Steuernews Österreich: Archiv 2012

SteuerNews Archiv März 2012 … 

Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.

Freitag, 30. März 2012 – Gesondertes Entgelt für Papierrechnungen ist gesetzwidrig

Der OGH hat über Verbandsklage des VKI gegen ein heimisches Mobilfunkunternehmen entschieden, dass ein in den AGB vorgesehenes Papierrechnungsentgelt (der sog. „Umweltbeitrag“) gegen gesetzliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstößt. Die Klausel sei für den Verbraucher gröblich benachteiligend, intransparent und überraschend. Der Kunde rechne nicht damit, dass ein Unternehmer für eine Nebenleistungspflicht ein zusätzliches Entgelt verlange. Die Papierrechnung sei vielmehr eine Bringschuld des Unternehmers, deren Kosten er allenfalls in das Gesamtentgelt einzurechnen habe. Entgegen der Behauptung der beklagten Partei ist eine Papierrechnung nach Ansicht des Höchstgerichts durchaus noch üblich und vom Gesetzgeber auch erwünscht. Dies zeige etwa die kürzlich in Kraft getretene Novellierung des § 100 TKG, wonach die Möglichkeit, eine unentgeltliche Rechnung in Papierform zu erhalten, vertraglich nicht ausgeschlossen werden dürfe. Außerdem sei eine bloß elektronisch zur Verfügung gestellte Rechnung kein gleichwertiges Äquivalent zur Papierrechnung. Dem Kunden – mit oder ohne Internetzugang – blieben Kosten und Mühen, zumal er aktiv werden müsse, um seine Rechnung via Internet abzurufen. Die Rechnung werde daher häufig uneingesehen bleiben, was eine allfällige Rechtsverfolgung (z. B. Rechnungseinspruch) erschwere (OGH 28. 2. 2012, 4 Ob 141/11f). 

Freitag, 30. März 2012 – Maßnahmen zur Erleichterung der Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Laut einer bei der Donauuniversität Krems in Auftrag gegebenen Studie wird ein Drittel der im Ausland geborenen österreichischen Staatsbürger unterhalb ihres Qualifikationsniveaus eingesetzt. Viele Menschen mit Migrationshintergrund haben in ihren Herkunftsländern Ausbildungen und Qualifikationen erworben, werden aber oft nicht ausbildungsadäquat beschäftigt und entlohnt, weil sie ihre Qualifikation in Österreich nicht anerkennen haben lassen. Das Arbeitsministerium hat, um hier Abhilfe zu schaffen, eine neue Broschüre, das Anerkennungs-ABC, herausgegeben und die Website http://www.berufsanerkennung.at eingerichtet. Es verweist weiters darauf, dass in vielen Fällen ist eine formale Anerkennung gar nicht notwendig sei. Das treffe insb. auf Facharbeiterqualifikationen zu. Hier sollen neue Instrumente eine unbürokratische erste Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen möglich machen, damit sich die Betroffenen selbst, aber auch potenzielle Arbeitgeber ein Bild über die vorhandenen Kompetenzen machen können. Vorbild sei das im Wirtschaftsministerium eingerichtete National Academic Recognition Information Centre (NARIC), das jetzt schon Abschlüsse im Hochschulbereich unverbindlich bewertet. 

Donnerstag, 29. März 2012 – KV-Abschluss für Arbeiter in Speditionen

Die Gewerkschaft vida berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die in Speditionen beschäftigten Arbeiter mit folgendem Ergebnis: Erhöhung der Kollektivvertragslöhne um 56,50 Euro linear; Erhöhung der Zulagen um 3,4 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,4 %. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 4. 2012 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. 

Donnerstag, 29. März 2012 – Vergabeverfahren: Prüfungsobliegenheiten bezüglich unterbreiteter Angebote

Öffentliche Auftraggeber sind nach der Vergaberichtlinie 2004/18/EG verpflichtet, die Einzelposten eines ungewöhnlich niedrigen Angebots zu überprüfen und die Bewerber zur Vorlage der erforderlichen Belege für die Seriosität ihrer Angebote aufzufordern. Diese Erläuterungsaufforderung ist so klar zu formulieren, dass die Bewerber in zweckdienlicher Weise den vollen Beweis der Seriosität ihrer Angebote erbringen können. Hingegen ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, Erläuterungen zu einem Angebot zu verlangen, das ungenau ist oder den in den Verdingungsunterlagen enthaltenen technischen Spezifikationen nicht entspricht. Allerdings kann er die Bewerber schriftlich auffordern, ihre Angebote zu erläutern, soweit damit keine Änderung der Angebote einhergeht. Außerdem kann ein Angebot auch in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, insb. wegen einer gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler – vorausgesetzt, diese Änderung läuft nicht darauf hinaus, dass in Wirklichkeit ein neues Angebot eingereicht wird (EuGH 29. 3. 2012, Rs. C-599/10, SAG ELV Slovensko u. a.).

Donnerstag, 29. März 2012 – Nationalrat beschließt Sparpaket 2012 mit kleineren Änderungen

Das Plenum des Nationalrats hat am 28. 3. 2012 das Sparpaket 2012, bestehend aus dem 1. und 2. Stabilitätsgesetz 2012, beschlossen. Im abgabenrechtlichen Teil kam es unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags zu mehreren Änderungen im Vergleich zur Regierungsvorlage (abgedruckt in SWK-Heft 9/2012, 449 ff.): In § 4 Abs. 3a Z 1 und § 30 Abs. 2 Z 4 EStG wird die Befreiung von der Immobilienertragsteuer auf Baulandumlegungsverfahren ausgedehnt. Im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Forschungsprämie wird in § 108c Abs. 7 EStG klargestellt, dass der Antragsteller ein Gutachten beizubringen hat. Korrespondierend dazu wird in § 118a BAO verankert, dass solche Gutachten nur erstellt werden, wenn zuvor ein Antrag eingebracht wurde; zudem soll vermieden werden, dass Gutachten angefordert werden, ohne den Verwaltungskostenbeitrag für die Forschungsbestätigung zu entrichten. Die Änderung mit der größten Tragweite betrifft aber die Umsatzsteuer: Das Inkrafttreten der eingeschränkten Option zur Steuerpflicht bei Vermietung/Verpachtung (nur wenn der Empfänger zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist) wird gemäß § 28 Abs. 38 Z 1 UStG von 1. April 2012 auf 1. September 2012 verschoben. Schließlich wird in § 48b Abs. 1 Pensionskassengesetz i. Z. m. der Vorwegbesteuerung beitragsorientierter Pensionskassenzusagen die Grenze von 145 Euro auf 300 Euro brutto im Monat angehoben, was einer Jahresbruttopension von 4.200 Euro entspricht. Im Übrigen treten die neuen steuerlichen Regelungen, darunter die Immobilienertragsteuer, wie geplant mit 1. April 2012 in Kraft. 

Mittwoch, 28. März 2012 – Austausch von Hausbrieffächern verfassungskonform

Bei der Austauschverpflichtung handelt es sich zwar um einen Eingriff in das Eigentumsrecht der Österreichischen Post AG, er ist allerdings im öffentlichen Interesse gelegen und auch verhältnismäßig. Es ist naheliegend, dass die Österreichische Post AG bzw. andere Postdiensteanbieter zur Kostenaufteilung für die neuen Hausbrieffächer herangezogen werden. Der Österreichischen Post AG als ehemalige Monopolistin kommt hierbei wiederum eine besondere Rolle zu. Sie selbst räumt ein, dass sie aufgrund ihrer früheren Stellung als Monopoldienstleisterin und nunmehr Universaldienstleisterin die neuen Hausbrieffachanlagen zu einem großen Teil nutzen wird. Die im Gesetz auferlegten Verpflichtungen sind daher gerechtfertigt (VfGH 16. 3. 2012, G 97/11). 

