgte weder eine Buchung (auf einem Verrechnungskonto oder einem anderen Konto) noch eine Auszahlung von Geschäftsführerbezügen. Beschlussfassung und Buchung erfolgten erst nach Ablauf der Streitjahre im Nachhinein im Rahmen der Abschlussbuchungen bei Erstellung der Jahresabschlüsse und damit rückwirkend. Die Höhe der zu erwartenden Geschäftsführerbezüge stand in den Streitjahren noch nicht fest. In den Vorjahren war keine Vergütung erfolgt. Von einer in den Streitjahren fälligen Geschäftsführervergütung ist bei dieser Sachverhaltskonstellation nicht auszugehen. Denn weder stand in den Streitjahren die Höhe der Geschäftsführervergütung fest noch war eine Buchung erfolgt. Daher konnte der Geschäftsführer über die Geschäftsführerbezüge in den Streitjahren auch noch nicht verfügen. Es erfolgte damit in den Streitjahren noch kein Zufluss im Sinn des § 19 Abs. 1 EStG (UFS 4. 5. 2012, RV/0909-W/08).
Freitag, 15. Juni 2012 – Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 DBA Deutschland wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen: Zahlungen, die einem in Österreich ansässigen Grenzgänger im Sinne von Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland (2000) von seinem deutschen Arbeitgeber unter dem Titel Kurzarbeitergeld, welches dem Arbeitgeber von der deutschen Agentur für Arbeit erstattet wird, zufließen, sind als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschlands im Sinne von Art. 18 Abs. 2 DBA Deutschland (2000) zu qualifizieren und unterliegen daher ausschließlich dem deutschen Besteuerungsanspruch. Dieser Gehaltsbestandteil wäre daher bei der Besteuerung in Österreich aus der Einkommensteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden und wäre lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehalts gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. d DBA-Deutschland (2000) zu berücksichtigen. Soweit bereits ergangene Bescheide dieser zwischenstaatlich akkordierten Rechtsauffassung widersprechen, sind sie gemäß § 299 BAO aufzuheben. In jenen Fällen, in denen die Jahresfrist gemäß § 302 Abs. 1 BAO bereits abgelaufen ist, müsste der abkommensgemäße Rechtszustand auf Antrag in einem Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 Abs. 2 DBA-Deutschland (2000) hergestellt werden (BMF-Erlass vom 8. 6. 2012, BMF-010221/0376-IV/4/2012).
Freitag, 15. Juni 2012 – Jährliche Inflationsrate im Euroraum auf 2,4 % gesunken
Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag laut Eurostat im Mai 2012 bei 2,4 % (gegenüber 2,6 % im April). Ein Jahr zuvor hatte sie 2,7 % betragen. Die monatliche Inflationsrate betrug 0,1 % im Mai 2012. Die jährliche Inflationsrate der EU lag im Mai 2012 bei 2,6 % (gegenüber 2,7 % im April). Ein Jahr zuvor hatte sie 3,2 % betragen. Die monatliche Inflationsrate betrug 0,0 % im Mai 2012. Im Mai 2012 wurden die niedrigsten jährlichen Raten in Griechenland und Schweden (je 0,9 %) und Bulgarien (1,8 %) gemessen und die höchsten in Ungarn (5,4 %), Estland (4,1 %), Zypern und Malta (je 3,7 %). Die Hauptkomponenten mit den höchsten jährlichen Raten im Mai 2012 waren Alkohol und Tabak (4,7 %), Wohnung (4,0 %) und Verkehr (3,7 %). Die Hauptkomponenten mit den niedrigsten jährlichen Raten waren Nachrichtenübermittlung (3,3 %), Erziehung und Unterricht (0,7 %) sowie Freizeit und Kultur (1,3 %).
Donnerstag, 14. Juni 2012 – Aufwendungen für die Sanierung eines mit Hausschwamm befallenen Gebäudes
(B. R.) Aufwendungen zur Sanierung eines mit Hausschwamm befallenen Gebäudes können im Einzelfall ein als außergewöhnliche Belastung anzuerkennendes unabwendbares Ereignis sein, wenn der Befall unentdeckt bleibt, die konkrete Gefahr der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes droht und daraus eine aufwendige Sanierung folgt. Hingegen kann es an der Außergewöhnlichkeit fehlen, wenn die Sanierungsaufwendungen infolge von Baumängeln notwendig werden, denn Schadensbeseitigungskosten, die durch Baumängel verursacht worden sind, sind nicht unüblich, da es sich hiebei erfahrungsgemäß nicht um ein ungewöhnliches Ereignis handelt, das etwa mit einem Hochwasserschaden vergleichbar ist (BFH 29. 3. 2012, VI R 70/10).
