SteuerNews Archiv Februar 2012
Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.
Mittwoch, 29. Februar 2012 – Erstmals positiver Jahresabschluss aller Krankenkassen
Der im Jahr 2009 eingeschlagene Weg zur finanziellen Konsolidierung aller Krankenversicherungsträger hat sich im vergangenen Jahr fortgesetzt. Nach dem nun vorliegenden vorläufigen Endergebnis rechnen die Krankenkassen bei einem Gesamtbudget von rund 15 Mrd. Euro für das abgelaufene Jahr 2011 mit einem Überschuss von 240 Mio. Euro. Darin berücksichtigt sind die seitens der Bundesregierung zur Verfügung gestellten 40 Mio. Euro aus dem Kassen-Strukturfonds sowie die Auswirkungen der mit dem Hauptverband vereinbarten Finanzziele. Damit haben im vergangenen Jahr nunmehr alle Krankenversicherungsträger den Turn-around geschafft und können mit einem positiven Jahresabschluss bzw. einer ausgeglichenen Gebarung rechnen. Ursache dieser erfreulichen Entwicklung ist nach Ansicht des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger neben der guten Konjunktur und den damit steigenden Beitragseinnahmen vor allem der konsequente Konsolidierungskurs der Kassen.
Mittwoch, 29. Februar 2012 – Aktualisierte Liste der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Kleinbusse
Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. 1. 2002, Rs. C-409/99, als zum Vorsteuerabzug berechtigende Kleinbusse anerkannt werden, wurde um ein weiteres Fahrzeug, den Opel Combo, erweitert. Zur aktualisierten Liste auf der BMF-Homepage.
Mittwoch, 29. Februar 2012 – NoVA und Kfz-Steuer bei Dienstwagen von Außendienstmitarbeitern
Die in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen Firma verrichten ihre Tätigkeit in Österreich. Ihnen werden dazu Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde für diese Pkw NoVA und Kfz-Steuer vorgeschrieben. Als Fahrzeugstandort gilt bei Fahrzeugen von Unternehmungen jener Ort, von dem aus über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt wird. Der Betrieb des Fahrzeugs erfolgt dann auf eigene Rechnung des Halters, wenn er den Nutzen aus der Verwendung zieht und die Kosten trägt. Der Nutzen kann dabei in der Erlangung wirtschaftlicher oder ideeller Vorteile liegen; für die Tragung der Kosten ist vor allem auf die Unterbringung, Instandhaltung, Bedienung, Versicherung, Steuer etc abzustellen. Im konkreten Fall war der dauernde Standort der Fahrzeuge nicht in Österreich, und es bestand überdies nach dem KFG keine Zulassungsverpflichtung im Inland, weshalb weder NoVA noch Kfz-Steuer vorzuschreiben waren (UFS 25. 1. 2012, RV/0084-S/11).
Dienstag, 28. Februar 2012 – Vorsicht bei Aufbewahrungsfristen!
Aufbewahrungsfristen sollen sicherstellen, dass die für die Beurteilung abgabenrechtlicher Pflichten und arbeitsrechtlicher Ansprüche erforderlichen Unterlagen zumindest so lange zur Verfügung stehen, wie die zugrunde liegenden Rechte und Pflichten noch nicht verjährt sind. Insofern besteht eine enge Verknüpfung zwischen Aufbewahrungsfristen und Verjährungsfristen. In der Februar-Ausgabe der PV-Info stellt Hannelore Ortner die in der jeweiligen Materie (Abgabenrecht, Arbeitsrecht, Abfertigung alt, Dienstzeugnis, Lohn- bzw. Gehaltspfändung) zu beachtenden Vorgaben in einem gelungenen Überblick vor.
Dienstag, 28. Februar 2012 – EU-Kommission will höhere Mehrwertsteuer für Kunst in Deutschland
Kunstwerke in Deutschland werden teurer, wenn es nach der EU-Kommission geht. Die Brüsseler Behörde forderte Deutschland auf, die abgesenkte Mehrwertsteuer für Kunst- und Sammlerstücke anzuheben. Für sie gilt in Deutschland eine Mehrwertsteuer von sieben Prozent anstatt der üblichen 19 Prozent. Der EU-weite Mindestsatz für die Umsatzsteuer liegt bei 15 Prozent. Je nach Land gibt es Ausnahmen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Da Deutschland keine Sondergenehmigung für Kunstgegenstände hat, drohen nun ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und Geldstrafen. – (APA/dpa)
Montag, 27. Februar 2012 – Big Brother im Mietshaus: Videoüberwachung vs. Persönlichkeitsrechte
Zur Vermeidung eines Eingriffs in die Privatsphäre anderer Hausbewohner darf bei diesen nicht der Eindruck entstehen, dass sie von einer systematischen, identifizierenden Überwachungsmaßnahme eines Mieters betroffen sind und sich im Überwachungsbereich einer Videokamera befinden. Eine solche Überwachungsmaßnahme darf sich nach Maßgabe des Eindrucks für einen unbeteiligten Betrachter grundsätzlich nur auf den eigenen gemieteten (Wohn-)Bereich des Mieters beziehen (OGH 20. 1. 2012, 8 Ob 125/11g).
Montag, 27. Februar 2012 – Änderung der BFH-Judikatur zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand unterliegen der Umsatzsteuer, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder – im Wettbewerb zu Privaten – auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden. Dabei reicht es aus, wenn die Nichtbesteuerung der öffentlichen Hand zu einer nicht nur unbedeutenden Wettbewerbsverzerrung führen würde. Auch sog. Beistandsleistungen, die zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z. B. Gemeinden erbracht werden, sind steuerpflichtig, sofern es sich um Leistungen handelt, die auch von Privatanbietern erbracht werden können. Entgegen der derzeitigen Besteuerungspraxis können danach z. B. auch die Leistungen kommunaler Rechenzentren umsatzsteuerpflichtig sein (BFH 10. 11. 2011, V R 41/10).
Montag, 27. Februar 2012 – Neues zur Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland
Mit 1. 1. 2012 sind in Deutschland im Baugewerbe, Bergbau, Dachdeckerhandwerk, Zeitarbeitsgewerbe und in der Gebäudereinigung neue Mindestlohntarife in Kraft getreten. In der Abfallwirtschaft gelten bereits seit 1. 11. 2011 neue Mindestlöhne. Diese Neuerungen sind für jene österreichischen Unternehmen bedeutsam, die Leistungen in diesen Branchen in Deutschland erbringen, da sowohl inländische als auch ausländische Arbeitgeber mittels Rechtsverordnung verpflichtet werden, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den aktuell geltenden Mindestlohn zu zahlen. In der Februar-Ausgabe der ASoK stellt Mag. Robert Leitner, MBA die erwähnten Neuerungen im Detail vor.