Mittwoch, 28. März 2012 – Büroräumlichkeiten außerhalb der Arbeitnehmerwohnung

Es steht dem nichtselbständig Erwerbstätigen offen, seine Arbeitsmittel frei zu wählen. Soweit es sich um kein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer handelt und damit eine private Mitveranlassung bzw. ein Zusammenhang der Ausgaben mit der Lebensführung ausscheidet, steht dem Abzug der Mietkosten für außerhalb der Wohnung gelegene Büroräumlichkeiten (im vorliegenden Fall das „Homeoffice“ einer Kundenbetreuerin) auch der Umstand nicht entgegen, dass die Berufungswerberin bei ihrem Arbeitgeber ebenfalls über einen Büroarbeitsplatz verfügt (UFS 6. 3. 2012, RV/0493-W/12). 

Mittwoch, 28. März 2012 – Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden am 27. 3. 2012 das Freiwilligengesetz (BGBl. I Nr. 17/2012), eine Novellierung des Opferfürsorgegesetzes (BGBl. I Nr. 18/2012) sowie Änderungen des Urlaubsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes 1984 (BGBl. I Nr. 19/2012) kundgemacht. Die ASoK sowie die ASoK-Online-News haben von diesen Gesetzesvorhaben berichtet. 

Dienstag, 27. März 2012 – Richtlinien zu den Berufungszinsen

Mit Erlass vom 21. 3. 2012, BMF-010103/0071-VI/2012, hat das BMF Richtlinien zu den Berufungszinsen gemäß § 205a BAO veröffentlicht. Behandelt werden folgende Themen: Voraussetzungen für Berufungszinsen, Antragserfordernisse, Entrichtung der Abgabenschuldigkeit, mittelbare Abhängigkeit von der Berufungserledigung, Festsetzung der Berufungszinsen, Bemessungsverjährung, Zuständigkeit, Inkrafttreten. 

Dienstag, 27. März 2012 – Nur Widerruf der Privatstiftung führt zur Kürzung um Stiftungseingswerte

Eine verfassungskonforme Interpretation findet – wie jede andere – ihre Grenze im eindeutigen Wortlaut des Gesetzes. Aufgrund der unmissverständlichen Bedeutung des Wortes Widerruf ist eine Subsumtion der Auflösung der Privatstiftung wegen Nichterreichens des Stiftungszwecks darunter nicht möglich. Es liegt auch offensichtlich keine echte Lücke vor, die durch Analogie zu schließen wäre (UFS 24. 2. 2012, RV/1971-W/10). 

Montag, 26. März 2012 – Pensionen im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen

In vielen Fällen ist bei einer Vergütung nicht klar und zweifelsfrei ersichtlich, ob eine Pension i. S. d. Art. 18 des jeweiligen DBA vorliegt oder welche andere der Verteilungsnormen des DBA zur Anwendung gelangt. Dabei bestehen, nicht nur wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung von Pensionen in den verschiedenen Steuerjurisdiktionen, sondern auch aufgrund zum Teil gravierender Auslegungsdivergenzen der abkommensrechtlichen Verteilungsnormen der Vertragsstaaten bei der Einordnung von Pensionen und „pensionsähnlichen“ Vergütungen unter die Verteilungsnormen der DBA, zahlreiche Zweifelsfragen. Das vor Kurzem im Linde Verlag erschienene Werk „Pensionen im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen“ von Dr. Sabine Dommes hat es sich zum Ziel gesetzt, Zweifelsfragen i. Z. m. der Besteuerung von Pensionen im Recht der DBA zu untersuchen und ein systematisches und umfassendes Konzept zur Auslegung der relevanten Verteilungsnormen darzulegen. Um ein umfassendes Bild zur Einordnung von Pensionen und „pensionsähnlichen“ Vergütungen zu zeichnen, wird auch eine Abgrenzung zu den potenziellen Konkurrenzverteilungsnormen vorgenommen. 

Montag, 26. März 2012 – Zur Kostentragung für die Wiederanbringung von Außenjalousien am Mietobjekt

Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter war die Tragung der Kosten für die Wiederanbringung von Außenjalousien beim Mietobjekt, die wegen durchzuführender Erhaltungsarbeiten demontiert worden waren. Der OGH wies in seiner Entscheidung auf die dazu vorliegenden Judikatur, wonach die Entfernung von vom Mieter mit Zustimmung des Vermieters angebrachten Außenjalousien im Zuge von Umbauarbeiten eine wesentliche Beeinträchtigung der Rechte des Mieters durch Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten i. S. d. § 8 Abs. 3 MRG sei. Erfolge deren Wiederanbringung nicht durch den Vermieter, so habe der Mieter Anspruch auf Entschädigung in Höhe der erforderlichen Montagekosten. Seien die demontierten Jalousien nicht mehr in gebrauchsfähigem und zur Wiederanbringung geeignetem Zustand, so bestehe die angemessene Entschädigung in jenem Betrag, der den Anschaffungs- und Montagekosten neuer Jalousien entspreche, reduziert um jenes Ausmaß, das sich aus einer wesentlich verlängerten Lebensdauer ergebe (OGH 13. 12. 2011, 5 Ob 194/11g). 

Montag, 26. März 2012 – Professionelle Auslandsentsendung

„(Strategische) Planung ist das halbe Leben.“ Dieser Grundsatz ist auch Eckpfeiler für erfolgreiches Management von Auslandsentsendungen. Bei der Planung von internationalem Mitarbeitereinsatz sollten rechtliche, steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und personalwirtschaftliche Aspekte im Zusammenspiel geklärt werden. Das vor Kurzem im Linde Verlag erschienene Fachbuch „Die professionelle Auslandsentsendung“ von ao. Univ.-Prof. Dr. Iris C. Fischlmayr und Andrea Elisabeth Kopecek, M.Sc. zeigt für Konzerne wie auch Klein- und Mittelbetriebe auf, wie bewährte und neue Formen des Mitarbeitereinsatzes effizient geplant und durchgeführt werden sollten. In der März-Ausgabe der ASoK behandelt die erstgenannte Autorin als Einführung in die Thematik in einem Beitrag die wesentlichen betriebswirtschaftlichen Aspekte der Auslandsentsendung. 

Freitag, 23. März 2012 – Der Sachverständigenbeweis in der künftigen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die in Österreich lange diskutierte Einführung einer umfassenden Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz mit nachprüfender Kontrolle durch den VwGH wird nun mit einer in den Nationalrat eingebrachten Regierungsvorlage konkret. In der März-Ausgabe der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift „Sachverständige“ stellt der frühere Präsident des OLG Wien Dr. Harald Krammer aus diesem aktuellen Anlass umfassende Überlegungen zum Sachverständigenbeweis in einer künftigen Verwaltungsgerichtsbarkeit an. Im Vorhaben, auch bei den neuen Verwaltungsgerichten des Bundes und der Länder den Sachverständigenbeweis primär durch Amtssachverständige besorgen zu lassen, erkennt der Autor ein grundsätzliches Problem für die Gewährleistung eines rechtsstaatlichen, fairen Verfahrens i. S. d. Art. 6 EMRK. Er plädiert in seinem Beitrag stattdessen analog zum Justizbereich für den Einsatz allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter unabhängiger Sachverständiger. 