Donnerstag, 14. Juni 2012 – Selektive Berücksichtigung von Berufserfahrung keine Altersdiskriminierung
Das LG Innsbruck wollte vom EuGH wissen, ob das in der Richtlinie 2000/78/EG verankerte Verbot der Altersdiskriminierung einer Kollektivvertragsklausel entgegensteht, nach der bei der Einstufung in Verwendungsgruppen und damit für die Höhe des Entgelts nur die als Flugbegleiter bei einer bestimmten Luftlinie eines Konzerns erworbene Berufserfahrung berücksichtigt wird, nicht aber die identische Erfahrung, die bei einer anderen Luftlinie dieses Konzerns erworben wurde. Der EuGH verneinte diese Frage: Eine solche Klausel könne zwar zu einer Ungleichbehandlung in Abhängigkeit vom Einstellungsdatum beim betreffenden Arbeitgeber führen, doch beruhe ein solcher Unterschied weder unmittelbar noch mittelbar auf dem Alter oder auf einem an das Alter anknüpfenden Ereignis. Ein Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, bei der Entlohnung seiner Arbeitnehmer die Berufserfahrung zu berücksichtigen, die diese bei einem anderen Unternehmen desselben Konzerns erworben haben (EuGH 7. 6. 2012, Rs. C-132/11, Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt).
Mittwoch, 13. Juni 2012 – Berücksichtigung von Aufwendungen der Liebhabereiphase in der Einkunftsphase
(B. R.) Die Teilung der Tätigkeit in eine unbeachtliche verlustbringende und eine der Besteuerung zu unterziehenden Periode der Erzielung von Überschüssen bei Änderung der Bewirtschaftung darf nicht dazu führen, dass Aufwendungen außer Acht gelassen werden, die zur Erzielung der Einkünfte im letztgenannten Besteuerungsabschnitt beitragen. Jener Teil der Aufwendungen der Liebhabereiperiode, der für den – im Abschnitt nach der Änderung der Bewirtschaftungsart – zu erwartenden Gesamtüberschuss noch von Einfluss bleibt, muss daher in der Folge Berücksichtigung finden. Ein zunächst ohne Erfolgsaussicht getätigter Aufwand der Liebhabereiphase darf also nach Vornahme einer erfolgversprechenden Veränderung dann nicht endgültig verloren sein, wenn der nach der Änderung der Bewirtschaftungsart der Besteuerung zu unterziehende Erfolg (mit) auf ihm beruht. Vielmehr ist jener Teil des Aufwandes einer zunächst nicht genügend nachhaltig entfalteten Tätigkeit, der nach Vornahme der Veränderung wirksam bleibt, bei Ermittlung der Einkünfte für die Zeit ab Änderung in Abzug zu bringen (VwGH 26. 4. 2012, 2009/15/0194 unter Hinweis auf VfGH 7. 3.1995, B 301/94; VwGH 29. 4. 2010, 2007/15/0227).
Mittwoch, 13. Juni 2012 – Neues Beitragsgruppenschema ab 1. 6. 2012
Das Dienstgeberportal der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse hat auf seiner Internetseite das neue, ab 1. 6. 2012 gültige Beitragsgruppenschema veröffentlicht. Für die Teilnehmer des freiwilligen Sozialjahres, des freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenkdienstes oder des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland nach dem Freiwilligengesetz war es notwendig, eine neue Beitragsgruppe (D2w) zu schaffen. Die jeweilige Beitragsgruppe regelt, für welche Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Pensions- oder Arbeitslosenversicherung) Beiträge zu entrichten sind und welcher Beitragssatz für die Ermittlung der Beiträge heranzuziehen ist. Je nach Tätigkeit, Berufsgruppe, Alter und Geschlecht existieren unterschiedliche Beitragsgruppen.
Dienstag, 12. Juni 2012 – Nachzahlungen des Insolvenz-Entgelt-Fonds
Nachzahlungen des Insolvenz-Entgelt-Fonds sind in dem Kalenderjahr zu besteuern, für das der Anspruch besteht. Weist der Berufungswerber nicht anhand entsprechender Unterlagen (des Masseverwalters) nach, dass er vom ehemaligen Arbeitgeber gemeldete nichtselbständige Bezüge tatsächlich nicht erhalten hat, kann eine Besteuerung gemeldeter Bezüge nicht unterbleiben (UFS 18. 4. 2012, RV/0143-K/10).