Freitag, 24. Februar 2012 – Justizrechtlicher Teil des Sparpakets: Erhöhung der Streitwertgrenze in Zivilsachen
Im Rahmen des sog. Sparpakets sieht der Justizteil des Stabilitätsgesetzes u. a. folgende Änderungen bzw. Einsparungen vor: Entfall der Bestimmungen zu Gerichtstagen; Erhöhung der Streitwertgrenze in Zivilsachen von10.000 auf 25.000 Euro; Festlegung einer Gebührenpflicht für die Herstellung von Abschriften, Ablichtungen, Kopien oder Ausdrucken, wenn diese vom Gericht oder von der Partei selbst unter Inanspruchnahme gerichtlicher Infrastruktur angefertigt werden; Valorisierung der Gebührentatbestände für Grundbuchsabfragen nach den §§ 6 und 7 GUG; Ausdehnung der Möglichkeit eines diversionellen Vorgehens auch auf Straftaten, die in die Zuständigkeit der Landesgerichte als Schöffengerichte fallen. Der Ministerialentwurf steht auf der Homepage des BMJ zur Download zur Verfügung.
Freitag, 24. Februar 2012 – Zahlungen aus Anlass einer Bürgschaft als agB?
Mit dem Vorbringen, ohne Übernahme der Bürgschaft sei es zu einer massiven Verschlechterung der Berufsaussichten der Tochter gekommen, wird keine Zwangsläufigkeit des Eingehens der Bürgschaft dargetan: Bei Zahlungen aus Anlass einer Bürgschaft muss nach ständiger Rechtsprechung des VwGH Zwangsläufigkeit schon für den Zeitpunkt des Eingehens der Bürgschaftsverpflichtungen gegeben gewesen sein. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Es ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. 2. Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht auf andere ihm zumutbare Weise hätte erhalten können. 3. Die besicherten Kredite dürfen nicht dazu dienen, den Betrieb des Schuldners zu erweitern oder ihm sonst bessere Ertragschancen zu vermitteln. 4. Es besteht keine sittliche Verpflichtung zur Übernahme von Bürgschaften für Schulden, die ein naher Angehöriger ohne besondere Notwendigkeit eingegangen ist. 5. Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt voraus, dass sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen der Übernahme von Bürgschaften nicht entziehen kann. Nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern der objektive Pflichtbegriff nach den herrschenden moralischen Anschauungen ist entscheidend. Es reicht daher nicht aus, dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, es muss vielmehr die Sittenordnung dieses Handeln gebieten (UFS 25. 1. 2012, RV/3277-W/11).
Freitag, 24. Februar 2012 – Dienstzeugnis mit Grammatikfehler
Fraglich war, ob das vom Beklagten für die Klägerin ausgestellte Dienstzeugnis den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht, obwohl es einen Grammatikfehler enthält. Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht das Fehlen des Prädikats war im Nebensatz des ansonsten richtigen und vollständigen Dienstzeugnisses als unwesentlichen Mangel beurteilt, der bei objektiver Betrachtung weder Zweifel am gesetzmäßigen Inhalt aufkommen lässt noch eine Missachtung der Dienstnehmerin andeutet. Diese Rechtsansicht ist nach dem festgestellten Sachverhalt jedenfalls nicht unvertretbar (OGH 20. 1. 2012, 8 ObA 7/12f).
Donnerstag, 23. Februar 2012 – Änderung der Verwaltungspraxis bei der NoVA-Vergütung
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist über einen Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe mit Bescheid abzusprechen. Nach der derzeitigen Verwaltungspraxis kommt es hinsichtlich eines NoVA-Vergütungsantrags immer (nur) dann zu einer Bescheidausfertigung, wenn dem Vergütungsantrag nicht stattgegeben wird (Ausfertigung einer bescheidmäßig abweisenden Erledigung). Liegen demgegenüber nach Ansicht des Finanzamtes die Voraussetzungen für die NoVA-Vergütung vor, erfolgt derzeit in aller Regel eine bloße (Rück-)Zahlung der NoVA (also bloße Zahlung ohne Ausfertigung einer bescheidmäßig stattgebenden Erledigung des Vergütungsantrags). In der Praxis erfolgt in solchen Fällen eine allfällige Nach-/Rückforderung der NoVA z. B. die bei einer Außenprüfung festgestellte ungerechtfertigte NoVA-Vergütung bei einem Taxi/Hotelwagen mit NoVA-Festsetzung (oft auch mit null) und Vorsoll (bereits rückgezahlter Betrag) und der Angabe des sich daraus ergebenden Differenzbetrags zur Nachzahlung. Diese Vorgangsweise geht aber nach der Rechtsprechung des VwGH ins Leere (vgl. VwGH 29. 9. 2011, 2011/16/0128). Dementsprechend ist die derzeitige Verwaltungspraxis zu ändern. Mit Erlass vom 20. 2. 2012, BMF-010220/0022-IV/9/2012, erläutert das BMF die geänderte Vorgehensweise. Lesen Sie mehr dazu in einem der nächsten SWK-Hefte.
Donnerstag, 23. Februar 2012 – EU plant mehr Transparenz bei und strengere Regeln für Leerverkäufe
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen hat am 21. 2. 2012 neue Regeln für Leerverkäufe und gewisse Aspekte von Kreditausfallsversicherungen verabschiedet. Die geplante Verordnung statuiert hier gemeinsame europäische Transparenzerfordernisse und harmonisiert die den Regulatoren in der wirtschaftlichen Ausnahmesituation einer ernsthaften Bedrohung der Finanzstabilität eingeräumten Kompetenzen. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist noch ausständig. Der Verordnungsentwurf kann vorerst nur in englischer Sprache auf der Internetseite des Rates der Europäischen Union eingesehen werden.
Mittwoch, 22. Februar 2012 – Neuer BAGS-Kollektivvertrag
Die Gewerkschaft der Privatangestellten berichtet, die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) mit folgendem Ergebnis abgeschlossen zu haben: Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter um 3,4 %; Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter um 3,2 %; Erhöhung der Zulagen um 3,4 %; Erhöhung der Ist-Zulagen um 3,2 %; Arbeitnehmer, welche im Auftrag des Arbeitgebers ihr Privatfahrzeug für Dienstfahrten benutzen, erhalten ab 1. 1 2013 das amtliche Kilometergeld; ab 1. 2. 2012 können Eltern- bzw. Familienhospizkarenzzeiten bis zu einem Höchstausmaß von 12 Monaten auf das Gehaltsschema angerechnet werden. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 2. 2012 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Mittwoch, 22. Februar 2012 – Möglichkeiten und Grenzen der amtswegigen Wiederaufnahme
Die meisten Fälle einer abgabenbehördlichen Prüfung enden mit der Verfügung einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen. Aus diesem Grund kommt der Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Wiederaufnahme große praktische Bedeutung zu. Im Schwerpunktbeitrag in der UFSjournal-Februarausgabe zeigt Dr. Peter Unger, UFS Wien/Salzburg/Innsbruck, am Beispiel zweier konkreter Fallkonstellationen die Voraussetzungen und damit die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer amtswegigen Wiederaufnahme auf.
