SteuerNews Archiv März 2011
Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.
Donnerstag, 31. März 2011 – Fristende im Verwaltungsverfahren bei Aufeinanderfolge von Feiertag und Samstag
Nach § 33 Abs. 1 AVG werden Beginn und Lauf einer Frist durch Sonn- oder Feiertage nicht behindert. Fällt aber das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder den Karfreitag, so ist nach Abs. 2 dieser Bestimmung der nächste Werktag letzter Tag der Frist [Anmerkung: genauer § 108 Abs. 3 BAO, wonach bei Ende einer Frist an einem Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen ist]. Aus dem Wortlaut des § 33 Abs. 2 AVG ergibt sich zweifelsfrei, dass bei einer Frist, deren Ende auf einen der dort genannten den Fristablauf hemmenden Tage (hier: einen Samstag, nachdem das Fristende zunächst auf den vorangehenden gesetzlichen Feiertag fiel) fällt, der nächste Werktag den letzten Tag der Frist darstellt; dabei ist es nicht erheblich, dass eine Frist schon einmal nach § 33 Abs. 2 AVG verlängert wurde, weil das Ende der ursprünglichen Frist auf den vorangehenden dort genannten (ebenfalls) ablaufhemmenden Tag gefallen war. Auf dem Boden dieser Rechtsprechung endete im vorliegenden Fall die Vorstellungsfrist somit, entgegen der belangten Behörde, am darauffolgenden Montag (VwGH 15. 2. 2011, 2008/05/0075).
Mittwoch, 30. März 2011 – Voraussetzungen der Haftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer
Eine Haftung des Arbeitgebers besteht nur insoweit, als die Lohnsteuer nach Maßgabe der Verhältnisse, wie sie dem Arbeitgeber beim Steuerabzug erkennbar waren, unrichtig berechnet wurde. Sollten Teilbeträge der Losung ohne Wissen und Willen des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer einbehalten werden, sind diese Beträge nicht Bestandteil einer Lohn-/Gehaltsvereinbarung. Dementsprechend kann der Arbeitgeber für diese Beträge nicht zur Haftung herangezogen werden. Derartige Vorteile aus dem Dienstverhältnis sind beim Arbeitnehmer im Veranlagungswege der Einkommensteuer zu unterziehen (UFS 11. 2. 2011, RV/1873-W/09).
Mittwoch, 30. März 2011 – NoVA und USt: Ergänzung des BMF-Erlasses vom 3. Februar 2011
1. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurde festgestellt (BMF 10. 1. 2011, BMF-010219/0001-VI/4/2011; 3. 2. 2011, BMF-010220/0023-IV/9/2011), dass in Umsetzung des EuGH-Urteils vom 22. 12. 2010, Rs C-433/09, Kommission/Österreich, die Normverbrauchsabgabe nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer einzubeziehen ist. Wird die Normverbrauchsabgabe nicht in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer einbezogen, dann kommt § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 zur Anwendung. In diesem Fall erhöht sich die Normverbrauchsabgabe um 20 Prozent.
2. Bei Kurzzulassungen (Tageszulassungen) von befugten Kraftfahrzeughändlern ist von der Erhebung eines Zuschlags gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 dann abzusehen, wenn das Fahrzeug auch nach der Abmeldung weiterhin und ausschließlich zum Verkauf bestimmt ist und die Normverbrauchsabgabe als nicht gesondert ausgewiesener Bestandteil des späteren Verkaufsumsatzes der Umsatzsteuer unterzogen wird.
3. Wird ein Fahrzeug von einem befugten Kraftfahrzeughändler an einen gewerblichen Vermieter geliefert und der Käufer (die Leasinggesellschaft) weist nach, dass das Fahrzeug zur unmittelbaren gewerblichen Vermietung angeschafft wird, dann ist von der Erhebung eines Zuschlages gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 abzusehen, wenn die gewerbliche Vermietung der Umsatzsteuer unterzogen wird.
(BMF-Erlass vom 21. 3. 2011, BMF-010220/0041-IV/9/2011)
Mittwoch, 30. März 2011 – Wichtige Termine für die Personalverrechnung
Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für März 2011:
für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 11. 4. 2011;
für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 4. 2011.
Mittwoch, 30. März 2011 – Female Expatriates Frauen im internationalen Management
Frauen im internationalen Management sind nach wie vor eine Seltenheit. Und das, obwohl die Geschichten weiblicher Auslandsentsandter meist Erfolgsstorys sind. Doch sind es wirklich nur die Unternehmen, die Frauen diskriminieren? Tragen auch Frauen selbst dazu bei, dass sie noch immer eine Minderheit unter den Auslandsentsandten darstellen? Und was ist der Preis für den Erfolg der Female Expatriates? Diesen Fragen geht ao. Univ.-Prof. Dr. Iris C. Fischlmayr diesen Monat im neuesten Artikel der personalwissenschaftlichen Reihe der ASoK auf den Grund.
Dienstag, 29. März 2011 – Stiftungseingangssteuer für Grundstücke verfassungswidrig
Der VfGH hat mit Entscheidung vom 2. 3. 2011, G 150/10 die Stiftungseingangssteuer für Grundstücke als verfassungswidrig aufgehoben. Je nachdem, welches Vermögen einer Stiftung zugeführt wird, wird die Steuer nach dem tatsächlichen Wert (etwa bei Bargeld, Unternehmensanteilen oder Wertpapieren) oder nach dem Einheitswert (bei Grundbesitz) ermittelt. Aufgrund der völlig veralteten Einheitswerte führt dies zu unsachlichen und damit verfassungswidrigen Ergebnissen bei der Steuerermittlung. Für eine Differenzierung bei der Bemessung der Stiftungseingangssteuer je nach Art des Vermögens gibt es keinen vernünftigen Grund. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. 12. 2011 in Kraft. Im Zusammenhang mit den Einheitswerten hat der VfGH außerdem eine weitere Gesetzesprüfung (2. 3. 2011, B 1306/09, B 773/10) eingeleitet. Aus Anlass zweier Beschwerden sind bei den Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern Bedenken betreffend die Eintragungsgebühr für das Grundbuch entstanden. Diese Eintragungsgebühr wird im Regelfall nach dem Kaufpreis bemessen. Bei unentgeltlichen Erwerben und bei Sonderkonstellationen (Übergabevertrag in der Landwirtschaft) sieht das Gerichtsgebührengesetz jedoch die Bemessung nach den völlig veralteten, deutlich niedrigeren Einheitswerten vor. Damit scheint es auch bei der Eintragungsgebühr für das Grundbuch zu unsachlichen Differenzierungen zu kommen.
Montag, 28. März 2011 – Einigung über Euro-Schutzschirm
Die 27 Staats- und Regierungschefs der EU haben sich auf ihrem Frühjahrsgipfel am 24. und 25. 3. 2011 in Brüssel auf den neuen Euro-Rettungsschirm (ESM) geeinigt. Der permanente Krisenfonds für hoch verschuldete Euro-Länder steht ab Juni 2013 mit einem Kapitalvolumen von 700 Mrd. Euro bereit und wird den derzeitigen Rettungsschirm ablösen. Die 17 Euro-Länder werden für den ESM neben Garantien auch 80 Mrd. Euro als Eigenkapital-Bareinlage leisten. Vor allem auf Wunsch Deutschlands kam man überein, die Einzahlungsfrist für das 80-Mrd.-Stammkapital ab Juli 2013 über fünf Jahre zu je gleichen Tranchen zu erstrecken. Für Österreich bedeutet die Einigung, dass jährlich 450 Mio. Euro an Eigenkapitaleinlagen beigetragen werden, die Gesamtsumme über fünf Jahre wird rund 2,2 Mrd. Euro ausmachen.