Dienstag, 12. Juni 2012 – Die Juni-Session des VfGH
Am 11. Juni haben die Beratungen der Juni-Session des VfGH, die bis zum 30. Juni dauern werden, begonnen. Auf der Tagesordnung stehen u. a die Ladenöffnung an Sonntagen (und an Samstagen nach 18 Uhr), die Obsorge für uneheliche Kinder und das Glücksspielgesetz. U. a. geht es bei letzterem um die Frage, ob die Finanzpolizei zur Beschlagnahme von Glücksspielautomaten überhaupt legitimiert sei; das Glücksspielgesetz sehe zwar eine solche Zuständigkeit vor, der UVS ist jedoch der Ansicht, dass die entsprechenden Passagen im Gesetz verfassungswidrig sind.
Montag, 11. Juni 2012 – Gewinn bei Big Brother als Entgelt für Mitwirken an der TV-Sendung
(B. R.) Ein dem Gewinner der Fernsehshow „Big Brother“ ausgezahltes Preisgeld (i. H. von 1 Million Euro als „Projektgewinn“) ist als sonstige Einkünfte (Einkünfte aus Leistungen) zu besteuern, wenn die Bezahlung des Preisgeldes nach Maßgabe und Durchführung des entgeltlichen (Teilnahme-)Vertrags als Gegenleistung für das (aktives wie passives) Verhalten während des Aufenthaltes im „Big-Brother-Haus“ zu beurteilen ist (BFH 24. 4. 2012, IX R 6/10; vgl. gleichlautend EStR 2000, Rz. 101a zur Teilnahme an Dancing Stars).
Montag, 11. Juni 2012 – Deutsch-österreichischer Staatsvertrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
Österreich und Deutschland haben heute einen Staatsvertrag unterzeichnet, der der verbesserten Zusammenarbeit der deutschen und österreichischen Behörden dient. Diese verbesserte Zusammenarbeit zwischen Österreich und Deutschland beginnt bei der Erhebung des Sachverhalts, die nunmehr rascher vorgenommen werden kann, und endet bei der Bestrafung der Lohndumping betreibenden Arbeitgeber im Ausland insbesondere auch bei gravierenden Formen des organisierten Sozialbetrugs. Das Sozialministerium möchte darüber hinaus auch mit den östlichen Nachbarstaaten entsprechende Übereinkommen abschließen. Gespräche dazu laufen schon.
Freitag, 8. Juni 2012 – Steuertermine im Juli
Am 16. Juli 2012 sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Mai 2012;
Normverbrauchsabgabe für den Monat Mai 2012;
Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Mai 2012;
Werbeabgabe für den Monat Mai 2012;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Mai 2012;
Lohnsteuer für den Monat Juni 2012;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Juni 2012;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juni 2012;
Kommunalsteuer für den Monat Juni 2012.
Freitag, 8. Juni 2012 – Umsatzsteuerpflicht von Subventionen zur Aufrechterhaltung eines Schiliftbetriebes
(B. R.) Ein Zuschuss (Infrastrukturbeitrag) der ehemaligen Gesellschafter (Gemeinden) an den nunmehrigen Alleingesellschafter für die Aufrechterhaltung eines Liftbetriebes durch eine GmbH ist noch nicht als Entgelt anzusehen, wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Preis der Dienstleistung und Zuschuss hergestellt werden kann. Die Subventionsgeber leisten den Zuschuss im öffentlichen Interesse an der Erhaltung der lokalen Infrastruktur und verfolgen kein eigenes wirtschaftliches Interesse. Der Zuschuss ist nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn gerade durch ihn die Erbringung der Dienstleistung (Liftbetrieb) zu einem niedrigeren Preis ermöglicht wird. Der bloß allgemeine Hinweis auf eine Auswirkung auf den Preis des Leistungserbringers reicht nicht aus, da die Verknüpfung mit einem konkreten Umsatz fehlt. Die bloße Möglichkeit, dass ein Zuschuss sich auf den Preis der von der subventionierten Einrichtung erbrachten Dienstleistungen auswirkt, macht diesen noch nicht steuerbar. Der Umstand, dass nicht die GmbH, sondern ihr Alleingesellschafter zuschussberechtigt ist, ist deshalb unmaßgeblich, weil dieser in der GmbH seinen geschäftlichen Willen durchsetzen und damit die Förderungsvereinbarung erfüllen kann (UFS 7. 5. 2012, RV/0202-G/09).