Mittwoch, 22. Februar 2012 – Mitarbeiterentsendung nach Australien
Mit 1. 1. 2012 ist das 2. Zusatzabkommen zum Abkommen der Republik Österreich mit Australien im Bereich der sozialen Sicherheit (BGBl. III Nr. 169/2011) in Kraft getreten. Dieser bilaterale Vertrag regelt nunmehr auch die Entsendung von Dienstnehmern aus Österreich nach Australien und umgekehrt. Konkret wurde folgende Bestimmung aufgenommen: Wird ein Dienstnehmer, der im Gebiet eines Vertragsstaates gewöhnlich beschäftigt wird, vom Dienstgeber mit einer Niederlassung im Gebiet eines Vertragsstaates in das Gebiet des anderen Vertragsstaates entsendet, so gelten die Rechtsvorschriften des ersten Vertragsstaates für diesen Dienstnehmer, als wäre er in dessen Gebiet beschäftigt, sofern die Beschäftigung im Gebiet des anderen Vertragsstaates fünf Jahre nicht übersteigt. Für Entsendungen nach Australien ist in Zukunft das Formular A/AUS 6 erforderlich (Quelle: NÖDIS Nr. 2/Februar 2012).
Mittwoch, 22. Februar 2012 – Fristverlängerung für die Abgabe von Lohnzetteln der Art 23 und von Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988
Gemäß § 109b Abs. 6 EStG 1988 sind Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 in elektronischer Form bis Ende Februar des nachfolgenden Kalenderjahres zu übermitteln. Gemäß § 84 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 ist ein Lohnzettel bei Beendigung des Dienstverhältnisses bis Ende des Folgemonats zu übermitteln. Für Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 betreffend das Kalenderjahr 2011 bestehen keine Bedenken, wenn diese bis 31. März 2012 in elektronischer Form übermittelt werden. Hinsichtlich Lohnzetteln der Art 23 bestehen keine Bedenken, wenn diese, bei Beendigung des Dienstverhältnisses im Jänner 2012, bis 31. März in elektronischer Form übermittelt werden. In beiden Fällen ist die elektronische Übermittlung über ELDA frühestens zum 1. März 2012 technisch durchführbar (BMF-Info vom 9. 2. 2012, SZK-220802/0004-PM/2012).
Dienstag, 21. Februar 2012 – BMF veröffentlicht UmgrStR-Wartungserlass 2012 zu Art. II UmgrStG
Mit Erlass vom 13. 2. 2012, BMF-010201/0016-VI/6/2012, hat das BMF gesetzliche Änderungen und Judikatur in die UmgrStR eingearbeitet. Der UmgrStR-Wartungserlass 2012 zu Art. II UmgrStG beinhaltet vor allem Änderungen bzw. Anpassungen zu folgenden Themen: personenbezogene Änderungen der Besteuerungsrechte; verfahrens- sowie materiellrechtliche Gesamtrechtsnachfolge (Bescheidadressierung sowie Übergang nicht abgereifter Siebentel); Präzisierung zur Confusio bzgl. einer gemieteten Liegenschaft, die beim Gesellschafter zum Privatvermögen gehört (kein sofort absetzbarer Confusioverlust, sondern verteilungspflichtiger Verlust aufgrund des Ausscheidens von Wirtschaftsgütern); Ausschüttungsfiktion, Darstellung der aktuellen Rechtslage i. d. F. BBG 2011; Mindestkörperschaftsteuer, keine nachrangige Verrechnung bei natürlichen Personen bis zur Veranlagung 2011, Darstellung der Rechtslage ab der Veranlagung 2012 auf Basis des BBG 2012; Entstehung der Steuerschuld i. Z. m. einer vorbehaltenen Entnahme; Quotenkürzung bei ausscheidenden Minderheitsgesellschaftern.
Montag, 20. Februar 2012 – EuGH-Rechtsprechungsstatistik 2011
Im Jahr 2011 hat die Zahl der bei den drei Gerichten des Gerichtshofs der Europäischen Union eingegangenen und von ihnen erledigten Rechtssachen weiter zugenommen (1.569 neu eingegangene Rechtssachen). Dieser Anstieg der Zahl der Rechtsstreitigkeiten konnte allerdings trotz einer ebenfalls Rekordzahlen erreichenden Produktivität (1.518 abgeschlossene Rechtssachen im Jahr 2011) nicht völlig aufgefangen werden. Der Gerichtshof hat dabei 638 Rechtssachen abgeschlossen, was eine Erhöhung um mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet (2010 wurden 574 Rechtssachen erledigt). Im Jahr 2011 gingen beim Gerichtshof 688 neue Rechtssachen ein; dies ist eine erhebliche Zunahme gegenüber dem Jahr 2010 (631 Neueingänge) und, im zweiten Jahr in Folge, die höchste Zahl in der Geschichte des Gerichtshofs. Das Gleiche gilt für die Vorabentscheidungsersuchen. Die Zahl der in diesem Jahr vorgelegten Ersuchen ist im dritten Jahr hintereinander so hoch wie nie zuvor und ist im Vergleich zum Jahr 2009 um fast 41 % gestiegen (423 Rechtssachen im Jahr 2011 gegenüber 302 Rechtssachen im Jahr 2009). Bei den Vorabentscheidungsersuchen betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer 16,4 Monate (gegenüber 16 Monaten im Jahr 2010). Bei Klagen und Rechtsmitteln lag sie im vergangenen Jahr bei 20,2 (!) Monaten bzw. 15,4 Monaten (gegenüber 16,7 Monaten und 14,3 Monaten im Jahr 2010).
Montag, 20. Februar 2012 – Memo: Lohnzettel für 2011
Ein Lohnzettel ist für alle am Ende des Kalenderjahres 2011 beschäftigten Arbeitnehmer vorzulegen. Die Lohnzettel sind elektronisch via ELDA bis spätestens Ende Februar 2012 zu übermitteln. Die Höhe der Beitragsgrundlage und die Art der Beitragsabrechnung wirken sich nicht auf die Verpflichtung zur Lohnzettelübermittlung aus. Auch für geringfügig Beschäftigte und für Versicherte in Vorschreibebetrieben sind Lohnzettel fristgerecht zu erstatten. Werden Lohnzettel (auch unterjährige) nicht oder verspätet übermittelt, kann der Krankenversicherungsträger mittels Bescheides Beitragszuschläge (bis zum Zehnfachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage) verhängen (Quelle: NÖDIS Nr. 2/Februar 2012).