Freitag, 23. März 2012 – BVA: Befreiung vom Behandlungsbeitrag für Schüler und Studenten bis 27

Nach einem Generalversammlungsbeschluss der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) sind über 215.000 Schüler, Studenten sowie in Berufsausbildung befindliche Kinder bis zum 27. Lebensjahr ab dem 1. 7. 2012 von der Entrichtung des Behandlungsbeitrages befreit. Mit der beschlossenen Maßnahme möchte die BVA in ihrem Wirkungsbereich einen weiteren Schritt zur finanziellen Entlastung der Familien setzen. Die Befreiung vom Behandlungsbeitrag bezieht sich auf alle Leistungen mit Ausnahme kieferorthopädischer Behandlungen. Wird die Schul- oder Berufsausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres beendet und liegt ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Schul- und Berufsausbildung Erwerbslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vor, so ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Entrichtung des Behandlungsbeitrages auch über das 27. Lebensjahr hinaus möglich. In der Versicherung öffentlich Bediensteter ist in Form des Behandlungsbeitrages eine prozentuelle Kostenbeteilung des Versicherten am Aufwand der BVA für bestimmte Leistungen vorgesehen. Der Behandlungsbeitrag beträgt 20 % der tarifmäßigen Kosten und wird i. d. R. im Nachhinein vorgeschrieben. 

Freitag, 23. März 2012 – Bereinigungswirkung eines Gerichtsvergleiches bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

In einem Rechtsstreit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann sich der Arbeitnehmer auch über solche Ansprüche wirksam vergleichen, die bei aufrechtem Dienstverhältnis unverzichtbar wären, sofern die Einbuße bestimmter Rechtsstellungen durch andere Vorteile, insb. durch die Klärung einer strittigen Sach- und Rechtslage, aufgewogen wird. Auch das Aufgeben von Ansprüchen aus einem Pensionsvertrag ist unter diesen Umständen zulässig und wirksam. Welche Ansprüche von einem gerichtlichen Vergleich umfasst werden, ist nach dem objektiven Sinn der Erklärung und nicht nach den subjektiven Vorstellungen einer Streitpartei zu beurteilen. Die Bereinigungswirkung eines Generalklauselvergleiches bezieht sich im Zweifel auf alle Ansprüche, an die die Parteien denken konnten, jedenfalls aber auf die ihnen damals positiv bekannten oder erkennbaren Folgen. Der Anspruch des Klägers gegenüber der Beklagten auf Erfüllung des streitgegenständlichen Betriebspensionsvertrages durch Weiterzahlung der vereinbarten Versicherungsprämien war sogar Gegenstand des Klagebegehrens im verglichenen Vorprozess. Eine Anwendung der Generalklauselwirkung auf Forderungen aus diesem – zum Beendigungsstichtag noch nicht einmal drei Jahre bestehenden – Pensionsvertrag kann vor diesem Hintergrund jedenfalls nicht als unvertretbar beurteilt werden. Es entspricht im Übrigen auch dem Zweck einer Generalklausel, eine lückenlose, endgültige Bereinigung der strittigen Rechtsbeziehung herbeizuführen, dass die davon umfassten Ansprüche gerade nicht ausdrücklich aufgezählt werden (OGH 20. 1. 2012, 8 Ob A97/11i). 

Donnerstag, 22. März 2012 – EU-Jahresvorschau für den Bereich Justiz

Die Justizministerin hat dem Nationalrat ihren Bericht betreffend die von der EU 2012 geplanten justiziellen Maßnahmen vorgelegt. Österreich unterstützt grundsätzlich die von der Europäischen Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2012 gesetzten Prioritäten ebenso wie die Anstrengungen Polens, Dänemarks und Zyperns, insb. in den Bereichen justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, heißt es im Bericht. Im Bereich des Zivilrechts ist bspw. vorgesehen, die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums einer Revision zu unterziehen. Eine Änderung der Richtlinie über Pauschalreisen zielt wiederum darauf ab, den Schutz der Konsumenten (insb. bei Buchungen über das Internet) zu verbessern und für ausreichende Rechtssicherheit für die Unternehmen zu sorgen. Sehr skeptisch zeigt sich Österreich hinsichtlich der von geplanten Verordnung über die Europäische Stiftung, wo es um die Behebung grenzüberschreitender Probleme (insb. im Hinblick auf übermäßigen Verwaltungsaufwand oder rechtliche Beschränkungen) geht. Bei der Fülle der zu erwartenden Rechtsakten werde weiterhin sehr darauf zu achten sein, dass diese – wie auch im Stockholmer Programm ausdrücklich vorgesehen – gründlich vorbereitet werden; zusätzlich müsse die Kohärenz gewahrt bleiben und eine Verbesserung der Qualität der Rechtssetzung sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung erfolgen. Besonders wichtig sei es auch, keine finanziellen Mehrkosten für die Mitgliedstaaten zu verursachen. 

Donnerstag, 22. März 2012 – Rechtsbehelfseinbringung mittels PDF-Anhanges zu einer E-Mail

In analoger Anwendung der Bestimmungen betreffend die Einreichung von Eingaben (§§ 85 ff. BAO) ist unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts von einer zulässigen Einbringung einer Beschwerde an den UFS auszugehen, wenn – wie bei einem Telefax – eine schreibgeschützte Kopie der Beschwerdeschrift als Anhang zu einer E-Mail im Wege automationsunterstützter Datenverarbeitung übermittelt wird (UFS 28. 2. 2012, ZRV/0210-Z3K/07). 

Mittwoch, 21. März 2012 – Pflichtzahl und Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach dem BEinstG

Alle Arbeitgeber, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, auf je 25 Arbeitnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen. Wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist, so ist für jede einzelne behinderte Person, die zu beschäftigen wäre, eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Seit 2011 gilt eine Staffelungsregelung, die für größere Unternehmen eine höhere Ausgleichstaxe vorsieht (für 2012 für Arbeitgeber mit 25 bis 99 Arbeitnehmern monatlich 232 Euro, für Arbeitgeber mit 100 bis 399 Arbeitnehmern monatlich 325 Euro sowie für Arbeitgeber mit 400 oder mehr Arbeitnehmern monatlich 345 Euro). Insb. durch diese Erhöhung sind Fragen zur Ermittlung der Höhe der Ausgleichstaxe (die sich aus der Pflichtzahl bzw. der Zahl der beschäftigten begünstigten Behinderten ergibt) von besonderem Interesse (wobei überdies der VwGH hierzu in letzter Zeit mehrere Entscheidungen getroffen hat). In der März-Ausgabe der ASoK widmet sich Dr. Thomas Rauch in einem Beitrag den hier nur kurz angesprochenen Rechtsfragen im Detail. 

Dienstag, 20. März 2012 – Im UFSjournal zu Gast: Dr. Stefan Melhardt, Gruppenleiter im BMF

Dr. Stefan Melhardt ist seit 2009 Leiter der Umsatzsteuerabteilung im Bundesministerium für Finanzen; davor war er Finanzamtsvorstand in Wien. Seit 2011 leitet er die Gruppe Steuerpolitik. Den vielfachen Fachautor und Vortragenden traf das Redaktionsteam des UFSjournal nach den Marathonsitzungen zum Stabilitätspaket zum Interview, welches in der eben erschienen März-Ausgabe nachgelesen werden kann. Darin bezieht Melhardt aus seiner im politischen Entscheidungsprozess zentralen Perspektive Stellung zu aktuellen umsatzsteuerlichen Themen in Legistik und Judikatur. 