Mittwoch, 6. Juni 2012 – Fortbildungskosten einer sozialpädagogischen Betreuerin
Eine begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. In Bezug auf Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung kann dies wegen der Nähe zum Bereich der privaten Lebensführung allerdings nur dann gelten, wenn im Rahmen der ausgeübten beruflichen Betätigung eine entsprechende (i. d. R. psychologische) Schulung erforderlich ist. Die Aufwendungen einer sozialpädagogischen Betreuerin für den Besuch von Sitzungen, Intensivsitzungen und Seminaren sind angesichts der besonderen Schwierigkeiten im Arbeitsumfeld (neun Kinder bzw. Jugendliche mit besonders hohem Betreuungsbedarf) als Werbungskosten absetzbar (VwGH 29. 3. 2012, 2009/15/0197).
Mittwoch, 6. Juni 2012 – Keine Studienbehinderung aufgrund von Krankheit bei durchgehender Berufstätigkeit
Bei durchgehender Berufstätigkeit der Tochter mit lediglich kurzen Krankenständen, die widersprüchlich zu den Angaben der Beihilfenwerberin, ihre Tochter sei aufgrund von Depressionen nicht in der Lage, ihr Studium zu absolvieren, und könne aufgrund der Krankheit das Bett kaum verlassen, ist, konnte das Tatbestandsmerkmal einer dreimonatigen krankheitsbedingten Studienbehinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG nicht nachgewiesen bzw. nicht glaubhaft gemacht werden (UFS 30. 3. 2012, RV/0262-W/12).
Dienstag, 5. Juni 2012 – Übernachtungskosten bei LKW-Fahrern
(B. R.) Übernachtet ein Kraftfahrer in der Schlafkabine seines LKW, sind die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen (Anmerkung: vg.l hierzu für Österreich LRL 2002, Rz. 1405) nicht anzuwenden. Diese würden nämlich zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen, weil sie die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten. In einem derartigen Fall können die tatsächlich angefallenen Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Liegen Einzelnachweise nicht vor, sind die tatsächlichen Aufwendungen zu schätzen. Hierbei ist davon auszugehen, dass typischerweise bestimmte Kosten, z. B. für Dusche, Toilette, Reinigung der Schlafgelegenheit, entstehen (BFH 28. 3. 2012, VI R 48/11).
Dienstag, 5. Juni 2012 – Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien nach OECD Standard
Wie das BMF bekannt gibt, wurde am 4. 6. 2012 das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Georgien unterzeichnet. Damit wird das Abkommen an den neuen OECD Standard angepasst und soll für mehr Transparenz und gegenseitige Unterstützung im Kampf gegen internationalen Steuerbetrug sorgen. Georgien verzeichnete 2011 ein Wirtschaftswachstum von 7 Prozent. Auch für 2012 wird ein Wachstum von 6 Prozent erwartet. Der bilaterale Außenhandel mit Georgien hat im vergangenen Jahr eine sprunghafte Entwicklung erlebt. Die österreichischen Exporte stiegen 2011 um über 30 Prozent. Hauptexportgut sind pharmazeutische Erzeugnisse, gefolgt von der stark angewachsenen Warengruppe elektrische Maschinen und Apparate, sowie Waren aus Eisen oder Stahl. Die Zahl der in Georgien tätigen österreichischen Unternehmen ist steigend. Der fortschreitende Ausbau von Schienenverkehr und Agrarwirtschaft, sowie die Sanierung von lokalen Straßen bieten gute Geschäftschancen für österreichische Unternehmen. Außerdem sollen mit dem Bau neuer Wasserkraftwerke die Stromexporte bis 2017 auf fünf Mrd. kWh angehoben werden.
Montag, 4. Juni 2012 – Dachbodenausbau als Spekulationsgeschäft
Baumaßnahmen, die (als Herstellungsaufwendungen) zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, sind zwar (nach § 30 Abs. 4 EStG i.d.F. vor dem 1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012) bei der Ermittlung der Höhe des Spekulationsergebnisses zu berücksichtigen, doch erfüllen sie im Allgemeinen noch nicht den Tatbestand des selbst hergestellten Gebäudes. Ein selbst hergestelltes Gebäude im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 2 EStG i.d.F. vor dem 1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012 liegt nur dann vor, wenn Baumaßnahmen nach der Verkehrsauffassung als Errichtung eines Gebäudes, somit als Hausbau, angesehen werden. Grundsätzlich erfasst die Befreiungsbestimmung damit nur die erstmalige Errichtung eines Objekts. Wenn die Beschwerdeführerin dazu vorbringt, sie sei nur Eigentümerin der Dachfläche gewesen und habe damit nicht ein in ihrem Eigentum stehendes Gebäude erweitert, sondern auf einer ihr zustehenden Fläche ein Gebäude errichtet, übersieht sie die gebotene einheitliche Betrachtung mit dem bereits bisher bestehenden Gebäude. Einen Hausbau im Sinne der erstmaligen Errichtung eines Gebäudeobjekts stellte der Dachbodenausbau bzw. die Herstellung der Dachgeschoßwohnungen auch dann nicht dar, wenn dazu laut Beschwerde die gesamte Dachhaut und der Dachstuhl des bisherigen Gebäudes entfernt werden mussten (VwGH 25. 4. 2012, 2008/13/0128).