Montag, 20. Februar 2012 – Vorbetriebsausgaben i. Z. m. nicht realisierten Unternehmenserwerben
Vorbetriebsausgaben können auch dann vorliegen, wenn die Aufwendungen vergeblich waren. Voraussetzung ist allerdings ein ausreichender Zusammenhang mit künftigen Betriebseinnahmen und damit mit einer bestimmten Einkunftsquelle. Im gegenständlichen Fall ist ein solcher Zusammenhang mit einer bestimmten Einkunftsquelle noch nicht gegeben, weil die Aufwendungen i. Z. m. der Prüfung (Vorauswahl) mehrerer noch nicht hinreichend feststehender Unternehmenserwerbe angefallen sind, ohne dass eine Kaufentscheidung bereits getroffen worden wäre oder die Aufwendungen mit einer nicht nur bloß beabsichtigten Betriebseröffnung z. B. eines Einzelunternehmens in Zusammenhang gestanden wären (UFS 16. 1. 2012, RV/1213-W/11).
Montag, 20. Februar 2012 – Stabilitätsgesetz 2012 geht in Begutachtung
Das Finanzministerium hat am 17. 2. 2012 wurde den Entwurf eine Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Bewertungsgesetz 1955, das Bundesgesetz über eine Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und das Bausparkassengesetz geändert werden (Stabilitätsgesetz 2012), zur Begutachtung verschickt. Das Stabilitätsgesetz 2012 beinhaltet die steuerlichen Maßnahmen des von der Regierung Anfang Februar ausverhandelten Sparpaketes. In Zusammenhang mit den Änderungen im Bausparkassengesetz soll auch die dazugehörige Verordnung geändert werden. Die Begutachtungsfrist endet am 27. 2. 2012.
Montag, 20. Februar 2012 – Die Verantwortung des Betriebsrats und seiner Mitglieder
Ziel der gesetzlichen Betriebsverfassung ist es, Arbeitsplätze zu sichern, Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Betriebsfrieden zu sichern. In diesem Rahmen ist der Betriebsrat ein gewähltes Kollegialorgan der juristischen Teilperson Belegschaft. In der Februar-Ausgabe der ASoK beleuchtet Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Holzer in systematischer Betrachtung die Verantwortung des Betriebsrats und seiner Mitglieder. Diese besteht gegenüber der Belegschaft, gegenüber dem Betrieb und gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer.
Freitag, 17. Februar 2012 – Schutzbestimmungen zugunsten von aus dem Ausland überlassenen Arbeitnehmern
Nationale Arbeitskräfteüberlassungsvorschriften fallen in den koordinierten Bereich nach Art. 3 Abs. 1 lit. d der Entsende-Richtlinie 96/71/EG (Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen). Aus dem EU- bzw. EWR-Ausland nach Österreich überlassene Arbeitnehmer können daher unmittelbar die Schutzbestimmungen des AÜG für sich in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch die Bestimmung des § 11 Abs. 2 Z 5 AÜG (Verbot vertraglicher Bedingungen, die Verfalls- oder Verjährungsvorschriften verkürzen). Im vorliegenden Fall war eine Verfallsbestimmung vereinbart worden, der zufolge offene Ansprüche innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit beim Arbeitgeber schriftlich geltend zu machen waren. Beim koordinierten Bereich der Entsende-Richtlinie handelt es sich um Sonderkollisionsrecht (OGH 10. 1. 2012, 8 ObA 74/11g).
Donnerstag, 16. Februar 2012 – Ausschluss der Liebhaberei bei Körperschaften öffentlichen Rechts
Nach LRL 2012, Rz. 173, ist bei Betrieben und Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts Liebhaberei im Sinne von § 1 Abs. 2 LVO von vornherein nicht anzunehmen. Dies gilt auch für Betätigungen von juristischen Personen des privaten Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Damit kann – abweichend von Abschnitt 24.2 der Liebhabereirichtlinien 1997 – Liebhaberei bei Körperschaften öffentlichen Rechts auch gegen ihren Willen ausgeschlossen werden. Unter Bedachtnahme, dass die LRL 2012 erst mit 19. 1. 2012 in die Findok aufgenommen wurden und um den betroffenen Steuerpflichtigen zu ermöglichen, entsprechende Vorkehrungen für die Erfüllung der umsatzsteuerlichen Verpflichtungen zu implementieren, ist Abschnitt 24.2 der Liebhabereirichtlinien 1997 ausnahmsweise bis zum Ablauf des 31. 3. 2012 weiterhin anzuwenden (BMF-Information vom 16. 2. 2012, BMF-010219/0027-VI/4/2012).
Donnerstag, 16. Februar 2012 – Fiktive Anschaffungskosten bei einem Schottervorkommen
Ist bereits im Bewertungszeitpunkt ein Schottervorkommen bekannt gewesen, das von der behördlichen Abbaugenehmigung nicht umfasst war, und sind keine Umstände vorgelegen, die gegen einen künftigen Abbau auch dieses Vorkommens gesprochen haben, steht nichts entgegen, bei der Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten (an der Wurzel) auch auf die über die Bewilligung hinausgehende Schottermenge Bedacht zu nehmen (UFS 5. 1. 2012, RV/0699-L/09).
Mittwoch, 15. Februar 2012 – Sparpaket: Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik bis 2016
Im Rahmen des Spar- und Konsolidierungspaketes der Bundesregierung sind im Bereich Arbeitsmarkt zahlreiche strukturelle Maßnahmen vereinbart worden, unter anderem eine große Arbeitsmarktoffensive für gesundheitlich eingeschränkte Menschen und für Ältere. Weiters ist vorgesehen, dass Arbeitgeber in Zukunft bei Auflösung von Dienstverhältnissen einen Arbeitsmarktbeitrag in Höhe von 110 Euro leisten müssen. Die geblockte Altersteilzeit wird abgeschafft, die kontinuierliche Altersteilzeit wird bis zum gesetzlichen Pensionsalter ermöglicht. Der gesamte Konsolidierungsbeitrag im Bereich der Arbeitsmarktpolitik bis 2016 wird mit 1,42 Mrd. Euro beziffert. Erste nähere Details hat das BMASK auf seiner Internetseite bekannt gegeben.