Montag, 19. März 2012 – Transportkostenersatz bei Einweisung in eine Landesnervenklinik

Die Klägerin wurde auf Veranlassung einer Amtsärztin wegen „gereizter Manie“ nach dem Unterbringungsgesetz in eine Landesnervenklinik eingewiesen. Die für den Transport mit einem Krankenwagen angefallenen Kosten wurden von der Klägerin bezahlt, welche vom beklagten Krankenversicherungsträger die Übernahme dieser Transportkosten begehrte. Nach Ansicht des OGH sind die Transportkosten von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen, wenn eine Behandlungsbedürftigkeit der psychischen Erkrankung und kein „Asylierungsfall“ i. S. einer Unterbringung aus rein öffentlichem Interesse (z. B. zur Abwehr einer Gefährdung) gegeben ist. Für die Leistungspflicht der Krankenversicherung sei daher wesentlich, ob der Transport auch dazu gedient habe, die stationäre Behandlung der bei der Klägerin vorgelegenen „gereizten Manie“ zu ermöglichen. Zur Klärung dieser Frage seien konkretere Feststellungen erforderlich (OGH 21. 7. 2011, 10 ObS 50/11t). 

Freitag, 16. März 2012 – Kein Pendlerpauschale bei Schlafstelle am Arbeitsort

Maßgeblich für die Berechnung der Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte ist der nächstgelegene Wohnsitz, wobei auch eine Schlafstelle (die nicht in einem Raum gelegen ist, der mit anderen Arbeitnehmern geteilt wird) als Wohnung gilt (UFS 17. 2. 2012, RV/3639-W/10). 

Freitag, 16. März 2012 – Vertreterpauschale verfassungswidrig?

(A. B.) – Ein Nachweis des Inhalts, dass der Berufungswerber eine ausschließliche Vertretertätigkeit ausgeübt hat, wozu auch die im Innendienst verbrachte Tätigkeit gehört, sofern sie zur Bearbeitung konkreter Aufträge erforderlich ist, wurde nicht erbracht. Die Bedenken, die sich aus dem Inhalt des Schreibens seiner Arbeitgeberin ergaben, wurden nicht zerstreut. Von der Möglichkeit, die im Jahr 2010 entstandenen Werbungskosten auf direktem Weg nachzuweisen, hat der Berufungswerber keinen Gebrauch gemacht. Werbungskosten, die das allgemeine Werbungskostenpauschale (von 132 Euro) überschritten haben, sind ihm offenbar nicht erwachsen. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass es im Sinne des § 166 BAO „offenkundig“ wäre, dass dem Berufungswerber im Berufungsjahr Werbungskosten in Höhe von 2.190 Euro entstanden sind (und es daher keines Nachweises bzw. keiner Glaubhaftmachung der entstandenen Aufwendungen bedürfte). Vor allem im Hinblick auf die offensichtliche Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen in § 4 der Verordnung ist es als äußerst fraglich anzusehen, ob § 1 Z 9 der Verordnung BGBl. II Nr. 382/2001 einer Überprüfung durch den VfGH standhalten könnte. Die im Verordnungsweg festgelegten Beträge an Werbungskosten müssten, um dem Gesetz (§ 17 Abs. 6 EStG 1988) und dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerecht zu werden, „den Erfahrungen der Praxis“ entsprechen. Dafür mangelt es, wie der vorliegende Fall, aber auch eine hohe Anzahl von gleichartigen Berufungsverfahren belegen, an entsprechenden Anhaltspunkten (UFS 9. 2. 2012, RV/0338-I/11; ähnlich UFS 11. 1. 2012, RV/0225-I/11). 

Freitag, 16. März 2012 – Opferfürsorge erfolgt künftig in Bundesvollzug

Die Opferfürsorge erfolgt ab 1. 4. 2012 in Bundesvollzug. Die erstinstanzliche Zuständigkeit im Bereich der Opferfürsorge wird vom Landeshauptmann zum Bundessozialamt übertragen. Durch diese Verwaltungsreform komme es zu Kosteneinsparungen und Synergien können besser genutzt werden, da andere Bereiche der Sozialfürsorge bereits beim Bundessozialamt liegen, heißt es aus dem Sozialministerium. Die neun Rentenkommissionen bei den Ämtern der Landesregierungen werden durch eine Rentenkommission beim Bundessozialamt ersetzt. Die Vertretung durch die Opferverbände wird beibehalten. Die Verfahrensdauer soll sich durch die Übertragung der Zuständigkeit auf das Bundessozialamt spürbar verkürzen. 

Donnerstag, 15. März 2012 – Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter

Die berufungswerbende OG vermietet ein Ultraschallgerät an einen Gesellschafter. Werden keine über die bloße Vermietung hinausgehende Sonderleistungen erbracht, dann fällt die Vermietung unter § 29 Z 3 EStG 1988. In der Folge liegt weder ein Anwendungsfall des § 188 BAO vor, noch ist die Voraussetzung des Vorliegens betrieblicher Einkünfte für die Zuerkennung der Investitionszuwachsprämie gegeben (UFS 24. 1. 2012, RV/0328-G/11). 

Donnerstag, 15. März 2012 – Schadenersatzrechtliche Solidarhaftung bei Kartellrechtsverstößen

Die Verbotsbestimmungen des § 18 Abs. 1 Z 1 KartG 1988 und Art. 101 AEUV haben neben wettbewerbsrechtlichen Zwecken gerade auch den Zweck, Übervorteilungen der Marktteilnehmer auf der Marktgegenseite durch Absprachen von Kartellanten zu verhindern. Ein Verstoß gegen den Schutzzweck der Norm i. S. d. § 1311 ABGB führt im deliktischen Bereich zur Haftung gemeinschaftlich handelnder Täter, wenn jeder von ihnen eine Conditio sine qua non für denselben Schaden gesetzt hat. Die solidarische Haftung ergibt sich diesfalls aus § 1302 ABGB. Mehrere Täter, die mit dem gemeinsamen Vorsatz handeln, eine Norm zu übertreten, die Schädigungen vorbeugen will, trifft eine solidarische Haftung, ohne dass sich der Vorsatz auf den vollen Schadenserfolg erstrecken müsste (OGH 14. 2. 2012, 5 Ob 39/11p). 

Donnerstag, 15. März 2012 – EU möchte grenzüberschreitendes Erben vereinfachen

Das Europaparlament hat mit großer Mehrheit einen Verordnungsvorschlag angenommen, der Erleichterungen für grenzüberschreitende Erbschaftsfälle bringen soll. Die geplante Verordnung zielt darauf ab, Rechtskonflikte in jenen Erbschaftsfällen zu vermeiden, in denen Rechtssysteme von mehr als einem Mitgliedsstaat zur Anwendung kommen könnten. Grenzüberschreitende Abwicklungen betreffen laut Aussage des Berichterstatters mittlerweile 10 % aller Erbschaften in Europa, sprich fast 450.000 Fälle bei einem jährlichen Gesamtwert von rund 123 Mrd. Euro. EU-weite Kriterien würden klar festlegen, welches nationale Rechtssystem in solchen Fällen zur Anwendung kommt. Das verhindert künftig kostspielige Rechtsstreitigkeiten und erleichtert den Erben die administrative Abwicklung. Der Verordnungsvorschlag sieht auch die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vor, das es dem Erblasser ermöglicht, die gerichtliche Zuständigkeit vorab klar festzulegen. Die neuen Bestimmungen haben keine Auswirkungen auf nationale Erbschaften ohne Auslandsbezug und führen zu keiner Harmonisierung des Erbrechts in der EU. Der Ministerrat muss dem Vorschlag noch formal zustimmen, damit die Verordnung in Kraft treten kann. Die Verordnung wird in Großbritannien und Irland nicht zur Anwendung gelangen, welche von einem Opt-out-Recht Gebrauch machen zu wollen. Dies gilt auch für Dänemark, das sich in diesen Fällen zu einem Opt-in entschließen müsste. 