Montag, 28. März 2011 – Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wird beschlossen
Der Nationalrat tritt diese Woche wieder zu Plenarsitzungen zusammen. Auf der Tagesordnung stehen dabei am 30. 3. 2011 unter anderem die geplanten gesetzlichen Maßnahmen gegen das Cold Calling. Tags darauf behandelt das Parlament das bereits länger diskutierte Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sowie die Änderungen zum Arbeitslosenversicherungsgesetz und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz. Der Sozialblock wird durch die Europäische Sozialcharta sowie mit Diskussionen über den Sozialbericht und Anträge der Opposition abgerundet. Aus dem Kulturbereich kommt die parteiübergreifende Initiative Büchereiförderung neu. Abgeschlossen wird der Sitzungstag mit Vorlagen des Finanzausschusses, die in erster Linie Doppelbesteuerungsabkommen betreffen, und Vorlagen des Gleichbehandlungsausschusses.
Montag, 28. März 2011 – Gebührenrechtliche Behandlung von Sicherungs- und Erfüllungsgeschäften
Gemäß § 37 Abs. 28 GebG 1957 treten § 33 TP 8 und 19 GebG 1957 mit Ablauf des 31. 12. 2010 außer Kraft und sind letztmalig auf Sachverhalte anzuwenden, für die die Gebührenschuld vor dem 1. 1. 2011 entsteht. Daraus ergibt sich, dass z. B. die Verbringung einer Urkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift ins Inland nach dem 31. 12. 2010 gebührenrechtlich irrelevant ist; dies deshalb, weil die früher relevante (d. h. die die Gebührenschuld auslösende) Handlung erst 2011 gesetzt wird. § 20 Z 5 GebG 1957 i. d. F. BBG 2011 sieht eine Gebührenbefreiung für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte (sogenannte Nebengeschäfte) – ausgenommen Wechsel – zu Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu Factoringrahmenverträgen (so genannte Hauptgeschäfte) vor. Diese Gesetzesänderung bedeutet: Es besteht keine Einschränkung (mehr) dahingehend, dass die Darlehens- oder Kreditverträge mit Kreditinstituten, Pensionskassen, der Oesterreichischen Nationalbank, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen oder Bausparkassen abgeschlossen werden müssen; so sind auch Nebengeschäfte zu mit Privatpersonen abgeschlossenen Hauptgeschäften gebührenfrei. Ein Nebengeschäft ist auch dann gebührenfrei, wenn über das Hauptgeschäft keine Urkunde errichtet wird. Das Ausmaß der Besicherung (Problem einer allfälligen Überbesicherung) ist unerheblich. Das Nebengeschäft muss nicht (mehr) zeitlich frühestens mit dem Hauptgeschäft abgeschlossen werden. Es kann auch für künftige Darlehens- oder Kreditverträge abgeschlossen werden; aus der Urkunde über das Nebengeschäft muss aber eindeutig zu entnehmen sein, dass es ausschließlich der Besicherung eines (auch zukünftigen, noch nicht konkretisierten) Darlehens- oder Kreditvertrages dienen darf. Die Gebührenbefreiung des § 20 Z 5 GebG 1957 steht auch dann zu, wenn z. B. eine Kreditforderung gemäß § 1422 ABGB eingelöst wurde und zu dieser eingelösten Forderung eine Bürgschaft übernommen wird; dies deshalb, weil die Forderung, für die die Bürgschaft übernommen wird, auf dem Rechtsgrund Kredit beruht. Ebenso steht die Gebührenbefreiung zu, wenn eine Kreditverbindlichkeit privativ übernommen wird und eine Bürgschaftserklärung für die übernommene Schuld abgegeben wird, ist doch auch hier der Rechtsgrund für die Schuld unverändert Kredit (§ 1407 ABGB) (BMF-Information vom 17. 3. 2011, BMF-010206/0048-VI/5/2011).
Freitag, 25. März 2011 – Betriebsvereinbarungen nach dem KA-AZG
Betriebsvereinbarungen können grundsätzlich in allen Krankenanstalten abgeschlossen werden, in denen die Betriebsverfassung zur Anwendung kommt und ein Betriebsrat besteht. Betriebsvereinbarungen nach dem KA-AZG sind allerdings keine ,,normalen sondern modifizierte Betriebsvereinbarungen, da § 3 Abs. 3 KA-AZG ein zusätzliches Gültigkeitserfordernis und zwar das Einvernehmen mit dem Vertreter der betroffenen Dienstnehmer normiert. In der März-Ausgabe der ASoK untersucht Doz. (FH) Dr. Lukas Stärker in einem Beitrag, zu welcher Kategorie von Betriebsvereinbarungen die KA-AZG-Betriebsvereinbarungen zählen, und zeigt auf, dass Betriebsvereinbarungen nach dem KA-AZG keine Nachwirkungen entfalten.
Freitag, 25. März 2011 – Richtlinien zu Advance Ruling
Mit der Einführung des Advance Ruling durch das AbgÄG 2010 verfügt Österreich über eine neue Form der Beauskunftung: Ein Unternehmen kann von der Finanzbehörde eine Rechtsauskunft bereits im Planungsstadium erhalten, die rechtsverbindlich ist. Gegenstand von Auskunftsbescheiden sind nach § 118 Abs. 2 BAO Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen. Das BMF hat mit Erlass vom 2. 3. 2011, BMF-010103/0035-VI/2011 seine Rechtsansicht zum neuen Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO veröffentlicht.
Donnerstag, 24. März 2011 – Besteuerung ausländischer Kapitalerträge
Deutsche Zinsen aus Sparguthaben und Gewinnobligationen werden mit dem besonderen Steuersatz von 25 % besteuert. Nach der ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift des § 37 Abs. 8 EStG sind die Kapitalerträge ohne jeglichen Abzug anzusetzen. Die von den Erträgen aus Gewinnobligationen abgezogene deutsche KESt ist begrenzt mit dem Betrag, der dafür im Inland anfallen würde (25 %), anzurechnen (UFS 17. 1. 2011, RV/0492-F/09).
Donnerstag, 24. März 2011 – Aktualisierte Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Klein-LKW
Das BMF hat kürzlich die Liste der Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 aktualisiert und um das Fahrzeug Hyundai i30 (Hatchback) LKW (4 Seitentüren) erweitert.
Donnerstag, 24. März 2011 – Europäischer Rat im Zeichen der Euro-Krise
Beim heute in Brüssel beginnenden Europäischen Rat werden in der EU wichtige wirtschafts- und finanzpolitisch Weichen gestellt. Als eine Antwort auf die Krise sollen ein permanenter Europäischer Stabilitätsmechanismus oder Euro-Schutzschirm (ESM) eingerichtet und ein Wettbewerbspakt erarbeitet werden, um die Staatsverschuldung in den Euroländern zu dämpfen. Der Euro-Schutzschirm soll mit 700 Mrd. Euro dotiert werden, bestehend aus einem eingezahlten Kapital von 80 Mrd. Euro und 620 Mrd. Euro Rufkapital und Garantien. Für Österreich fallen in diesem Zusammenhang 2,2 Mrd. Euro an, 17,3 Mrd. Euro sind im Bedarfsfall für abzudeckendes Kapital und Garantien zur Verfügung zu stellen. Dazu ist auch eine Ergänzung des Art. 136 AEUV notwendig, diese Vertragsänderung muss dann in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Sie lautet: Die Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen. Der EU-Hauptausschuss des Nationalrates befürwortete zuletzt mehrheitlich den Stabilitätsmechanismus.