Dienstag, 14. Februar 2012 – Kein Vertreterpauschale für kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführer
Ein Steuerpflichtiger, der als kollektiv vertretungsbefugter Geschäftsführer den Aufbau und die Leitung des Vertriebs- und Servicenetzwerkes in Österreich und in den osteuropäischen Ländern wahrnimmt, erfüllt nicht die Kriterien für eine Vertretertätigkeit im Sinne der VO BGBl. II Nr. 382/2001 (UFS 16. 1. 2012, RV/1572-W/11).
Dienstag, 14. Februar 2012 – Konsolidierungsmaßnahmen im Pensionsbereich
Um das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben und die Ausgabendynamik bei den Pensionen zu stabilisieren, sind im Rahmen des Spar- und Konsolidierungspaktes von der Bundesregierung Maßnahmen vereinbart worden, die einerseits den Anstieg der Kosten im gesetzlichen Pensionssystem dämpfen und durch strukturelle Änderungen einen längeren Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen und andererseits die soziale Symmetrie bewahren und eine höhere Beitragsgerechtigkeit bringen sollen. Erste nähere Details hat das BMASK auf seiner Internetseite bekannt gegeben.
Dienstag, 14. Februar 2012 – Steuertermine im März
Am 15. März 2012 sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Jänner 2012;
Normverbrauchsabgabe für den Monat Jänner 2012;
Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Jänner 2012;
Werbeabgabe für den Monat Jänner 2012;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Jänner 2012 ;
Lohnsteuer für den Monat Februar 2012;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Februar 2012;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Februar 2012;
Kommunalsteuer für den Monat Februar 2012.
Montag, 13. Februar 2012 – Rückdatierung eines Dienstzeugnisses
Der Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und der Zeitpunkt der Ausstellung eines Dienstzeugnisses klaffen häufig (unter Umständen weit) auseinander. Der OGH hat nunmehr entschieden, welches Datum in einem derartigen Fall im Dienstzeugnis als Ausstellungsdatum anzuführen ist. Entsprechend dem allgemeinen Grundsatz der Zeugniswahrheit ist stets das Datum des tatsächlichen Ausstellungstages im Zeugnis anzuführen. Grundsätzlich sind Vor- und Rückdatierungen demnach unzulässig (OGH 25. 11. 2011, 9 ObA 127/11h). Nähere Einzelheiten zu diesem Urteil sowie Hinweise für die betriebliche Praxis bringt Dr. Andreas Gerhartl in einer Entscheidungsbesprechung in der Februar-Ausgabe der PV-Info.
Montag, 13. Februar 2012 – Erste Zahlen und Fakten zum Spar- und Konsolidierungspaket
Die Regierungsspitze hat am Freitagabend die Eckpunkte des ausverhandelten Spar- und Konsolidierungspaketes präsentiert. Demnach plant die Regierung, bis 2016 insgesamt 26,457 Mrd. Euro zu konsolidieren, wobei 76 % durch Einsparungen bei den Ausgaben und 24 % einnahmeseitig aufgebracht werden sollen. Das Finanzministerium hat auf seiner Internetseite nun in einer Übersicht erste Zahlen und Fakten zu den geplanten Maßnahmen bekannt gegeben.
Sonntag, 12. Februar 2012 – Mehrwertsteuersteuersatz in Kroatien 25 Prozent
In Kroatien wird die Mehrwertsteuer ab 1. März 2012 von 23 auf 25 Prozent angehoben, beschloss die Regierung kürzlich in Zagreb. Einen ermäßigten Steuersatz von zehn Prozent soll es für bestimmte Lebensmittel, etwa Kindernahrung, Öl, Zucker, Wasser geben. Im Tourismus soll die niedrigere Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen in der Gastronomie gelten.
Freitag, 10. Februar 2012 – OGH zu zeitlich eingeschränkter Unterlassungserklärung
Eine Unterlassungserklärung, die vorsieht, dass erst bei späterem Zuwiderhandeln eine Vertragsstrafe zu bezahlen ist, ist nach Ansicht des OGH keine uneingeschränkte Unterlassungserklärung und beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht. Im vorliegenden Fall hatte die Beklagte hinsichtlich eines Teils der von der Bundesarbeiterkammer im Verbandsklageverfahren nach dem KSchG beanstandenden Klauseln zwar eine textmäßig uneingeschränkte Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch war diese mit dem Zusatz versehen, dass sie sich erst rund zweieinhalb Monate später als gefordert zur Zahlung einer Konventionalstrafe bei Zuwiderhandeln verpflichten wolle. Es stehe dem rechtswidrig handelnden Unternehmen aber nicht zu, einseitig Sanktionen hinauszuzögern und den Verband zum Zuwarten zu zwingen. Eine Unterstützung dieser Verzögerungstaktik entspreche nicht dem vom Gesetzgeber angestrebten Zweck, durch das Abmahnverfahren einen effektiven und raschen Rechtsschutz für den Verbraucher zu gewährleisten (OGH 12. 10. 2011, 7 Ob 68/11t).
Freitag, 10. Februar 2012 – Urlaubsanspruch darf nicht von effektiver Mindestarbeitszeit abhängig gemacht werden
Die französische Regelung, wonach der ein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nur entsteht, wenn der Arbeitnehmer mindestens 10 Tage beim selben Arbeitgeber im Bezugszeitraum (grundsätzlich ein Jahr) gearbeitet hat, ist nach Ansicht des EuGH mit der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung nicht vereinbar ist. Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub dürfe nicht beeinträchtigt werden, wenn der Arbeitnehmer infolge einer Krankheit oder infolge eines Unfalls am Arbeitsplatz oder anderswo ordnungsgemäß krankgeschrieben ist (EuGH 24. 1. 2012, Rs. C-282/10, Dominguez).
Freitag, 10. Februar 2012 – Bericht über die EU-Wirtschaftspolitik 2012
Der Bericht des BMWFJ über die Vorhaben der Europäischen Union im Jahr 2012 ist geprägt von der internationalen Staatsschulden- und Finanzkrise sowie deren Folgen für die Realwirtschaft. So setzen sowohl die Europäische Kommission als auch die Ratspräsidentschaften in ihren Arbeitsprogrammen Schwerpunkte und Maßnahmen gegen die Krise mit dem Ziel, nachhaltige öffentliche Finanzen zu erzielen, Arbeitsplätze zu schaffen, den Binnenmarkt zu stärken sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Europas zu forcieren. Eine Schlüsselrolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum weist der Bericht der Ankurbelung des Binnenmarkts zu. Unter den vorgesehenen Maßnahmen der Binnenmarktsakte, die bis Jahresende verwirklicht werden sollen, begrüßt Österreich vor allem die Vorschläge zum Normierungspaket, die Überarbeitung der Vergaberechtsvorschriften, die Erleichterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Risikokapitalfonds sowie die Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie. Der komplette Bericht kann auf der Parlamentshomepage eingesehen werden.