Mittwoch, 14. März 2012 – BMF veröffentlicht Erlass zur Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen

Mit Erlass vom 7. 3. 2012, BMF-010203/0107-VI/6/2012, hat das BMF seine Rechtsansicht zur Neuregelung der Besteuerung von Kapitalvermögen (KESt neu) zusammengefasst. Bis zum Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 wurden unter den Einkünften aus Kapitalvermögen nur die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital und die damit zusammenhängenden Aufwendungen erfasst. Werterhöhungen, Wertminderungen und der gänzliche Verlust des Kapitalstammes waren dementsprechend im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich unerheblich und allenfalls im Rahmen der sonstigen Einkünfte (§§ 30 und 31 EStG) steuerrelevant. Die Besteuerung von Kapitalvermögen wurde mit dem BBG 2011 neu geordnet, systematisiert und ausgedehnt: § 27 EStG umfasst neben den Früchten aus der Überlassung von Kapital auch Wertänderungen des Kapitalstammes (Substanzgewinne bzw. Substanzverluste) sowie Einkünfte aus Derivaten. Wertänderungen des Kapitalstammes sind unabhängig von der Behaltedauer und der Beteiligungshöhe stets steuerpflichtig. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen – unabhängig von der Erhebungsart – grundsätzlich einem besonderen Steuersatz von 25 %. Auch Substanzgewinne sowie Einkünfte aus Derivaten unterliegen der Kapitalertragsteuer. Dazu wurden die §§ 27 sowie 93 bis 97 EStG 1988 neu konzipiert. Im Ergebnis werden somit Früchte und Substanz gleich behandelt. Der umfangreiche BMF-Erlass behandelt zahlreiche Problemkreise im Bereich der Besteuerung von Kapitalvermögen, Kapitalertragsteuer und der Kapitalbesteuerung im betrieblichen Bereich. Es ist geplant, den Erlass im Zuge des EStR-Wartungserlasses 2012 in die EStR 2000 zu überführen, wobei Abschnitt 1 des Erlasses an Stelle des Abschnittes 20 und Abschnitt 2 an Stelle des Abschnittes 29 treten soll. 

Mittwoch, 14. März 2012 – Schweiz: Keine Verlängerung der gesetzlichen Urlaubsdauer

Die Schweizer haben in einer Volksabstimmung am 11. 3. 2012 eine Erhöhung des Mindesturlaubs von vier auf sechs Wochen klar abgelehnt. Etwa zwei Drittel der Teilnehmer stimmten gegen eine entsprechende Initiative des Gewerkschaftsdachverbandes Travail.Suisse. Dieser hatte argumentiert, Arbeitnehmer bräuchten angesichts eines gestiegenen Leistungsdrucks mehr Zeit zur Erholung. Vor dem Urnengang hatten die Arbeitgeber und die Regierung zur Ablehnung dieser Forderung der Gewerkschaften aufgerufen. Eine Verlängerung des Mindesturlaubs würde Milliarden kosten und könnte zur Verlagerung von Arbeitsplätzen in Länder führen, wo die Lohnkosten deutlich niedriger seien, hattes es von Seiten der Reformgegner geheißen. 

Mittwoch, 14. März 2012 – Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der Landwirtschaft

Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 2.380 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt, das auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird: Burgenland: 285; Kärnten: 35; Niederösterreich: 715; Oberösterreich: 125; Salzburg: 10; Steiermark: 980; Tirol: 85; Vorarlberg: 20; Wien: 125. Im Rahmen der genannten Kontingente dürfen während des gesamten zeitlichen Geltungsbereiches dieser Verordnung Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden. Ihre Geltungsdauer darf sechs Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 30. 11. 2012 enden. Staatsangehörige, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§ 32a AuslBG), und Asylwerber sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die kurzfristige Beschäftigung ausländischer ErntehelferInnen in der Landwirtschaft, BGBl. II. Nr. 65/2012). 

Dienstag, 13. März 2012 – Auslandsprovisionen als Betriebsausgaben

Der Beschwerdeführer, der mit Maschinen zur Füllung von Wursthäuten handelt, machte Auslandsprovisionen als Betriebsausgaben geltend. Diese wurden im Zuge einer Betriebsprüfung aber nicht anerkennt. Der Beschwerdeführer brachte vor, dass er Maschinen nach Griechenland zu überhöhten Preisen geliefert habe und die Empfänger darauf bestanden hätten, dass er die strittigen Provisionen bezahle; ansonsten hätte er die Umsätze gar nicht durchführen können. Der VwGH hebt den Bescheid wegen Verfahrensmängeln auf und betont, dass bei überhöhter Fakturierung und Rückfluss des Differenzbetrags viel für einen betrieblichen Vorgang spreche und damit die Auslandsprovisionen abzugsfähig seien (VwGH 23. 11. 2011, 2007/13/0148). 

Montag, 12. März 2012 – UFS und Kinderfreibetrag

In Fällen, in denen die Geltendmachung von Kinderfreibeträgen vergessen wurde bzw. versehentlich durch den falschen Gatten/Partner erfolgte, hat die Finanzverwaltung bislang einen ablehnenden Standpunkt eingenommen. Der UFS ist dieser Praxis in zwei Entscheidungen entgegengetreten: 
a.) Hat der Steuerpflichtige vergessen, in der Steuererklärung Kinderfreibeträge in der Höhe von 220 € (pro Kind) in Anspruch zu nehmen, kann eine Geltendmachung dieser Freibeträge im Wege eines Antrags auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheids gemäß § 299 BAO nicht mit der Begründung verweigert werden, dass ein Kinderfreibetrag i. S. d. § 106 Abs. 1 EStG nur über Antrag zustehe und der Steuerbescheid mangels „Ausübung eines Antragsrechtes“ nicht unrichtig sei (UFS 31. 1. 2012, RV/0377-I/11). 
b.) Die Berufung einer Steuerpflichtigen, die – in Übereinstimmung mit ihrer Abgabenerklärung – Kinderfreibeträge in der Höhe von 220 € (pro Kind) i. S. d. § 106 Abs. 1 EStG geltend gemacht hat, kann nicht allein mit der Begründung abgewiesen werden, dass ihr Ehegatte (versehentlich) auch Kinderfreibeträge in der Höhe von 132 € für dieselben Kinder in Anspruch genommen hat, obwohl sich diese im Steuerbescheid des Ehegatten nicht ausgewirkt haben. Zum einen besteht keine Bindung an den Steuerbescheid, der an den Ehegatten ergangen ist. Zum andern kann der Ehegatte auf die Geltendmachung der Kinderfreibeträge von 132 € (pro Kind) auch außerhalb der Berufungsfrist verzichten (UFS 8. 2. 2012, RV/0464-I/11).