Montag, 4. Juni 2012 – Aufwendung eines Pensionisten betreffend Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Arbeitgeber
Kosten, die einem Pensionisten in einem gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber geführten Gerichtsverfahren mit dem Gegenstand der Durchsetzung höherer Pensionszahlungen seitens der vom Arbeitgeber eingerichteten Pensionskasse entstehen, stellen Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 dar. Dass Prozesskosten nur dann Werbungskosten darstellen würden, wenn im Prozess über den Pensionsanspruch selbst zu entscheiden, nicht aber die Höhe der Pensionszahlungen strittig ist, steht mit der Definition des § 16 EStG 1988, wonach Werbungskosten nicht nur dem Erwerb, sondern auch der Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienende Aufwendungen darstellen, nicht in Einklang (UFS 7. 5. 2012, RV/0486-W/12).
Montag, 4. Juni 2012 – Auslegung einer betrieblichen Pensionszusage
Eine betriebliche Pensionszusage wie die vorliegende ist grundsätzlich nach den §§ 914, 915 Halbsatz 2 ABGB auszulegen. Bei der Auslegung von Verträgen ist aber nicht nur auf den Wortlaut Bedacht zu nehmen, sondern maßgeblich, wie eine Formulierung objektiv unter Beachtung der Übung des redlichen Verkehrs zu verstehen ist. Das Berufungsgericht ist bei seiner Auslegung ohne aufzugreifenden Rechtsirrtum der vom Revisionswerber gewünschten Interpretation der strittigen Vertragsklausel nicht nähergetreten, wonach ein Höchstalter von 40 Jahren erst mit dem 41. Geburtstag überschritten werde (sodass in den nach Vollendung der 40 Jahre verstreichenden 12 Monaten gleichsam die Zeit stillstünde und der Alterungsprozess nicht fortschreiten könnte). Bei der Beurteilung der Überschreitung einer Altersgrenze ist wie die Revision selbst einräumt eine Relation zwischen zwei Zeitpunkten herzustellen, wobei auch und gerade nach der vom Revisionswerber für seinen Standpunkt bemühten mathematischen Betrachtung völlig außer Zweifel steht, dass ein Alter von 40,5 Jahren weder kleiner noch gleich, sondern höher als eines von (höchstens) 40 Jahren ist (OGH 24. 4. 2012, 8 ObA 75/11d).
Montag, 4. Juni 2012 – KV-Abschluss Glasbe- und -verarbeitung
Die Gewerkschaft PRO-GE berichtet vom Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Glasbe- und -verarbeitung mit folgendem Ergebnis: Erhöhung der KV-Löhne um 4,05 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,05 %; Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 4,05 %; Erhöhung der Ist-Löhne um 3,75 %; Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 3,75 %; Umsetzung des Bundesgesetzes über die eingetragene Partnerschaft (EPG). Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 6. 2012 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Freitag, 1. Juni 2012 – Beschäftigung von Behinderten und Gemeinnützigkeit
(B.R.) Unter gemeinnützige Zwecke kann auch die Beschäftigung von Behinderten fallen. Eine Körperschaft dient aber dann nicht ausschließlich gemeinnützigen Zwecken, wenn die Beschäftigung Behinderter im Rahmen eines Integrationsprojekts nach der Vertragsgestaltung erkennbar dazu dient, den ermäßigten Umsatzsteuersatz zugunsten einer nicht gemeinnützigen Körperschaft zu nutzen (BFH 23. 2. 2012, V R 59/09).
Freitag, 1. Juni 2012 – Slowakei plant Sondersteuer für Unternehmen in regulierten Sektoren
Die slowakische Regierung will nach Berichten slowakischer Medien eine zusätzliche Sondersteuer für Betriebe, die überwiegend in regulierten Sektoren wie der Energie- und Gesundheitsbranche tätig sind und einen Jahresgewinn von über 3 Mio. Euro erwirtschaften, einführen. Diese Unternehmen sollen zusätzlich zur Gewinnbesteuerung weitere 4,2 Prozent bezahlen. Erst vor kurzem wurde bekannt, dass die Körperschaftsteuer von 19 auf 23 Prozent angehoben werden soll. Aus der darauf aufsetzenden Sondersteuer erwartet man sich Mehreinnahmen von 100 Mio. Euro. – (APA)