Donnerstag, 9. Februar 2012 – Individualantrag von Wettanbietern gegen Glücksspielabgaben gescheitert
Der VfGH hat mit Beschluss vom 30. 11. 2011, G 12/11 u. a., einen Antrag zahlreicher Anbieter von (Sport-)Wetten im Internet, mit dem die Glücksspielabgaben für solche Wetten (insb. § 57 GSpG) bekämpft werden sollten, aus formalen Gründen zurückgewiesen. Den Firmen stehe die Möglichkeit einer Bescheidbeschwerde offen, daher sei ein Individualantrag gegen das Gesetz nicht zulässig. Die antragstellenden Gesellschaften können nämlich entweder (im Falle bereits erfolgter Abfuhr) im Wege eines Rückzahlungsantrages oder aber durch Unterlassung der Steuerabfuhr bei gleichzeitiger Offenlegung gegenüber der Abgabenbehörde eine bescheidmäßige Abgabenfestsetzung nach § 201 BAO erwirken. Dieser Weg sei im Sinne der ständigen Judikatur des VfGH zumutbar. Die antragstellenden Gesellschaften würden sich bei einer solchen Vorgangsweise auch nicht der Gefahr einer finanzstrafrechtlichen Verfolgung aussetzen, so das Höchstgericht unter Hinweis auf § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
Donnerstag, 9. Februar 2012 – KV-Abschluss im Güterbeförderungsgewerbe
Die Gewerkschaft der Privatangestellten berichtet vom Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für das Güterbeförderungsgewerbe mit dem folgenden ab 1. 1. 2012 wirksamen Ergebnis: Erhöhung der KV-Gehälter um 3,6 %; Errichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Kollektivvertrages und der Gehaltstafeln.
Donnerstag, 9. Februar 2012 – Parteistellung einer Gemeinde im Verfahren betreffend Festsetzung des Grundsteuermessbetrages
Nach § 78 Abs. 2 BAO haben die hebeberechtigten Gemeinden nur dann Parteistellung, wenn Steuermessbeträge oder Einheitswerte zu zerlegen oder zuzuteilen sind, nicht aber im Verfahren betreffend Festsetzung des Grundsteuermessbetrages. Eine Berufung, mit welcher sich die Gemeinde gegen eine ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte Grundsteuerbefreiung wendet, wurde daher vom Finanzamt zu Recht als unzulässig zurückgewiesen (UFS 2. 11. 2011, RV/0345-L/11).
Mittwoch, 8. Februar 2012 – Haftungen des Bundes nahmen 2011 um 5,4 % ab
Das Finanzministerium hat dem Budgetausschuss des Nationalrates die vorläufigen Daten zum Stand der Bundeshaftungen mit Ende 2011 übermittelt. Per Saldo sanken die Haftungen des Bundes mit Stichtag 31. 12. 2011 gegenüber Ende 2010 von 121,451 Mrd. Euro um 5,4 % auf 114,868 Mrd. Euro, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Für den sog. Eurorettungsschirm hat die Republik Österreich im Jahr 2011 übrigens 699,819 Mio. Euro an Haftungen übernommen.
Mittwoch, 8. Februar 2012 – Staatsbürgerschaft auch bei Geburt durch ausländische Leihmutter
Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 14. 12. 2011, B 13/11, entschieden, dass der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung auch bei Geburt durch eine ausländische Leihmutter gegeben ist. Eine anderslautende Entscheidung der Behörden wurde als verfassungswidrig aufgehoben. Nach Ansicht des VfGH hat die belangte Behörde die beschwerdeführenden Parteien in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz dadurch verletzt, indem sie durch die gänzliche Außerachtlassung des Wohles des Kindes und infolge fehlender Bedachtnahme auf Lehre und Rechtsprechung zur Frage des ordre public die Rechtslage gehäuft verkannt und dadurch Willkür geübt hat.
Mittwoch, 8. Februar 2012 – Deutschland: Keine Bewährung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Der deutsche BGH hat in seiner Entscheidung vom 7. 2. 2012, 1 StR 525/11, nochmals seine Rechtsprechung zur Strafzubemessung bei der Steuerhinterziehung bestätigt, wonach bei einer Steuerhinterziehung in Millionenhöhe keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht kommen kann. Das Landgericht Augsburg hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen, in denen insgesamt mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen wurden, zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil hat der BGH im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Nach der gesetzgeberischen Wertung zur Steuerhinterziehung im großen Ausmaß und den hieraus abgeleiteten Grundsätzen zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe komme eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe (von im Höchstmaß zwei Jahren) nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht (vgl. bereits BGH 2. 12. 2008, 1 StR 416/08); solche hat das Landgericht hier nicht ausreichend dargetan.
Dienstag, 7. Februar 2012 – Memo: Einkommensberichte für 2011
Für das Berichtsjahr 2011 müssen Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern gemäß § 11a GlBG einen unternehmensbezogenen Einkommensbericht bis Ende März 2012 an den Betriebsrat übermitteln; in betriebsratslosen Betrieben besteht Auflagepflicht (vgl. Gerhartl, PV-Info 2/2011, 17; H. Ortner, PV-Info 4/2011, 11).
Dienstag, 7. Februar 2012 – UFS zur Abzugsfähigkeit eines als als PC-Monitor genutzten LCD-Fernsehers
Aufwendungen für einen LCD-Fernseher, der auch als PC-Monitor für berufliche Zwecke eingesetzt wird, fallen grundsätzlich als gemischt veranlasst unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988. Eine andere Beurteilung kann nur dann Platz greifen, wenn vom Steuerpflichtigen eine einwandfreie Trennung des beruflichen und privaten Anteiles nachgewiesen werden kann und eine Überprüfung dieser Angaben durch die Abgabenbehörde auch möglich wäre (UFS 5. 1. 2012, RV/0302-K/11).
Montag, 6. Februar 2012 – Nutzungsdauer bei Fruchtgenussrecht
Trägt die zur Fruchtnießung an einem Gebäude Berechtigte die Kosten der Generalsanierung dieses Gebäudes, so ist die Nutzungsdauer der Investitionen mit der voraussichtlichen Dauer des ihr eingeräumten Fruchtgenussrechtes begrenzt (UFS 8. 11. 2011, RV/2408-W/10).
Montag, 6. Februar 2012 – Revisionsprotokoll zum DBA mit Deutschland im Bundesgesetzblatt
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland wird durch das Protokoll BGBl. III Nr. 32/2012 geändert. Durch die Änderung erfolgt eine Anpassung an die neuen OECD-Standards der steuerlichen Transparenz und der Amtshilfebereitschaft Das Revisionsprotokoll tritt am 1. 3. 2012 in Kraft und ist auf alle Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. 1. 2011 beginnen. Siehe dazu bereits SWI-News vom 2. 2. 2011.