Montag, 12. März 2012 – OGH: Vorwegvereinbarung ohne konkrete Angabe der Ausbildungskosten unwirksam

Der OGH hat kürzlich entschieden, welche Rechtsfolgen es nach sich zieht, wenn in der Vereinbarung über einen Ausbildungskostenrückersatz die konkrete Höhe der Ausbildungskosten vom Arbeitgeber nicht angegeben wurde: Eine „Vorwegvereinbarung“ (hier im Dienstvertrag), in der sich der Arbeitnehmer zum Rückersatz von Ausbildungskosten verpflichtet, ohne die konkrete Höhe dieser Ausbildungskosten zu kennen, ist rechtsunwirksam. Dies führte im gegenständlichen Fall dazu, dass der Arbeitnehmer, der vorzeitig ausschied, dem Arbeitgeber die Ausbildungskosten nicht zurückbezahlen musste (OGH 21. 12. 2011, 9 ObA 125/11i). in einem Beitrag in der Märzausgabe der PV-Info setzt sich Mag. Judith Morgenstern ausführlich mit dieser Entscheidung auseinander und präsentiert eine Checkliste, die Arbeitgeber vor Abschluss einer solchen Rückzahlungsvereinbarung berücksichtigen sollten. 

Montag, 12. März 2012 – VfGH hebt ungeprüfte Übernahme anwaltlicher Kostenverzeichnisse auf

Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 geänderte Regelung der ZPO über gerichtliche Kostenentscheidungen und die ungeprüfte Zugrundelegung des Kostenverzeichnisses bei anwaltlich vertretenen Parteien ist unsachlich und einer verfassungskonformen Auslegung aufgrund der unmissverständlichen Formulierung nicht mehr zugänglich. Das Wort „ungeprüft“ in § 54a Abs. 1 dritter Satz ZPO wird aufgehoben. Das Wort „ungeprüft“ ist seit dem der Kundmachung des Erkenntnisses (21. 11. 2011, BGBl. I Nr. 108/2011) folgenden Tag, also dem 22. 11. 2011, nicht mehr anzuwenden (VfGH 5. 10. 2011, G 84/11). 

Montag, 12. März 2012 – Zurechnung von Vermögen und Einkünften einer liechtensteinischen Stiftung

Der UFS hat bestätigt, dass liechtensteinische Stiftungen für Zwecke der Steuerhinterziehung verwendet werden und daher das Vermögen und die Einkünfte steuerlich dem Stifter, Begünstigten oder wirtschaftlich Berechtigten zuzurechnen ist. Liechtenstein ist deshalb nach wie vor als Steuer(flucht)oase zu qualifizieren. Ein Hinterziehungsvorsatz ist wohl in den meisten Fällen anzunehmen. Der Durchgriff auf die dahinterstehenden Personen (Stifter, Begünstigte, wirtschaftlich Berechtigter) ist auch ohne einen Typenvergleich möglich. Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Erich Lochmann in der Märzausgabe der SWI. 

Montag, 12. März 2012 – Liebhaberei bei Vermietung eines Einfamilienhauses

Kann die Berufungswerberin den Nachweis nicht erbringen, dass sie von vornherein die Absicht hatte, die Vermietung zumindest bis zur Erzielung eines Gesamteinnahmenüberschusses zu führen, sondern sich vielmehr die Möglichkeit der Privatnutzung offenlassen wollte, liegt bei Beendigung der Vermietung vor Erzielung eines Gesamteinnahmenüberschusses ein „abgeschlossener Zeitraum“ vor, der der Liebhabereibeurteilung zu unterziehen ist (UFS 23. 12. 2011, RV/0068-K/09). 

Freitag, 9. März 2012 – Steuertermine im April

Am 16. April 2012 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Februar 2012;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat Februar 2012;
•Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Februar 2012;
•Werbeabgabe für den Monat Februar 2012; 
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Februar 2012;
•Lohnsteuer für den Monat März 2012;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat März 2012;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat März 2012;
•Kommunalsteuer für den Monat März 2012.

Freitag, 9. März 2012 – Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete

In BGBl. II Nr. 52/2012, ausgegeben am 6. 3. 2012, wurde die aktuelle Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes (gültig für den Monat März 2012) kundgemacht. 

Donnerstag, 8. März 2012 – Deutsches BMF verschickt Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 

Das deutsche Finanzministerium BMF hat den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 vom 5. 3. 2012 veröffentlicht. Neben der Anpassung des deutschen Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der EU werden Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufgegriffen. Andere Maßnahmen dienen dem Steueraufkommen oder der Verfahrensvereinfachung. Das Gesetz tritt i. W. am 1. 1. 2013 in Kraft, das EG-Amtshilfe-Gesetz tritt damit außer Kraft. Der Kabinettsbeschluss zum JStG 2013 ist für den 25. 4. 2012 vorgesehen. 

Donnerstag, 8. März 2012 – Haftung für falsche Bonitätsauskunft, Mitverschulden der Geschädigten

Zwischen den Streitteilen ist ein Auskunftsvertrag zustande gekommen. Die Auskunft bzw. der Rat waren insoweit objektiv unrichtig, als trotz Nichtzahlung offener Forderungen und anhängiger (Exekutions-)Verfahren die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung ausdrücklich empfohlen wurde, das Risiko als gering eingestuft wurde und Zahlungen des Unternehmens in der Nettofrist angegeben wurden. Das Verschulden des Sachverständigen im Sinn des § 1299 ABGB bestimmt sich nach objektiven Kriterien; maßgeblich sind hier die typischen und objektiv bestimmten Fähigkeiten von Fachleuten, die mit der Erteilung derartiger Bonitätsauskünfte befasst sind. Die Widersprüchlichkeit der Bonitätsauskunft ist jedoch nicht ohne Konsequenz für die Berechtigung des Schadenersatzanspruchs. Sie begründet vielmehr ein Mitverschulden der Geschädigten, das nach § 1304 ABGB und nicht nach § 1299 Satz 3 ABGB zu beurteilen ist. Die Bonitätsauskunft enthielt abschwächende bzw. relativierende Formulierungen, die bei gehöriger Aufmerksamkeit Anlass gewesen wären, an einer unbedingten Empfehlung der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen bzw. Einstufung des Bonitätsrisikos als gering zu zweifeln. Diese Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten ist gleich zu bewerten wie die Verletzung vertraglicher Pflichten. Damit ist der Schadenersatzanspruch um 50 % zu kürzen (OGH 24. 11. 2011, 1 Ob 206/11t). 

Donnerstag, 8. März 2012 – Provisionszahlungen an liechtensteinische Sitzgesellschaft

Provisionszahlungen an eine in Liechtenstein residierende Sitzgesellschaft können nicht als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden, wenn mangels entsprechender Nachweise nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese die vorgegebenen Leistungen erbracht bzw. überhaupt wirtschaftliche Aktivitäten entfaltet hat und der Aufforderung zur Namhaftmachung der tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge nicht entsprochen wurde (UFS 5. 1. 2012, RV/0441-F/09). 