Mittwoch, 23. März 2011 – Erklärung des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes 2010 zur Satzung
Das Bundeseinigungsamt hat per Verordnung BGBl. II Nr. 98/2011 den zwischen dem Österreichischen Roten Kreuz und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und Gewerkschaft VIDA, am 25. 11 2010 abgeschlossene Österreichischen Roten Kreuzes 2010 zur Satzung erklärt. Sie Satzung gilt sachlich für die Anbieter von Rettungs- und Krankentransportdiensten, ausgenommen Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung und Rettungshundestaffel, räumlich für die Republik Österreich und persönlich für alle Arbeitgeber im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen Arbeitgebern im räumlichen Geltungsbereich beschäftigten Arbeitnehmer und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gem. § 18 Abs. 4 ArbVG) erfasst sind.
Mittwoch, 23. März 2011 – Die Abschläge im österreichischen Pensionsrecht
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurden Abschläge für die Langzeitversichertenpension (Hacklerregelung) eingeführt und die Abschläge für die Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspensionen sowie für die Korridorpensionen verändert. Damit wurde die Differenzierung für die Abschlagsregelung konsequent fortgesetzt. Die zusätzlich unterschiedlichen Regelungen für Schwerarbeitspensionen, für die vorzeitigen Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer sowie die Alterspensionen ergeben insgesamt ein komplexes und völlig intransparentes Gesamtbild einer Pensionsberechnung in der österreichischen Altersvorsorge. In der März-Ausgabe der ASoK bieten Dr. Thomas Neumann und MMag. Reinhard Seidenberger einen besonders ausführlichen Überblick über die in der Pensionsversicherung derzeit geltenden Abschlagsregelungen.
Mittwoch, 23. März 2011 – Doppelbesteuerungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina
Ein dem Nationalrat zur Genehmigung vorgelegtes Doppelbesteuerungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina hat nun den Finanzausschuss passiert. Es soll die Doppelbesteuerung bei Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen den beiden Staaten beseitigen und entspricht den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und der internationalen Steuervertragspraxis ebenso wie den OECD-Standards betreffend Transparenz, Amtshilfebereitschaft und Amtshilfeunterstützung bei Sachverhaltserhebungen. Durch das Abkommen wird einerseits die Attraktivität Österreichs als Zielland für Investitionen von Auslandsunternehmen erhöht, weil Auslandsunternehmen, die Österreich als Stützpunkt für ihre internationalen Geschäftsbeziehungen wählen, durch jedes neue Abkommen eine Erweiterung ihres internationalen Betätigungsfeldes erlangen. Andererseits werden aber auch von österreichischen Unternehmen in Bosnien und Herzegowina geplante Investitionen ermöglicht.
Dienstag, 22. März 2011 – Cold-Calling-Gesetz rückt näher
Der Konsumentenschutzausschuss des Nationalrates hat nun den bereits seit längerer Zeit geplanten Änderungen des KSchG zur Bekämpfung des sog. Cold Calling zugestimmt. Damit sollen wie berichtet Maßnahmen getroffen werden, durch welche die in letzter Zeit um sich greifende Praxis der unerwünschten Telefonwerbung eingedämmt werden soll. Die neuen Bestimmungen verlangen zur Gültigkeit derartiger Verträge nunmehr eine innerhalb einer Woche abgesandte schriftliche Bestätigung seitens des Unternehmers an die Verbraucher. In einem von den Regierungsparteien eingebrachten Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage wird zudem klargestellt, dass Cold-Calling-Verträge im Zusammenhang mit Gewinnzusagen und Wett- und Lotteriedienstleistungen absolut nichtig sind. Bei sonstigen Cold-Calling-Verträgen über Dienstleistungen ist überdies ein spezielles Rücktrittsrecht vorgesehen, dessen siebentägige Frist mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Erbringung der Dienstleistung zu laufen beginnt. Wenn allerdings die Dienstleistung erst nach ihrer Erbringung fakturiert wird, dann wiederum beginnt die Rücktrittsfrist erst mit dem Einlangen der ersten Rechnung beim Verbraucher.
Dienstag, 22. März 2011 – Im UFSjournal zu Gast: Dr. Wolfgang Nolz
Der Name Nolz ist mit der Finanzverwaltung seit mehr als vier Jahrzehnten fest verbunden: In der Finanzverwaltung ist Dr. Wolfgang Nolz seit 1969 und im Finanzministerium seit 1974 (als Sektionsleiter seit 1988) tätig. Die von ihm geleitete Sektion IV ist für das internationale Steuerrecht, den Zoll sowie für die Organisation der Finanzverwaltung zuständig. Das UFSjournal bat Dr. Wolfgang Nolz zu einem ausführlichen Interview. Sie finden dieses in der März-Ausgabe in der beliebten Rubrik Im UFSjournal zu Gast.
Dienstag, 22. März 2011 – EuGH zum internationalen Gerichtsstand in Arbeitsrechtssachen
Übt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten aus, so findet nach dem Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht auf einen Rechtsstreit über den Arbeitsvertrag das Recht des Staates Anwendung, in dem der Arbeitnehmer seine beruflichen Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt. Es geht nämlich darum, dem Arbeitnehmer als schwächerer Vertragspartei einen angemessenen Schutz zu gewähren (EuGH 15. 3. 2011, Rs. C-29/10, Koelzsch).
Montag, 21. März 2011 – Ausgewählte Fragen der Enteignungsentschädigung
Im Zusammenhang mit der Enteignungsentschädigung stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, ob auch sog. Projektschäden (Unternehmensschäden) bzw. mittelbare Schäden entschädigungsfest sind. Die Beantwortung ist maßgeblich für die Entschädigungshöhe, besonders in vielen Fällen der Enteignung für Infrastrukturanlagen. Dazu gibt es auch einige laufende gerichtliche Verfahren. Vor allem Richter und Sachverständige sind von der Thematik betroffen: Es stellt sich die Frage, ob bei Gutachtensaufträgen auch Projektschäden berücksichtigt werden müssen. Wie das für manche Sachverständige selbstverständlich erscheint, so ist für andere die Ablehnung eindeutig. Dieser und weiteren ausgewählten Fragen der Enteignungsentschädigung widmet sich ein Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner in der März-Ausgabe der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift Sachverständige.
Montag, 21. März 2011 – Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der Landwirtschaft
Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von 2.255 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt, das auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird: Burgenland: 300; Kärnten: 35; Niederösterreich: 700; Oberösterreich: 130; Salzburg: 10; Steiermark: 860; Tirol: 80; Vorarlberg: 20; Wien: 120. Im Rahmen der genannten Kontingente dürfen während des gesamten zeitlichen Geltungsbereiches dieser Verordnung Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden. Ihre Geltungsdauer darf sechs Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 30. 11. 2011 enden. Staatsangehörige, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§ 32a AuslBG), und Asylwerber sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die kurzfristige Beschäftigung ausländischer ErntehelferInnen in der Landwirtschaft, BGBl. II Nr. 93/2011).
Montag, 21. März 2011 – VwGH zur Verjährungsunterbrechung durch EAS-Anfrage
Detaillierten Anfragen des Finanzamtes an das Bundesministerium für Finanzen (EAS-Anfrage) sind nach der im Erkenntnis vom 15. 12. 2010, 2008/13/0012, geäußerten Ansicht des VwGH hinsichtlich der Bemessungsverjährung taugliche Unterbrechungshandlungen. Keine Unterbrechungshandlung wäre hingegen eine EAS-Anfrage des Steuerpflichtigen selbst oder seines Parteienvertreters. Näheres in einer Entscheidungsbesprechung durch Dr. Rudolf Weninger in der März-Ausgabe der SWI.