Montag, 6. Februar 2012 – Arbeitsmarkt: Zahl der offenen Stellen bricht dramatisch ein
Im 4. Quartal 2011 meldeten Österreichs Unternehmen nach einer Erhebung der Statistik Austria rund 65.200 offene Stellen, das sind um 17,4 % weniger als im Jahr davor (4. Quartal 2010: 78.900). Mehr als 40 % davon waren dem AMS gemeldet. Im Vergleich zum Vorquartal ergibt sich ein Rückgang an offenen Stellen von 7,9%. Im Jahresdurchschnitt 2011 betrug die Zahl der offenen Stellen 73.800, verglichen mit 2010 entspricht dies einem Anstieg von 6,8%. Mehr als zwei Drittel der offenen Stellen (rund 46.700) sind im Dienstleistungsbereich ausgeschrieben. Deutlich weniger offene Stellen gab es mit 10.300 im produzierenden Bereich sowie mit 8.100 im öffentlichen Bereich. Im Jahresdurchschnitt 2011 waren die gefragtesten Berufe Dienstleistungsberufe sowie Berufe im Verkauf (30 %), aber auch Technikerinnen und Techniker (18 %) sowie Handwerksberufe (16 %). Bei rund 38 % der offenen Stellen war aus Sicht der Unternehmen keine schulische Mindestqualifikation erforderlich, bei 35 % wurden Personen mit Lehrabschluss gesucht und bei 12 % war eine Matura erwünscht. 80 % aller offenen Stellen waren als Vollzeitstellen ausgeschrieben. Das voraussichtliche Bruttoeinkommen lag bei 54 % der offenen Stellen unter 1.700 Euro und bei 28 % zwischen 1.700 und 2.400 Euro.
Montag, 6. Februar 2012 – VfGH: Stabilitätsabgabe für Banken nicht verfassungswidrig
Die mit dem BBG 2011 eingeführte Stabilitätsangabe für Banken ist nach Ansicht des VfGH nicht verfassungswidrig. Nach einer aktuellen Entscheidung des Höchstgerichts hat der Gesetzgeber die ihm verfassungsrechtlich gesetzten Grenzen nicht überschritten, wenn er vereinfacht gesagt die Banken an den Kosten für die Bekämpfung der Finanzkrise beteiligt, zumal den Banken eine besondere Verantwortung für diese Krise zukommt (VfGH 14. 12. 2011, B 886/11).
Freitag, 3. Februar 2012 – BFH: Zuteilung der Identifikationsnummer und Datenspeicherung verfassungskonform
Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung sind laut BFH mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt. Da die Identifikationsnummern, anders als die bisherigen Steuernummern, den steuerpflichtigen natürlichen Personen auf Dauer und bundeseinheitlich zugeteilt werden, ermöglichen sie deren eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren. Dies dient zum einen dem auch verfassungsrechtlich gebotenen gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze und ermöglicht zum anderen einen gewichtigen Abbau von Bürokratie sowohl im Bereich der Steuerverwaltung als auch bei Unternehmen und anderen Stellen. Insbesondere bilden die Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung eine wesentliche Voraussetzung für die Ersetzung der bisherigen Lohnsteuerkarten durch die nunmehr ab dem Jahr 2013 vorgesehenen elektronischen Lohnsteuermerkmale sowie für die Automatisierung von Verfahrenssabläufen. Aufgrund der Identifikationsnummer kann zudem die zutreffende und vollständige Erfassung der Alterseinkünfte bei der Einkommensteuer leichter und effektiver geprüft werden. Außerdem kann Missbräuchen bei der Beantragung von Kindergeld sowie beim Abzug von Kapitalertragsteuer entgegengewirkt werden (BFH 18. 1. 2012, II R 49/10).
Freitag, 3. Februar 2012 – Mietzinsanhebung wegen Unternehmensverpachtung und Wertsicherung
Die Verpachtung des im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens berechtigt den Vermieter, den gemäß § 12a MRG angehobenen Hauptmietzins wertgesichert zu begehren, auch wenn im Mietvertrag dessen Wertsicherung nicht vereinbart war. Weil das Recht des Vermieters zur Anhebung des Mietzinses wegen Verpachtung (§ 12a Abs. 5 MRG) nicht befristet ist, kann die Wertsicherung des erhöhten Hauptmietzinses auch noch begehrt werden, wenn zuvor die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten und dem erhöhten Hauptmietzins mit Leistungsklage begehrt worden war (OGH 13. 10. 2011, 1 Ob 129/11v).
Freitag, 3. Februar 2012 – Vollzug und Wirkungen der Kurzarbeit seit 2009
Der Sozialminister hat dem Nationalrat einen Bericht über Vollzug und Wirkungen der Kurzarbeit seit dem Jahr 2009 vorgelegt, der darüber informiert, dass dieses arbeitspolitische Instrument in 500 Unternehmen für rund 66.500 Beschäftigte zum Einsatz kam. Auch im Jahr 2010, als sich die Konjunktur langsam wieder erholte, übten 23.700 Personen in 260 Betrieben Kurzarbeit aus. Die gesamten Ausgabenvolumen beliefen sich dabei auf 113,52 Mio. Euro (2009) bzw. 54,9 Mio. Euro (2010). Nach Branchen betrachtet betrafen die Kurzarbeitshilfen in beiden Jahren in erster Linie die Automobilindustrie und ihre Zulieferbetriebe sowie den Maschinenbau. Hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Wirkung des Einsatzes von Kurzarbeitshilfen zur Überbrückung der im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise aufgetretenen Beschäftigungsschwierigkeiten könne eine eindeutig positive Bilanz gezogen werden. Auch das österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) habe bestätigt, dass die Kurzarbeit in Österreich ihre intendierte beschäftigungsstabilisierende Funktion erfüllt hat.
Donnerstag, 2. Februar 2012 – Onlinekartenbüros müssen über Vermittlungsgebühren informieren
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Wien müssen Onlinekartenbüros über die Höhe der zu zahlenden Vermittlungsgebühr in zumindest prozentueller Angabe bereits während des Buchungsvorganges informieren, damit Verbraucher die Möglichkeit des Preisvergleiches mit anderen Kartenanbietern haben. Der bloße Hinweis auf eine Buchungsgebühr in den kurz vor Abschluss des Buchungsvorganges anzuklickenden AGB wird dem Transparenzgebot des § 6 Abs. 3 KSchG nicht gerecht. Damit bekommen Kunden nur ein unvollständiges Bild von der Zusammensetzung des von ihnen zu leistenden Gesamtpreises, das sie erst mühsam vervollständigen müssen. Die ordentliche Revision wurde zugelassen, die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (OLG Wien 27. 12. 2011, 4 R 419/11h).