Mittwoch, 7. März 2012 – Entwurf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über koordiniertes Förderwesen 

Das BMF hat Ende Februar den Entwurf zu einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über ein koordiniertes Förderwesen zur Begutachtung versandt. Ziel der Vereinbarung ist es, durch Selbstverpflichtung der öffentlichen Fördergeber Bund und Länder die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduktion der Defizite im Förderwesen im jeweiligen Kompetenzbereich umzusetzen. Die Selbstverpflichtung soll folgende Maßnahmen umfassen: die Koordinierung des gesamten Förderwesens um ungewollte Überschneidungen und Parallelitäten zu verhindern; die Reduktion der Förderungsabwicklungsstellen mit dem Ziel eines „One-Stop-Shops“; die Berücksichtigung von einheitlichen Mindeststandards bei der Erlassung von Ausführungsgesetzen und Förderungsrichtlinien; die ständige Evaluierung von Förderungsprogrammen; die ausschließlich befristete Gewährung von Förderungen. Die Begutachtungsfrist endet am 4. 4. 2012. 

Mittwoch, 7. März 2012 – Verspätete Anmeldung per Telefax

Die Unterlassung der Anmeldung eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt („Mindestangaben-Meldung“) hat gem. § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG die Vorschreibung von Beitragszuschlägen zur Folge. Deren Höhe ist nach einer unmittelbaren Betretung des Dienstnehmers in zwei Teilbeträgen, nämlich für die gesonderte Bearbeitung und den Prüfeinsatz, zu bemessen. In einer aktuellen Entscheidung hat der VwGH über die Rechtzeitigkeit einer Meldung bei fehlgeschlagenem Versuch der Übermittlung per Fax sowie die Voraussetzungen für den Entfall bzw die Herabsetzung der Beitragszuschläge entschieden (VwGH 21. 12. 2011, 2008/08/0201). In einem Beitrag in der Märzausgabe der PV-Info bespricht Dr. Andreas Gerhartl diese Entscheidung. 

Mittwoch, 7. März 2012 – BFH befasst EuGH mit Vorsteuerabzug i. Z. m. Strafverteidigerkosten

Kern des vom BFH an den EuGH gerichteten Vorabentscheidungsersuchens ist die Frage, ob ein Unternehmen, dessen Inhaber und Mitarbeiter sich zur Erlangung von Aufträgen möglicherweise wegen Bestechung oder Vorteilsgewährung strafbar gemacht haben, aus den zur Abwehr dieser Vorwürfe angefallenen Strafverteidigungskosten zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für den Vorsteuerabzug spreche, dass die möglicherweise strafbaren Handlungen dazu dienten, die steuerpflichtige Umsatztätigkeit des Unternehmens zu fördern. Dagegen könnte angeführt werden, dass die Leistungen der Strafverteidiger unmittelbar nur den persönlichen Interessen der Beschuldigten dienten. Das Interesse des Unternehmens an der Straffreiheit seines Inhabers und seiner Mitarbeiter könnte dann als nur mittelbarer Zusammenhang für den Vorsteuerabzug unbeachtlich sein. Geklärt werden soll auch, wer bei einer Beauftragung durch mehrere Auftraggeber (hier: Beschuldigter und Unternehmen) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (BFH 22. 12. 2011, V R 29/10).

Mittwoch, 7. März 2012 – Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich auch bei Ablauf der Gültigkeit des Reisedokuments

Nach § 11 Abs. 2 und 3 NAG-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 451/2005, gelten bestimmte Niederlassungs- und Aufenthaltsberechtigungen, die nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Fremdengesetz und nach dem Passgesetz unbefristet erteilt wurden, als Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EG“ nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) weiter. Dies auch dann, wenn das Reisedokument, in dem diese Berechtigungen enthalten sind, wegen Ablauf der Befristung nicht mehr gültig ist. Die Entscheidung betraf die Familienbeihilfe, deren Bezug gem. § 3 Abs. 1 FLAG bei nicht österreichischen Staatsbürgern an den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich gekoppelt ist (UFS 17. 1. 2012, RV/0549-I/10). 

Dienstag, 6. März 2012 – Regierungsvorlage zum 1. Stabilitätsgesetz 2012

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Bewertungsgesetz 1955, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über eine Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, das Stabilitätsabgabegesetz, das Bausparkassengesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden (1. Stabilitätsgesetz 2012 – 1. StabG 2012) beschlossen. Die Regierungsvorlage, deren Text auf der BMF-Internetseite eingesehen werden kann, wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. In Kraft treten soll das 1. StabG 2012 bereits am 1. 4. 2012. 

Dienstag, 6. März 2012 – Mietvertrag zwischen Vater und Sohn

Die Überlassung des umgebauten (sanierten) Obergeschoßes eines ausschließlich privat genutzten Eigenheimes (das Erdgeschoß wird vom Vater bewohnt) an den Sohn zur Befriedigung von dessen privatem Wohnbedürfnis (eine Fremdvermietung liegt nicht vor) führt dazu, dass es sich bei den für den Umbau (die Sanierung) getätigten Aufwendungen um Kosten der Lebensführung handelt. Diese Aufwendungen verlieren den ihrer steuerlichen Berücksichtigung entgegenstehenden Charakter als Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 EStG 1988 nicht deswegen, weil der Vater der privaten Nutzung des Obergeschoßes zivilrechtlich einen Bestandrechtstitel („Mietvertrag“ mit dem Sohn) zugrunde gelegt hat (UFS 13. 12. 2011, RV/2335-W/05). 

Montag, 5. März 2012 – Telekom-Werbung ohne Hinweis auf Servicepauschale ist irreführend

Zahlreiche Telekom- und Internetanbieter haben 2011 zu ihren monatlichen Fix-Tarifen jährliche Pauschalentgelte („Servicepauschalen“) eingeführt, ohne in ihrer Werbung ausreichend darauf hinzuweisen. Der VKI sieht darin eine Irreführung im Sinne des UWG und hat dagegen Verbandsklage eingebracht. Das Handelsgericht Wien nun in einem ersten Urteil dem Unterlassungsbegehren des VKI gegen einen Anbieter stattgegegen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig und ähnliche Verfahren gegen weitere Anbieter sind noch anhängig. 

Montag, 5. März 2012 – Diensterfindungsvergütung – Einrechnung in die Abfertigungsbemessungsgrundlage

Regelmäßig geleistete Diensterfindungsvergütungen sind in die Abfertigungsbemessungsgrundlage einzubeziehen. Eine Doppelzahlung (zu deren Vermeidung künftige betriebliche Pensionsleistungen nicht in die Abfertigungsbemessungsgrundlage einzubeziehen sind) tritt nicht ein, wenn nur die für die Vergangenheit angefallenen, nicht aber die nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses anfallenden Diensterfindungsvergütungen einbezogen werden (OGH 29. 8. 2011, 9 ObA 96/11z). 

Freitag, 2. März 2012 – 25 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnen Fiskalpakt

Die Staats- und Regierungschefs von 25 EU-Mitgliedstaaten haben beim Gipfel in Brüssel am 2. 3. 2012 den Fiskalpakt unterzeichnet. Lediglich Tschechien und Großbritannien nehmen nicht an diesem Pakt teil, der u. a. eine Schuldenbremse in Verfassungsrang oder auf gleichwertiger Ebene vorsieht, die der Überprüfung durch den EuGH unterliegt. Das Vertragswerk muss in jedem Mitgliedstaat einzeln gebilligt werden. In Irland wird es dazu eine Volksabstimmung geben. Sobald zwölf Mitgliedstaaten den Pakt ratifiziert haben, tritt er in Kraft. 