Freitag, 18. März 2011 – OGH zur Haftung des Vorstands einer AG
Der Vorstand hat durch verschiedene Rechtsgeschäfte innerhalb eines Konzerns erreicht, dass die finanzielle Lage der Muttergesellschaft im Jahresabschluss besser dargestellt wird, als sie tatsächlich ist. Dieser Umstand allein reicht noch nicht für einen Schadenersatzanspruch gegen die Vorstandsmitglieder. Der Kläger muss einen dadurch entstandenen Schaden der Muttergesellschaft schlüssig behaupten und beweisen. Die Haftung eines gesetzwidrig handelnden Vorstands gegenüber der Gesellschaft scheidet nicht schon aus, wenn die gesetzwidrige Handlung durch einen Hauptversammlungsbeschluss gedeckt ist. Noch weniger könnte eine bloß informelle Zustimmung der Aktionäre die Haftung des Vorstands für gesetzwidrige Handlungen ausschließen (OGH 21. 12. 2010, 8 Ob 6/10f).
Freitag, 18. März 2011 -Nachkauf von Ausbildungszeiten nur für ganze Schuljahre
Der VwGH hat im Erkenntnis vom 22. 12. 2010, 2008/08/0159, neuerlich einen Grundsatz betont, der im Hinblick auf die zahlreichen Nachkaufanträge, die wegen der sprunghaften Anhebung der Nachkaufkosten bis Ende 2010 gestellt wurden, zu beachten ist: Es können immer nur ganze Schuljahre (maximal zwei Jahre der mittleren und drei Jahre der höheren Schule) angerechnet werden, wobei die Monate eines Schuljahres (das Schuljahr läuft jeweils von September bis August), die sich mit Beitragsmonaten decken, abzuziehen sind. Die PVA berücksichtigt dabei vorrangig jene Schuljahre, die möglichst wenig deckende Zeiten aufweisen.
Donnerstag, 17. März 2011 – VwGH bekräftigt Verhandlungspflicht des UVS in Verwaltungsstrafsachen
Gemäß § 51e Abs. 1 VStG hat der unabhängige Verwaltungssenat (UVS), von bestimmten Ausnahmen abgesehen, eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen, wobei der Berufungswerber die Durchführung einer Verhandlung in der Berufung zu beantragen hat. Eine solche Antragstellung ist hier nicht erfolgt; allerdings war der Berufungswerber im Verwaltungsstrafverfahren nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten. Unter dem Blickwinkel des Art. 6 EMRK und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EGMR konnte daher die Unterlassung der Antragstellung auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht zum Verlust des Rechts auf die in Strafsachen grundsätzlich garantierte mündliche Verhandlung führen, es sei denn, der Berufungswerber wäre über die erforderliche Antragstellung belehrt worden. Eine solche Belehrung ist hier aber in keinem Verfahrensstadium erfolgt. Da der UVS zu Unrecht von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen hat, wurde der Berufungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben (VwGH 22. 2. 2011, 2010/04/0123).
Donnerstag, 17. März 2011 – Nachweis von Werbungskosten eines Bürgermeisters
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Bürgermeister bei jeder Veranstaltung und Einladung in seiner Funktion als Bürgermeister werbewirksam unterwegs ist und die Übernahme von Bewirtungskosten durch einen Bürgermeister daher generell der Werbung (um Stimmen potenzieller Wähler) dient. Nur wenn die Bewirtung anlässlich einer konkreten politischen oder werbenden Veranstaltung erfolgt, sind die für die Bewirtung aufgewendeten Kosten als Werbungskosten abzugsfähig. Auch wenn von einem Bürgermeister die Teilnahme bei Veranstaltungen der verschiedenen örtlichen Vereine erwartet wird, so schließt dies nicht auch schlechthin eine berufliche Notwendigkeit ein, an die einzelnen Vereine private Spenden zu leisten; ebenso wenig kann gesagt werden, dass diese Spenden generell der Werbung dienen, selbst wenn sie in der Funktion als Bürgermeister gewährt werden (UFS 14. 2. 2011, RV/0431-I/08).
Donnerstag, 17. März 2011 – Änderung der Lohnkontenverordnung
In BGBl. II Nr. 92/2011, ausgegeben am 14. 3. 2011, ist eine Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Lohnkontenverordnung 2006 geändert wird, kundgemacht worden. Die Änderung trägt unter anderem den durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, eingeführten Neuerungen bei Pensionistenabsetzbetrag und Werkverkehr Rechnung.
Mittwoch, 16. März 2011 – Entwurf zum Investmentfondsgesetz 2011 zur Begutachtung versandt
Das BMF hat den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz 2011 InvFG 2011) erlassen, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert werden sowie das Investmentfondsgesetz 1993 aufgehoben wird, zur Begutachtung versandt: Das InvFG 2011 soll die EG-Richtlinie 2009/65/EG über die Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie die Durchführungsrichtlinien 2010/43/EU und 2010/44/EU zu dieser Richtlinie umsetzen und fasst zu diesem Zweck das InvFG 1993 neu. Die neuen Regelungen beziehen sich insbesondere auf den Bereich der organisatorischen Anforderungen und Wohlverhaltensregeln für Verwaltungsgesellschaften, die grenzüberschreitende Verwaltung von Investmentfonds, die Fondstrukturen (Master-Feeder-Strukturen), die Fondsverschmelzungen, die Information für die Anleger (einheitliches Kundeninformationsdokument) und das aufsichtsrechtliche Verfahren für den grenzüberschreitenden Fondsvertrieb. Die Begutachtungsfrist endet am 7. 4. 2011.
Mittwoch, 16. März 2011 – Abgabe von Speisen an Imbissständen/in Kinofoyers ist Lieferung von Gegenständen
Beim Verkauf von Nahrungsmitteln an Imbisswagen und -ständen oder in Kinos zum sofortigen warmen Verzehr handelt es sich um die Lieferung von Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr, denen die einfache, standardisierte Zubereitung wesenseigen ist. Zudem ist die Bereitstellung von Vorrichtungen, die einer beschränkten Zahl von Kunden den Verzehr an Ort und Stelle erlaubt, eine rein untergeordnete Nebenleistung. Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder -wagen oder in Kinofoyers ist daher eine Lieferung von Gegenständen, wenn eine qualitative Prüfung des gesamten Umsatzes ergibt, dass die Dienstleistungselemente, die der Lieferung der Nahrungsmittel voraus- und mit ihr einhergehen, nicht überwiegen. Leistungen eines Partyservice sind hingegen nicht das Ergebnis einer bloßen Standardzubereitung, sondern weisen einen deutlich größeren Dienstleistungsanteil auf, weil sie mehr Arbeit und Sachverstand, etwa hinsichtlich der Kreativität und der Darreichungsform der Gerichte, erfordern. Diese Leistungen können auch Elemente umfassen, die dem Verzehr dienlich sind oder einen gewissen personellen Einsatz erfordern (Bereitstellung von Geschirr, Besteck und Mobiliar sowie deren Reinigung). Unter diesen Umständen stellt die Tätigkeit eines Partyservice außer in den Fällen, in denen dieser lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder in denen bei Vorliegen weiterer, besonderer Umstände die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist, eine Dienstleistung dar (EuGH 10. 3. 2011, verb. Rs. C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09, Bog u. a.)
Mittwoch, 16. März 2011 – Regierung einigt sich auf Frauenquote in Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen
Die Bundesregierung hat sich auf eine erste Maßnahme geeinigt, den Frauenanteil in der unternehmerischen Führungsebene zu erhöhen. In Unternehmungen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist, sollen bis zum 31. 12. 2013 25 % der Aufsichtsräte Frauen sein, bis spätestens Ende 2018 ist ein Anteil von 35 % zu erreichen. Insgesamt sind 55 Unternehmen betroffen, bei 44 davon hält der Staat einen 100-Prozent-Anteil und beschickt somit den gesamten Aufsichtsrat. Ein Sanktionsmechanismus bei Verfehlen dieser Quoten ist allerdings nicht vorgesehen. Im Sinne des getroffenen Ministerrats-Beschlusses werden das Wirtschaftsministerium und das Frauenressort einmal jährlich einen gemeinsamen Fortschrittsbericht vorlegen.