Donnerstag, 2. Februar 2012 – Neues VwGH-Judikat zu Scheingewerbetreibenden
Mit einem Gewerbeschein (im vorliegenden Fall zum Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten unter Ausschluss jeder einem reglementierten Gewerbe vorbehaltenen Tätigkeit) kann ein tatsächlich bestehendes Dienstverhältnis nicht verschleiert werden. Die Innehabung solcher Gewerbescheine ist Teil eines verbreiteten Missbrauchs der GewO, der zur Verschleierung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse dient. Das Vorliegen eines (ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausschließenden) Werkvertrages ist schon aufgrund der Unbestimmtheit der Leistungsumschreibung zu verneinen. Bei einfachen manuellen Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten, wozu zweifelsohne auch die vorliegenden Verspachtelungsarbeiten zählen, die in Bezug auf die Art der Arbeitsausführung keinen ins Gewicht fallenden Gestaltungsspielraum des Dienstnehmers erlauben, kann das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses in persönlicher Abhängigkeit ohne weitwendige Untersuchungen vorausgesetzt werden. Dazu kommt, dass das Baumaterial vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wurde. Die Behörde ist somit zu Recht vom Vorliegen meldepflichtiger Dienstverhältnisse ausgegangen, weshalb die Bestrafung des Geschäftsführers zu Recht erfolgt ist (VwGH 21. 12. 2011, 2010/08/0129).
Mittwoch, 1. Februar 2012 – Keine Anonymisierung des Namens eines Rechtsanwalts im RIS
Nach § 15 Abs. 1 Z 1 OGHG sind Entscheidungen des OGH, die sich nicht in einer begründungslosen Zurückweisung des Rechtsmittels erschöpfen, in eine allgemein zugängliche Datenbank (Entscheidungsdokumentation Justiz) aufzunehmen. Dabei sind nach § 15 Abs. 4 OGHG Namen, Anschriften und sonstige Orts- und Gebietsbezeichnungen, die Rückschlüsse auf die betreffende Rechtssache zulassen, so zu anonymisieren, dass die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung nicht verloren geht. Anordnungen über die Anonymisierung sind nach § 15 Abs. 5 OGHG vom erkennenden Senat zu treffen. Nach der ständigen Praxis des OGH werden in der Entscheidungsdokumentation Justiz zwar u. a. die Namen der Parteien, nicht aber jene der als berufsmäßige Parteienvertreter einschreitenden Rechtsanwälte anonymisiert, deren Angebot sich an die Öffentlichkeit richtet und deren Auftreten regelmäßig auch nicht i. S. d. § 15 Abs. 4 OGHG Rückschlüsse auf die betreffende Rechtssache zulässt. Auf den Ausgang des jeweiligen Rechtsstreits wird dabei nicht abgestellt. Mit dem bloßen (in keiner Weise konkretisierten) Hinweis, dass das Unterbleiben der Anonymisierung seines Namens dem Ansehen seiner Kanzlei abträglich sein könnte, stellt der Antragsteller nicht dar, warum in seinem Fall von der ständigen Praxis des OGH abgegangen werden sollte (OGH 20. 12. 2011, 8 ObA 35/11x).
Mittwoch, 1. Februar 2012 – Ermittlung des Verkehrswerts einer Liegenschaft
Bei einer Ermittlung des Verkehrswerts einer Liegenschaft ist es zulässig, auch länger zurückliegende Kaufpreise zu berücksichtigen. Auch derartige Verkäufe können daher (noch) als zeitnahe beurteilt werden. Aus dem im Jahr 2004 erzielten Verkaufserlös kann sohin auf den Wert des Wirtschaftsgutes mit Ende 2000 geschlossen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Wert des Grund und Bodens und des Gebäudes zum Stichtag 31. 12. 2000 höchstens dem im Jahr 2004 erzielten Verkaufspreis (zuzüglich der Absetzung für Abnutzung) entsprach; dabei wird schon davon ausgegangen, dass es in diesen Jahren zu keiner Wertsteigerung der Liegenschaft gekommen ist. Bei einer Ermittlung des Verkehrswerts nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz sind bei Ermittlung des Sachwerts auch Abschläge betreffend ein auf der Liegenschaft lastendes Wohnrecht vorzunehmen (VwGH 24. 11. 2011, 2009/15/0115).
Mittwoch, 1. Februar 2012 – EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf neuen Finanzpakt
Beim informellen Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 30. 1. 2012 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf einen neuen Vertrag für Stabilität, Koordination und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion geeinigt. Alle Mitgliedstaaten außer dem Vereinigten Königreich und der Tschechischen Republik werden den Pakt im März beim nächsten EU-Gipfel unterzeichnen. Der Vertrag sieht insbesondere vor, dass alle Staaten eine Schuldenbremse auf Verfassungsebene oder in gleichwertigem Rang verankern. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald zwölf Mitgliedstaaten der Eurozone ihn ratifiziert haben. Darüber hinaus wurden die neuen Regeln des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fixiert, den die Finanzminister beim nächsten Euroländer-Meeting unterzeichnen sollen, sodass der ESM mit Juli 2012 in Kraft treten kann.
Mittwoch, 1. Februar 2012 – Zur Erinnerung: Termine zum Abschluss der Lohnverrechnung für 2011
(M. K.) – Folgende Termine sind zum Abschluss der Lohnverrechnung für 2011 zu beachten:
15. 2. 2012: Abfuhr der Abgaben aufgrund des 13. Laufs;
29. 2. 2012: Jahreslohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis (L 16);
29. 2. 2012: Meldung der Schwerarbeitszeiten;
29. 2. 2012: Mitteilung gemäß § 109a EStG (E 18) für Leistungen bestimmter Gruppen von Selbständigen;
29. 2. 2012: Mitteilung gemäß § 109b EStG, wenn für bestimmte Leistungen Zahlungen ins Ausland getätigt werden;
31. 3. 2012: Kommunalsteuererklärung;
31. 3. 2012: Wiener Dienstgeberabgabeerklärung.
Mittwoch, 1. Februar 2012 – Entschuldbarkeit einer verspätet eingereichten Abgabenerklärung
Die Verspätung bei der Einreichung einer Abgabenerklärung ist nicht entschuldbar, wenn der Steuerpflichtige eine unternehmerische Tätigkeit in einem solchen Ausmaß entwickelt hat, das ihm die rechtzeitige Erfüllung der daraus folgenden abgabenrechtlichen Pflichten hier jene der rechtzeitigen Umsatzsteuererklärung unmöglich gemacht hat (UFS 2. 11. 2011, RV/0340-G/11).