Freitag, 2. März 2012 – Fahrten zu einem AMS-Kurs sind Werbungskosten

Die Fahrtkosten zu einem während der Arbeitslosigkeit vom AMS bereitgestellten Kurs sind in vollem Ausmaß als Werbungskosten absetzbar. Da der Verkehrsabsetzbetrag nach § 33 Abs. 5 Z 1 EStG nur Arbeitnehmern aus einem bestehenden Dienstverhältnis (im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG) zusteht, der Steuerpflichtige jedoch unstrittig im Zeitraum der in Rede stehenden Umschulungsmaßnahmen in keinem Dienstverhältnis stand, konnte der Verkehrsabsetzbetrag keine Abgeltungswirkung im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für die Fahrtkosten entfalten (dies auch unabhängig von der Frage, ob eine Ausbildungsstätte überhaupt einer Arbeitsstätte gleichgesetzt werden könnte). Für die demgegenüber von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid vertretene Auffassung (Anm.: Der UFS [23. 10. 2008, RV/2048-W/08] entschied, solche Fahrtkosten seien wie bei einem tatsächlich ausgeübten Beruf durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten) bietet das Gesetz keine rechtliche Handhabe (VwGH 21. 12. 2011, 2008/13/0235). 

Freitag, 2. März 2012 – Frauen im österreichischen Management nach wie vor unterrepräsentiert

Die Arbeiterkammer hat ihre aktuelle Studie zur Repräsentanz von Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen veröffentlicht. Untersucht wurde – mit Stand Februar 2012 – die Geschlechterverteilung im Top-Managementsegment (Geschäftsführung, Aufsichtsrat) in den umsatzstärksten 200 Unternehmen Österreichs und in den an der Wiener Börse notierten Unternehmen. Die Ergebnisse zeigten, dass sich die Chancen für eine höhere Repräsentanz von Frauen in den Top-Positionen an der Unternehmensspitze nur marginal verbessert hätten. So liege der Frauenanteil in den Geschäftsführungen der Top-200-Unternehmen wieder bei lediglich 5,1 %. Im Aufsichtsrat stagniere der Anteil der Mandatsträgerinnen bei 11,2 %. Nur jeder neunte Aufsichtsratsposten sei mit einer Frau besetzt. In fast der Hälfte der Unternehmen (43,7 %) sei weder im Aufsichtsrat noch im Vorstand eine Frau vertreten. Obwohl nur in rund drei Viertel der Unternehmen Betriebsratskörperschaften eingerichtet seien, zählten beachtliche 79 von 184 der Aufsichtsrätinnen zur Arbeitnehmervertretung, so die AK-Studie. Bei den besonders im Fokus der Öffentlichkeit stehenden börsennotierten Unternehmen sei der Frauenanteil sogar noch niedriger: nur vier Frauen (1,7 %) im Vorstand und 9,4 % Mandatsträgerinnen im Aufsichtsrat. 

Freitag, 2. März 2012 – Nichtanerkennung einer Rückstellung für Rekultivierungsmaßnahmen

Die Bildung von Rückstellungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Z 3 EStG ist nur zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist. Die bloß entfernte Möglichkeit einer Inanspruchnahme, also nur das Vorliegen eines Verpflichtungsgrundes allein, genügt für die Bildung einer Rekultivierungsrückstellung nicht (UFS 16. 11. 2011, RV/0851-S/09). 

Donnerstag, 1. März 2012 – Arbeitsmarktdaten Februar 2012

Laut Aussendung des BMASK waren Ende Februar 2012 in Österreich 380.460 Menschen ohne Arbeit. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres bedeutet dies eine Zunahme um 5,2 %. Gleichzeitig stieg die Zahl der Beschäftigten um 60.000 auf über 3,3 Mio. Von den Menschen, die derzeit keine Arbeit haben, sind 310.064 (+6,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat) als Arbeitslose registriert (199.274 Männer und 110.790 Frauen), 70.396 nehmen an Schulungen teil (+1,3 %). Laut der österreichischen Berechnungsmethode beträgt die Arbeitslosenquote 8,4 %. Die Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen (15 bis 24 Jahre) ist im Februar gegenüber dem Vergleichsmonat um 2.465 auf 45.240 gestiegen (+5,8 %). Dabei ist die Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen (19 bis 24 Jahre) um 7,7 % gestiegen, jene der Jugendlichen bis 19 um 1,3 % gefallen. Überdurchschnittlich signifikante Steigerungsarten gab es im Februar in der Leiharbeiter-Branche (+12,9 %) und in der Bau-Branche (+9,2 %) sowie allgemein bei Ausländern (+14 %), Behinderten (+13,2 %) und den Über-50-Jährigen (+10,3 %). Bundesländerweise sind die Steiermark (+9,4 %), Salzburg (+8,7 %) und Tirol (+8,5 %) vom Anstieg der Arbeitslosigkeit am stärksten betroffen. In Vorarlberg dagegen ging die Arbeitslosenzahl leicht zurück (–0,8 %). Die aktuellen Arbeitsmarktdaten sind zum Teil witterungsbedingt, spiegeln nach Experteneinschätzung jedoch auch einen Einbruch der heimischen Konjunktur wider. 

Donnerstag, 1. März 2012 – BMJ versendet Ministerialentwurf zum Zahlungsverzugsgesetz

Das Zahlungsverzugsgesetz soll die Vorgaben der Richtlinie 2011/7/EU in einem neuen (achten) Abschnitt des Unternehmensgesetzbuchs umsetzen. Diese neuen Bestimmungen werden für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern im Sinne des BVergG gelten. Im Einzelnen geht es um die Höhe der Verzugszinsen, Zahlungshöchstfristen, die Dauer von Abnahme- und Überprüfungsverfahren, eine pauschale Entschädigung für Betreibungskosten sowie die Rechtsfolgen grob nachteiliger Vertragsbestimmungen oder Geschäftspraktiken. Auch die Verbandsklagebestimmung soll in diesen Abschnitt integriert werden. Überdies sollen im neuen § 907a ABGB, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH, sämtliche Rechtsfragen zur Erfüllung einer Geldschuld konzentriert neu geregelt werden. Die Begutachtungsfrist endet am 20. 4. 2012. 

Donnerstag, 1. März 2012 – Treffen der G20-Finanzminister in Mexiko

Am 25. und 26. 2. 2012 trafen sich die Finanzminister und Notenbankgouverneure der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer in Mexiko-Stadt. Themenschwerpunkte waren die Lage der Weltwirtschaft, die Umsetzung des „G20-Rahmenwerks für Wachstum“ (Framework for Growth) und die Stärkung der internationalen Finanzarchitektur. Außerdem wurde über Finanzmarktregulierung sowie über Energie- und Rohstofffragen beraten. Die G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure bekräftigten dabei erneut ihre Entschlossenheit, die verabredeten Reformen der Finanzmarktregulierung konsequent umzusetzen. 2012 ist dabei die zügige und kohärente Implementierung des beschlossenen Pakets zur Regulierung systemrelevanter Finanzinstitute (SIFI) zentral. Außerdem wird das Financial Stability Board (FSB) im Laufe des Jahres konkrete Empfehlungen zur besseren Regulierung des Schattenbankensektors vorlegen. Das nächste Treffen der G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure findet am 19. und 20. 4. 2012 am Rande der IWF-Frühjahrstagung in Washington D.C. statt.

Zum Archiv: Jänner 2011, Februar 2011, März 2011, April 2011, Mai 2011, Juni 2011, Juli 2011, August 2011, September 2011, Oktober 2011, November 2011, Dezember 2011, Jänner 2012, Februar 2012