Dienstag, 15. März 2011 – Abgabenänderungsgesetz 2011 in Begutachtung
Das BMF hat am 14. März 2011 einen Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988, das KStG 1988, das UStG 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das FLAG 1967, die BAO, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2011 AbgÄG 2011), zur Begutachtung verschickt. Unter anderem ist geplant, die derzeit befristete Übergangsregelung für die Steuerbefreiung für Auslandsmontagen durch eine dauerhafte Lösung zu ersetzen. Weiters sollen Feuerwehren und Umweltschutzorganisationen sowie Tierheime in den Kreis begünstigter Spendenempfänger aufgenommen und die Verfahren zur Erlangung der Spendenbegünstigung vereinheitlicht werden. Strafen und Geldbußen sollen zukünftig steuerlich nicht abzugsfähig sein. Im KStG soll das EuGH-Urteil in der Rs. Haribo durch Ausweitung der Beteiligungsertragsbefreiung auf Drittstaaten umgesetzt werden. Die Begutachtungsfrist endet am 8. April 2011.
Dienstag, 15. März 2011 – Subventionen zur Deckung der Kosten von Sportveranstaltungen
Zuschüsse, deren Höhe sich nach dem Geldbedarf des Zuschussempfängers richten, die nicht mit einem bestimmten Umsatz in unmittelbarem Zusammenhang stehen, durch die der Zuschussempfänger zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen Handeln angeregt werden soll und bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt, sind nicht steuerbar (UFS 15. 2. 2011, RV/1257-L/07 ).
Montag, 14. März 2011 – KIAB-Überprüfungen im Jahr 2010
Die KIAB hat 2010 österreichweit 28.770 Betriebe überprüft. Aus den Ergebnissen der Kontrollen der KIAB erfolgten 12.893 Strafanträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. Die KIAB beantragte insgesamt Strafgelder in Höhe von 39.161.470 Euro. Zudem wurden 232 Berichte nach dem Sozialbetrugsgesetz an die Staatsanwaltschaften übermittelt. Der Personalstand der KIAB betrug zum 31. Dezember 2010 336 Bedienstete. Mit 1. Jänner 2011 wurden die KIAB-Teams in die neu geschaffene Finanzpolizei übergeleitet (aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Finanzministers 7253/AB 24. GP).
Montag, 14. März 2011 – Klinischer Mehraufwand: VfGH entscheidet zugunsten Tirols
Der VfGH hat verkündet, dass der Anspruch des Landes Tirol gegen den Bund in der Auseinandersetzung um den klinischen Mehraufwand zu Recht besteht. Das Land Tirol argumentierte, der Bund habe seinen ausverhandelten und bisher immer unstrittig gewesenen Beitrag für den klinischen Mehraufwand des LKH Innsbruck ab dem Jahr 2007 unzulässigerweise reduziert. Das Land Tirol ist mit seiner Argumentation nach Meinung des VfGH dem Grunde nach im Recht, der Zahlungsanspruch gegenüber dem Bund besteht. Die Ansicht des Bundes, durch das Universitätsgesetz seien die Zahlungsvereinbarungen obsolet geworden, sei hingegen nicht richtig. Die Vereinbarung zwischen dem Land Tirol und dem Bund betreffend die Kosten für den klinischen Mehraufwand sei jedenfalls für den in der Klage thematisierten Zeitraum aufrecht. Nach dieser Entscheidung des VfGH geht es nun (nur mehr) um die tatsächliche Höhe des Betrages, der vom Bund dem Land Tirol zu bezahlen ist (VfGH 3. 3. 2011, A 13/09).
Montag, 14. März 2011 – Wilfried Ortner zum Professor ernannt
Wilfried Ortner ist am vergangenen Freitag, dem 11. 3. 2011, auf Entschließung des Bundespräsidenten unter Berücksichtigung seiner Verdienste als Fachvortragender und Fachautor auf dem Gebiet der Personalverrechnung nicht zuletzt auch im Rahmen der PV-Info bzw. der gemeinsam mit seiner Gattin Hannelore Ortner verfassten Standardwerke Personalverrechnung in der Praxis und Personalverrechnung: eine Einführung der Titel Professor verliehen worden. Die PV-Info-Redaktion und der Linde Verlag gratulieren herzlich zu dieser besonderen Auszeichnung.
Montag, 14. März 2011 – Änderung des Künstler-Sportler-Erlasses
Mit Erlass vom 10. 3. 2011, BMF-010221/0678-IV/4/2011, wird der Künstler-Sportler-Erlass im Interesse einer vereinfachten Anwendung geändert. Die Punkte 3.1 lit. a und 3.2 des Erlasses des BMF vom 31. 10. 2005, BMF-010221/0684-IV/4/2005 (Künstler-Sportler-Erlass), AÖFV Nr. 256/2005, geändert durch den Erlass des BMF vom 16. 4. 2008, BMF-010221/0907-IV/4/2008, AÖFV Nr. 110/2008, werden wie folgt geändert: 3.1 a) Jede beschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die im Rahmen einer inländischen Veranstaltung eine Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 ausübt, bezieht für ihre Tätigkeit vom selben inländischen Veranstalter neben Kostenersätzen, die als Betriebsausgaben abzugsfähig sind (z. B. Flug- oder Fahrtkosten, Kosten der Nächtigung, Tagesgeld gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 für maximal fünf Kalendertage an einem Veranstaltungsort) ein Honorar von maximal 1.000 Euro. 3.2 Die Vereinfachungsmaßnahme ist nicht anwendbar, wenn der beschränkt Steuerpflichtige eine für den Veranstalter erkennbar unrichtige Erklärung abgegeben hat.
Freitag, 11. März 2011 – VfGH stoppt Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeldzuschüssen getrennt lebender Eltern
Der VfGH hat die Gesetzesbestimmung über die Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld bei getrennt lebenden Eltern als verfassungswidrig aufgehoben. Damit gibt es keine Basis mehr für diese Rückzahlungen. Die Bestimmung wurde zwar mittlerweile vom Gesetzgeber wieder außer Kraft gesetzt, für die vergangenen Jahre erhalten die Betroffenen jedoch derzeit die Rückzahlungsaufforderungen. Die pauschale Regelung, wonach wenn ein Elternteil einen solchen Zuschuss erhalten hat den anderen Elternteil die Zahlungsverpflichtung traf, berücksichtigt die Unterhaltssituation der beiden Elternteile nicht. Damit verstößt sie gegen den Gleichheitssatz, weil auf die zivilrechtliche Unterhaltssituation zwischen den betreffenden Elternteilen dabei vom Gesetzgeber weder im Allgemeinen noch in Hinblick auf den konkreten Fall Bedacht genommen wird. Im vorliegenden Erkenntnis hat der VfGH von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, zu verfügen, dass die aufgehobene Bestimmung generell nicht mehr anzuwenden ist. Die Behörden dürfen also keine Rückzahlungsaufforderungen für die vergangenen Jahre mehr verschicken (VfGH 4. 3. 2011, G 184/10 u. a.).
Donnerstag, 10. März 2011 – Neue Abteilungsleiterin im BMF
Dr. Susanne Baumann-Söllner wurde per 3. März 2011 zur Leiterin der Abteilung Legistik und Steuerpolitik ernannt. Sie wird daneben weiterhin im Kabinett des Finanzministers als Fachreferentin für Steuerpolitik und materielles Steuerrecht, Zollangelegenheiten, Internationales Steuerrecht zuständig sein, war davor als Steuerberaterin und Universitäts- und Fachhochschullektorin tätig. Frau Dr. Baumann-Söllner ist gemeinsam mit Dr. Stefan Melhardt Verfasserin eines jährlich erscheinenden höchst erfolgreichen SWK-Spezials zur Umsatzsteuer. SWK-Redaktion und Linde-Verlag gratulieren zur Ernennung zur Abteilungsleiterin sehr herzlich und wünschen viel Erfolg für die neuen Aufgaben.
Donnerstag, 10. März 2011 – Änderung des DBA mit Finnland
Das österreichische Doppelbesteuerungsabkommen mit Finnland aus dem Jahr 2001 entspricht nicht den neuen OECD-Standards. Im Frühjahr 2010 fanden daher Verhandlungen zum Abschluss eines Abänderungsprotokolls statt, mit dem der neue OECD-Standard implementiert wird. Das Änderungsprotokoll wurde vom finnischen und österreichischen Finanzminister Anfang März unterzeichnet. Hinsichtlich der Auslegung des Abkommens wurde im Protokoll die Maßgeblichkeit des OECD-Musterkommentars vereinbart.
Donnerstag, 10. März 2011 – UFS und Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag bei Hilfstätigkeiten
Die Problematik der Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit tritt in den letzten Jahren verstärkt im Bereich der Hilfstätigkeiten und bei tageweise beschäftigtem Aushilfspersonal auf. Zahlreiche Unternehmer aus den unterschiedlichsten Branchen versuchen, über den Abschluss von Werkverträgen mit einzelnen Personen vor allem aus den neuen östlichen EU-Ländern Arbeitskräfte für ihre Unternehmen zu akquirieren. Diese Entwicklung ist mittlerweile nicht nur auf den Bausektor beschränkt, sondern findet sich verstärkt auch in anderen Branchen wie bei der Pensionspferdhaltung/Reitstallbetrieb oder Regalschlichtertätigkeit für große Einkaufsketten. Im Schwerpunktbeitrag in der UFSjournal-Märzausgabe befasst sich Dr. Gabriele Krafft vom UFS Wien ausführlich mit dieser mitunter diffizilen Abgrenzung.
Mittwoch, 9. März 2011 – Steuertermine
Am 15. April 2011 sind folgende Abgaben fällig:
Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Februar 2011;
Normverbrauchsabgabe für den Monat Februar 2011;
Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Februar 2011;
Werbeabgabe für den Monat Februar 2011;
Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Februar 2011 ;
Lohnsteuer für den Monat März 2011;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat März 2011;
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat März 2011;
Kommunalsteuer für den Monat März 2011.
Mittwoch, 9. März 2011 – Entlassung eines Beamten wegen außerdienstlichen Fehlverhaltens
Ein Wiener Magistratsbeamter hat (außerhalb seiner dienstlichen Tätigkeit) in dem von seiner Ehegattin geführten Lokal zwei Kellnerinnen mit Gewalt zur Duldung bzw. zur Vornahme sexueller Handlungen genötigt. Nach strafgerichtlicher Verurteilung wurde über den Beamten auch die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Dagegen richtet sich seine Beschwerde an den VwGH. Die Verantwortung des Beamten, dass die außerhalb des Dienstes gesetzten Verfehlungen nicht gleich schwer wiegen könnten wie im Dienst gesetzte, führt nach Ansicht des VwGH nicht zum gewünschten Erfolg. Die Behörde hat zu Recht darauf abstellt, dass der Beamte die Verfehlungen in seiner Position als Teilhaber eines Lokales gesetzt hat, dort von den Kellnerinnen als Chef angesehen wurde und zu denen er in einem gewissen Autoritäts bzw. Vorgesetztenverhältnis gestanden ist. Daraus ist ein besonderer Funktionsbezug zu seiner dienstlichen Stellung als Vorgesetzter zu erkennen, weshalb die Behörde zu Recht von einem sog. disziplinären Überhang (spezifisch dienstrechtliche Aspekte, die von keinem Tatbestand eines anderen Strafrechtsbereiches erfasst sind) ausgegangen ist. Trotz der bisherigen disziplinären Unbescholtenheit sah der VwGH die Strafe der Entlassung als angemessen an, sodass seine Beschwerde erfolglos blieb (VwGH 27. 1. 2011, 2010/09/0146).
Dienstag, 8. März 2011 – VwGH anerkennt Absetzbarkeit von Reisekosten bei gemischt veranlasster Reise
Für den Fall, dass sich betrieblich bzw. beruflich veranlasste Reiseabschnitte klar und einwandfrei von privat veranlassten Reiseabschnitten trennen lassen, vertritt der VwGH nunmehr die Auffassung, dass dem Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft i. S. d. § 4 Abs. 5 und des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 hinsichtlich der betrieblich bzw. beruflich veranlassten Reiseabschnitte das Vorliegen privat veranlasster (getrennter) Reiseabschnitte nicht entgegensteht. Umfasst die Reise nach Abzug der Tage, in welche die Hinfahrt zum Zielort und die Rückfahrt fällt, mehr als einen Tag (Aufenthaltstag), können, weil § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 auf die ausschließliche Veranlassung abstellen, im Allgemeinen pro Aufenthaltstag die pauschalen Mehraufwendungen für Verpflegung und pauschalen Nächtigungsaufwendungen (Tages- und Nächtigungssätze) nur dann als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anerkannt werden, wenn für den einzelnen Aufenthaltstag eine (zumindest beinahe) ausschließliche betriebliche oder berufliche Veranlassung vorliegt. Wird eine Reise als in einen durch die Einkünfteerzielung veranlassten Reiseabschnitt und in einen privaten Reiseabschnitt aufteilbar angesehen, so folgt daraus, dass sich auch die Kosten der Hin- und Rückfahrt zum und vom Reiseziel als einwandfrei nachvollziehbar aufteilbar erweisen. Das Aufteilungsverhältnis ergibt sich dabei in der Regel aus dem Verhältnis der ausschließlich betrieblich bzw. beruflich veranlassten Aufenthaltstage zu den übrigen Aufenthaltstagen. In gleicher Weise wie die Hin- und Rückfahrtkosten können nachgewiesene tatsächliche Kosten von im Zuge der Hin- und Rückfahrt angefallenen Nächtigungen, aber auch Kosten für ein Einreisevisum etc. aufgeteilt werden. Kann insbesondere ein fremdbestimmtes betriebliches bzw. berufliches Ereignis unzweifelhaft als das auslösende Ereignis einer Reise gewertet werden, so steht es dem uneingeschränkten Abzug der Fahrtkosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht entgegen, wenn anlässlich einer solchen Reise auch private Unternehmungen stattfinden. Danach stellen, wenn die Reise voneinander abgrenzbare, einerseits durch die Einkünfteerzielung und andererseits privat veranlasste Zeitanteile enthält, die durch die Einkünfteerzielung veranlassten Teile Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten dar (VwGH 27. 1. 2011, 2010/15/0197).
Dienstag, 8. März 2011 – Abfertigungsanspruch bei Auflösung im Krankenstand
(H. O.) – Für den Erwerb des Anspruchs auf Abfertigung (die Anzahl der Monatsentgelte) und deren Bemessung (Betrag des Monatsentgelts) ist die im Zeitpunkt des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses (z. B. Ende der Kündigungsfrist) zurückgelegte Dienstzeit maßgebend. Nach § 5 EFZG (und der inhaltsgleichen Bestimmung des § 9 Abs. 1 AngG) bleibt bei bestimmten der Sphäre des Arbeitgebers zurechenbaren Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (wie z. B. Kündigung durch den Arbeitgeber während eines Krankenstands) der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die vorgesehene Dauer bestehen (gegebenenfalls über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus), wenngleich das Arbeitverhältnis früher endet. Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmungen wird durch die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung der Zeitpunkt des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses nicht hinausgeschoben (OGH 22. 12. 2010, 9 ObA 123/10v).
Dienstag, 8. März 2011 – Mehrfache Eingabengebühr bei Firmenänderung
Bei einem Schriftsatz mit einem Ansuchen auf Änderung des Firmenwortlauts im Markenregister für eine Vielzahl von verschiedenen Marken handelt es sich um mehrere gleichartige Begehren, welche die gleiche Amtshandlung, nämlich die Eintragung des geänderten Wortlauts pro Marke, zum Inhalt haben. Aus der Gleichartigkeit der Amtshandlungen ist aber im Sinne der Rechtsprechung des VwGH noch kein innerer Zusammenhang der Begehren abzuleiten (UFS 24. 1. 2011, RV/3104-W/09).
Dienstag, 8. März 2011 – Luftverkehr wird in Emissionshandelssystem einbezogen
Die Europäische Kommission hat am 7. 3. 2011 den historischen Mittelwert der Luftverkehrsemissionen beschlossen, auf dessen Grundlage die Menge von Zertifikaten berechnet wird, die Luftfahrzeugbetreibern zur Verfügung steht: Ab 1. 1. 2012 nächsten Jahres wird der Luftverkehr voll in das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) eingebunden. Die historischen Luftverkehrsemissionen belaufen sich laut Beschluss der Kommission auf 219.476.343 Tonnen CO2 und sind der Mittelwert der veranschlagten jährlichen Emissionen aller Flüge 2004, 2005 und 2006, die von europäischen Flughäfen aus gestartet sind oder dort ankamen Flüge, die künftig unter das EU-EHS fallen. Auf der Grundlage dieses Mittelwerts können den Luftfahrzeugbetreibern 2012 Zertifikate über 212.892.052 Tonnen CO2 zugeteilt und ab 2013 Zertifikate über jährlich 208.502.525 Tonnen CO2 ausgestellt werden. Die Kommission wird später im Jahr offiziell festlegen, wie viele Emissionszertifikate versteigert, kostenlos an Luftverkehrsbetreiber abgegeben und in einer Sonderreserve für neue Marktteilnehmer zurückbehalten werden. Nach der EU-EHS-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten alle Erlöse aus der Versteigerung der Luftfahrtzertifikate auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, auch im Verkehrssektor, und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verwenden.
Montag, 7. März 2011 – Steuerschulden von Unternehmen in Österreich
Nach einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Finanzministers (7253/AB XXIV. GP) vom 4. 3. 2011 beträgt der „bearbeitbare“ Rückstand (= ausgefertigte Rückstandsausweise aus Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer) zum 31. Dezember 2010 1.340,5 Mio. und hat sich gegenüber den Vorjahren weiter verringert (Summe zum 31. Dezember 2009 1.378,3 Mio. ; zum 31. Dezember 2007 1.460,3 Mio. ; zum 31. Dezember 2006 1.454,7 Mio. ; zum 31. Dezember 2005 1.521,1 Mio. ). Von der Rückstandsumme von 1.340,5 Mio. entfielen 743.4 Mio. auf die Umsatzsteuer, 383,8 Mio. auf die Einkommensteuer (exklusive Lohnsteuer), 128,1 Mio. auf die Lohnsteuer und 85,1 Mio. auf die Körperschaftsteuer. Spitzenreiter bei den Steuerrückständen ist das Bau- und Baunebengewerbe mit 205,4 Mio. vor dem Einzelhandel (164,2 Mio.), Banken und Freiberufler (157,9 Mio. ), der Werbebranche (156,9 Mio. ), dem Hotel- und Gastgewerbe (117,9 Mio. ) und dem Transportwesen (100,1 Mio. ).
Montag, 7. März 2011 – Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Ausländer
Die vollständige Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts für acht der neuen mittel- und osteuropäischen EU-Länder sowie die geplante Einführung der sog. Rot-Weiß-Rot-Card für Zuwanderer erfordern auch umfassende Änderungen im AuslBG. Konkret wird mit einem von der Regierung dem Nationalrat vorgelegten Gesetzentwurf (1077 BlgNR 24. GP) der Arbeitsmarktzugang für hochqualifizierte Ausländer, Fachkräfte in Mangelberufen und sonstige sog. Schlüsselkräfte neu geregelt. Für sie gilt in Hinkunft nicht mehr ein Quotensystem, sondern ein kriteriengeleitetes Punktesystem. Um eine Beschäftigungsbewilligung zu erhalten, ist demnach das Erreichen einer bestimmten Punkteanzahl erforderlich, bewertet werden unter anderem erworbene Qualifikationen, Berufserfahrung, deutsche Sprachkenntnisse und das Alter. Besonders hochqualifizierte Zuwanderer müssen etwa 70 von maximal 100 Punkte erreichen, Fachkräfte in Mangelberufen 50 von 75. Für Profisportler und Trainer sind Zusatzpunkte vorgesehen. Darüber hinaus werden auch Ausländer zur Beschäftigung als Schlüsselkraft zugelassen, die die Kriterien für die Blue-Card der EU erfüllen. Einen erleichterten Arbeitsmarktzugang gibt es auch für jene Ausländer, die in Österreich ein Studium absolviert haben. Ergänzend zum kriteriengeleiteten Zuwanderungsmodell wird es weiter ein Verfahren für sonstige Beschäftigungsbewilligungen geben.
Freitag, 4. März 2011 – DBA mit Bulgarien im BGBl. veröffentlicht
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll wurde in BGBl. III Nr. 30/2011 veröffentlicht und ist mit 3. 2. 2011 in Kraft getreten.
Freitag, 4. März 2011 – Ermäßigter Steuersatz für Gedeck
Die gesonderte Verrechnung eines Gedecks in einem Speiselokal wird als unselbständige Nebenleistung zur Abgabe von Speisen gesehen. Das diesbezügliche Entgelt kann daher dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterworfen werden (1173b UStR 2000).
Freitag, 4. März 2011 – Schadenersatz wegen Studienzeitüberschreitung mangels Parallellehrveranstaltungen
Der erkennende Senat bejahte ein Recht der Studierenden, dass ihnen bei beschränkten Plätzen keine Verlängerung der Studienzeit erwachse. Da wegen der Zurückstellung des Klägers von bestimmten Lehrveranstaltungen zu Beginn des zweiten Studienabschnitts ein gegenüber dem Regelstudium verspäteter Studienabschluss unvermeidbar sei, sei das Unterbleiben des Anbietens von Parallellehrveranstaltungen rechtswidrig. In den Schutzbereich der Norm fielen auch Vermögensschäden, die auf den verspäteten Studienabschluss zurückzuführen sind. Zu prüfen sei unter anderem auch, ob eine echte also zeitgleich angesetzte Parallellehrveranstaltung wegen der nicht ausreichenden (und auch durch besondere Maßnahmen etwa die Einbeziehung weiterer Krankenhäuser nicht vermehrbaren) Anzahl von Patienten nicht möglich oder aus massiven wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar gewesen wäre; dann wäre ein Verschulden zu verneinen. In diesem Fall müsse noch geprüft werden, ob die Abhaltung zusätzlicher einschlägiger Lehrveranstaltungen in der sonst lehrveranstaltungsfreien Zeit, also insbesondere in den Sommerferien nach der Lehrveranstaltungszeit im vierten Semester, möglich gewesen wäre (OGH 6. 7. 2010, 1 Ob 93/10y).
Donnerstag, 3. März 2011 – Novellierung des Nationalbankgesetzes
Das BMF hat am 2. März 2011 einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Nationalbankgesetzes in Begutachtung versandt. Mit der Novellierung des Nationalbankgesetzes 1984 soll eine Anpassung an die neue Eigentümerstruktur erfolgen, da Im Jahr 2010 die Aktien sämtlicher Privataktionäre der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) durch die Republik Österreich übernommen wurden. Aufgrund des neuen Status des Bundes als Alleinaktionär der OeNB wird die Zahl der Mitglieder des Generalrates von 14 auf 10 reduziert. Die Ernennung aller Mitglieder des Generalrates erfolgt durch die Bundesregierung. Die Bestimmungen zur Gewinnverwendung werden zwar materiell nicht verändert, es fällt jedoch dem Bund als Alleinaktionär nunmehr die gesamte Dividende zu. Weitere wichtige Änderungen sind die Verlängerung der Funktionsperioden des Direktoriums der OeNB von 5 auf 6 Jahre sowie die Reduktion der Zahl der Rechnungsprüfer und Ersatzprüfer auf nur mehr jeweils einen. Mit der Aufstellung einer Plankostenrechnung und eines Investitionsplanes vor Beginn eines Geschäftsjahres samt nachfolgender Plan/Ist-Analyse werden die an den Generalrat und die Generalversammlung ergehenden Informationen gesetzlich festgeschrieben und teilweise verdichtet. Die Begutachtungsfrist endet am 11. April 2011.
Donnerstag, 3. März 2011 – Rechtsprechungsstatistik des EuGH für das Jahr 2010
Im Jahr 2010 sind 1.406 Rechtssachen bei den drei Gerichten des Gerichtshofs der EU anhängig gemacht worden. Hervorzuheben ist auch eine andere wichtige Tendenz: die generelle Verkürzung der Verfahrensdauer. Im Jahr 2010 gingen beim EuGH 631 neue Rechtssachen ein (562 im Jahr 2009), die höchste Zahl in der Geschichte. Die Zahl der 2010 vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen ist im zweiten Jahr hintereinander die höchste je erreichte Zahl und bedeutet gegenüber 2009 eine Steigerung um 27,4 % (385 gegenüber 302). Der EuGH hat im Jahr 2010 522 Rechtssachen abgeschlossen, was einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr bedeutet (543). Die durchschnittliche Dauer der Vorabentscheidungsverfahren betrug 16,1 Monate. Bei Klagen bzw. Rechtsmitteln lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei 16,7 Monaten bzw. 14,3 Monaten (17,1 Monate bzw. 15,4 Monate im Jahr 2009). Auch beim EuG ist der Anstieg neu eingegangener Rechtssachen beträchtlich: von 568 (im Jahr 2009) auf 636 (im Jahr 2010), ein nie zuvor erreichtes Niveau. Erneut konnten mit 527 deutlich mehr als 500 Rechtssachen erledigt werden konnten. Dieses Ergebnis hat jedoch nicht ausgereicht, den Anstieg bei den anhängigen Rechtssachen aufzuhalten, deren Zahl per Jahresende (31. 12. 2010) 1.300 beträgt. Dank der Bemühungen um eine zügige Behandlung der Rechtssachen ging die Verfahrensdauer erheblich zurück, und zwar um durchschnittlich 2,5 Monate (von 27,2 Monaten im Jahr 2009 auf 24,7 Monate im Jahr 2010).
Mittwoch, 2. März 2011 – Erhöhung des NoVA-Malusbetrags für CO2-Emissionen ab 1. März 2011
Mit dem BBG 2011 wurde das NoVAG 1991 geändert, wobei der Malus für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß über 180 g/km erhöht wurde. Die Änderung ist auf Vorgänge nach dem 28. 2. 2011 anzuwenden. Ausschlaggebend für die Frage der Anwendbarkeit des erhöhten NoVA-Malusbetrags ab 1. 3. 2011 ist einzig und allein, in welchem Zeitpunkt der NoVA-Tatbestand ausgelöst wird. Ist der Zeitpunkt der inländischen Zulassung nach dem 28. 2. 2011, gelangt (ausnahmslos) die Neuregelung zur Anwendung. Die Eintragung in der Genehmigungsdatenbank (oder auch die vorschussweise Zahlung der NoVA an das Finanzamt) ist jedenfalls unmaßgeblich. Für Fahrzeuge, über die bereits ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde, die aber nicht vor dem 1. 3. 2011 ausgeliefert werden, gilt folgende Übergangsregelung: Wurde bei einem befugten Fahrzeughändler vor dem 1. 11. 2010 nachweisbar ein verbindlicher schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen, dessen Erfüllung nach dem 28. 2. 2011 und vor dem 1. 9. 2011 erfolgt, so bestehen keine Bedenken, in diesem Fall die bis zum 28. 2. 2011 geltende Rechtslage anzuwenden (BMF-Erlass vom 28. 2. 2011, BMF-010220/0030-IV/9/2011; zum Volltext gelangen Sie hier).
Mittwoch, 2. März 2011 – Umsatzsteuerliche Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses mit dem Sohn
Einem Mietverhältnis mit dem Sohn kann umsatzsteuerlich die Anerkennung wegen Fremdunüblichkeit versagt werden, wenn das vereinbarte Entgelt nur ca. 60 % vom marktüblichen Mietzins beträgt, wenn kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen und keine Valorisierung vereinbart worden ist. Dass die vermietende Mutter, ungeachtet des Umstandes, dass der erzielbare Mietzins bei kleineren Mietobjekten relativ gesehen höher ist, zwei selbständige kleinere Wohnungseinheiten eigens zwecks Überlassung an den Sohn zu einer unüblich großen Wohnungseinheit zusammengefasst hat, bestätigt schließlich auch ihre fremdunübliche Überlassung (UFS 27. 1. 2011, RV/0394-F/09).
Mittwoch, 2. März 2011
EU-Wirtschaft zieht stärker an als erwartet
Die am 1. 3. 2011 vorgestellte Zwischenprognose der Europäischen Kommission sieht ein Wachstum des BIP von 1,8 % in der Europäischen Union und von 1,6 % im Euroraum vor. Dieses liegt damit um jeweils 0.1 Prozentpunkte höher als in der Prognose für Herbst 2010.
Mittwoch, 2. März 2011 – Nichtübernahme fehlerhafter ELDA-Meldungen ab Ende März 2011
Meldungsersteller erhalten derzeit nach der Übermittlung von fehlerhaften ELDA-Meldungen Warnungen. Die Meldungen wurden bisher jedoch jedenfalls an den zuständigen Krankenversicherungsträger weitergeleitet und dort manuell verarbeitet. Ab Ende März 2011 wir es neben den Warnungen in bestimmten Fällen auch zu Nichtübernahmen kommen. Die nicht übernommenen Meldungen werden zurückgewiesen und müssen berichtigt und anschließend neu übermittelt werden. Bei jeder Nichtübernahme wird neben dem Fehler eine Fehlerbeschreibung samt Erläuterung ausgegeben, mit deren Hilfe die Fehlerbehebung grundsätzlich möglich sein sollte (Quelle: NÖDIS Nr. 2/Februar 2011).
Dienstag, 1. März 2011 – EuGH: Unisex-Versicherungstarife ab Dezember 2012 ausnahmslos verpflichtend
Der EuGH hat entschieden, dass die Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor für Versicherungsbeiträge eine Diskriminierung darstellt. Zwar sieht die Richtlinie 2004/113/EG hier eine Ausnahme vor, doch besteht nach Ansicht des EuGH die Gefahr, dass die in der Richtlinie vorgesehene Ausnahme von der Gleichbehandlung von Frauen und Männern nach dem Unionsrecht unbefristet zulässig ist. Eine Bestimmung, die es den betreffenden Mitgliedstaaten gestattet, eine Ausnahme von der Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen unbefristet aufrechtzuerhalten, laufe der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider und sei daher nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit als ungültig anzusehen. Der Gerichtshof erklärt deshalb die Ausnahme von der Grundregel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen im Versicherungssektor mit Wirkung vom 21. 12. 2012 für ungültig (EuGH 1. 3. 2011, Rs. C-236/09, Association Belge des Consommateurs Test-Achats u. a.).